freidimensional
Kleister aller Massen
Wenn sie extern ge-synced, also slave, ist...Midimaster ist natürlich kein Problem,
sonst würds ja gar nicht funktionieren
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Wenn sie extern ge-synced, also slave, ist...Midimaster ist natürlich kein Problem,
sonst würds ja gar nicht funktionieren
Ich verkaufe mein Gerät. Wir kommen einfach nicht miteinander aus. Meine Erwartungen sind gewisser Maßen wohl unrealistisch und meine Geduld nicht groß genug.
Von dem her @alle: Wer das Gerät will kann sich bei mir melden. Ich kann auch etwas Modding mit anbieten. So Dinge wie Sampletransfer over-the-air, USB-MIDI input & output, USB-Audio input & output, spezielle Anpassungen an den Werkssounds und Presets, eigene Arp-Pattern usw.
Es gibt noch ein paar andere die an dem Gerät hacken. Vielleicht haben die mehr Willenskraft. Das mit mir wäre nix geworden. Wenn dann hätte ich alles von Akai weggeworfen und etwas von Scratch neu gemacht (allein schon wegen Lizenzdreck) so das es meinen Anforderungen grad so genügt und das auf Github gepackt. Dabei wäre z. B. ein Großteil der Audio-Funktionalität nicht oder nur extrem limitiert (Sample loops einpassen und abspielen) vorhanden.Da schwindet meine Hoffnng auf ein vernünftiges OS
ist es eigentlich möglich, mit ener CV - Spur alle 4 CV-Ausgänge anzusprechen?
Also um z.b. mit einem track 4 unterschiedliche Drummodule anzusprechen?
In etwa so: note c1 = cv 1, note cis1= cv 2, note d1 = cv 3 und dis1 = cv 4?
Ein Granularplugin und nen Drumsynth ala Microtonic hätte ich noch gerne da drin
Was hattet ihr erwartet? Das die mit den Updates schneller sind als Elektron?
Wie stehen die Chancen eigentlich § 437 BGB anzuwenden? Man hat ja zunächst das Recht auf Nacherfüllung und wenn das nicht funktioniert kann man den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Haben die sich mit irgendeiner Klausel in den Nutzungsbedingungen oder Lizenzvereinbarungen abgesichert? Oder wird dann auf das 14-tägige Widerrufsrecht verwiesen?So, nachdem ich bei Musikhaus Korn mal ein bisschen Druck gemacht habe,
haben die ihrerseits mal bei Akai nach gehakt...
Antwort zum Update
"
soeben habe ich eine Rückmeldung unseres Akai Vertriebs zum groben Updateplan bekommen:
"Die Ableton Integration und Songmode kommen in 2 Updates. Die Reihenfolge steht noch nicht fest, es wird Ende Juli und im August verfügbar sein. "
Na warten wir mal ab...
Wie stehen die Chancen eigentlich § 437 BGB anzuwenden? Man hat ja zunächst das Recht auf Nacherfüllung und wenn das nicht funktioniert kann man den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Haben die sich mit irgendeiner Klausel in den Nutzungsbedingungen oder Lizenzvereinbarungen abgesichert? Oder wird dann auf das 14-tägige Widerrufsrecht verwiesen?
Das ist ja ok. wenn das Gerät dann mit Ableton Live Integration und gefixten Bugs zurück kommt. Es besteht zwar ein Recht auf Nacherfüllung, der Verkäufer kann diese jedoch auch verweigern, wenn es unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. In diesem Fall würde ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten.Wir werden das Gerät auf seine Fehler prüfen und diese voraussichtlich reparieren.
Wir werden das Gerät auf seine Fehler prüfen und diese voraussichtlich reparieren.
Tja, jetzt hadere ich. Wenn eine Rückgabe sowieso ausgeschlossen ist kann ich das Teil auch gleich hier behalten. Einen Versuch wars wert...schicken Sie Dir dann wahrscheinlich Ende des Jahres nach "dem Update" wieder zurück
Verkauf ich Dir gern. Noch steht das Teil in der Ecke, habs aber auch noch nirgendwo inseriert. Meine Mods gibt's dazunix neues an der akai force front? das update soll ja diesen monat kommen. vlt muss ich das teil dann doch kaufen
- All-New TUI layouts for Akai Vintage effects.