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Beleg?Moogulator schrieb:Übrigens ist in Schweden das Vergewaltigungsthema so gelagert, dass es reicht wenn die Dame im Nachhinein doch keine Lust hatte. Passt schonmal gut zusammen.
Ilanode schrieb:Doch bei Interpol gibt es den ins Englische übertragenen schwedischen Straftatbestand:
vgl. http://www.interpol.int/public/Children ... Sweden.asp'A person who, by violence or threat involving or appearing to the threatened person as imminent danger, forces the latter to have sexual intercourse or to engage in a comparable sexual act, shall be sentenced for rape to imprisonment for at least two and at most six years. Rendering the person unconscious or otherwise placing the person in a similarly helpless state shall be regarded as equivalent to violence.
Oder etwa die Vermehrung von Halb- und Unwissen?Moogulator schrieb:Ich sehe es nicht als Aufgabe des Forums an, jene Beweise gegeneinander zu legen, sondern vielmehr die bereits gebildeten Erkenntnisse und so weiter aufzubereiten.
Ilanode schrieb:Oder etwa die Vermehrung von Halb- und Unwissen?Moogulator schrieb:Ich sehe es nicht als Aufgabe des Forums an, jene Beweise gegeneinander zu legen, sondern vielmehr die bereits gebildeten Erkenntnisse und so weiter aufzubereiten.
In Deinem Posting, auf das ich mich bezogen habe, ist übringes keine Frage.
tomflair schrieb:aber es intrerssiert dich ja auch nicht laut eigener aussage da näher zu recherchieren. (???)
Ilanode schrieb:Ich habe mich noch mal mit dem Artikel beschäftigt, den marv42dp empfohlen hat. Da ich mich fragte, ob folgende dort veröffentlichte Behauptung überhaupt stimmen kann:
Dort [= in Schweden] ist einvernehmlicher Sex auch dann eine Vergewaltigung scheinbar, wenn kein Kondom benutzt wird, eine strafbare Handlung des Mannes, die mit einem Minimum von zwei Jahren bestraft wird.
Das Ärgerliche, wenn man auf deutsch sucht, findet man nur eben diesen Artikel, aber keine Hintergrundinformationen über den tatsächlichen Straftatbestand. Doch bei Interpol gibt es den ins Englische übertragenen schwedischen Straftatbestand:
vgl. http://www.interpol.int/public/Children ... Sweden.asp'A person who, by violence or threat involving or appearing to the threatened person as imminent danger, forces the latter to have sexual intercourse or to engage in a comparable sexual act, shall be sentenced for rape to imprisonment for at least two and at most six years. Rendering the person unconscious or otherwise placing the person in a similarly helpless state shall be regarded as equivalent to violence.
Jetzt ist die Frage, ist Interpol nicht auf dem neuesten Stand oder hat der Schreiber des von marv42dp verlinkten Textes Scheiße im Kopf?
Auf jeden Fall geistert jetzt durchs Netz, dass einvernehmlicher Sex ohne Kondom in Schweden strafbar ist. Soviel dazu, dass das Internet eine Quelle unabhängiger Information sei.
tomflair schrieb:also solltest DU nicht durch das zitieren EINES paragraphen einer rechtsordnung halbwahrheiten verbreiten ...
tomflair schrieb:dir ist aber schon auch bewusst dass ein verbrechen oder einen straftet oder selbst ein einfacher preivatrechtlicher tatbestand nicht notwendigerweise nur in einem einzigen pragraphen umschrieben werden muss, bzw. dass es in den allermeisten fällen gebnau anders rum ist und es aus diesem grund leute gibt die jura studieren?
also solltest DU nicht durch das zitieren EINES paragraphen einer rechtsordnung halbwahrheiten verbreiten
Ilanode schrieb:
marv42dp schrieb:tomflair schrieb:dir ist aber schon auch bewusst dass ein verbrechen oder einen straftet oder selbst ein einfacher preivatrechtlicher tatbestand nicht notwendigerweise nur in einem einzigen pragraphen umschrieben werden muss, bzw. dass es in den allermeisten fällen gebnau anders rum ist und es aus diesem grund leute gibt die jura studieren?
also solltest DU nicht durch das zitieren EINES paragraphen einer rechtsordnung halbwahrheiten verbreiten
Wenn Du den von Ilanode als Quelle genannten Link aufgerufen, gelesen und verstanden hättest, würdest Du hoffentlich die Klappe nicht so weit aufreissen.
Keiner der weiteren Paragraphen stützt die These von noricus und den anderen Bloggern, die den Unsinn munter nachgeplappert haben. Ich habe das alsdawegen hier mal zusammengefasst: http://blog.42dp.de/?p=369
Man muss auch kein Anwalt sein, um die Paragraphen vollständig zu verstehen, die sind recht einfach formuliert.
Moogulator schrieb:Das Forum akzeptiert durchaus mehrere Diskussionsfäden.
tomflair schrieb:lol - der nächste forumskerl mit nem anger-management-problem: zügle mal deinen ton. was redest du hier von verstehen und klappe halten?
ich finde es lachhaft dass hier mit einzelparagraphen rumgeschmissen wird
von leuten die ne juridische fakultät noch nie von innen geshen haben und keine ahnung haben von der struktur bzw. den definitorischen verwebungen innerhalb von rechtsordnungen... wenn im den link das tatsächlich auch abschliesend erklärt sein sollte ists mir auch recht - na und ?
wo liegt dein problem?
marv42dp schrieb:tomflair schrieb:lol - der nächste forumskerl mit nem anger-management-problem: zügle mal deinen ton. was redest du hier von verstehen und klappe halten?
Ich spreche Dich in dem Ton an, den Du anschlägst.
ich finde es lachhaft dass hier mit einzelparagraphen rumgeschmissen wird
Es wurde zwar nur ein Paragraph zitiert (das ist ok, weil es der entscheidende ist, und die anderen Paragraphen die komische These nichtmal ansatzweise stützen), aber es wurde die Quelle mit den weiteren Paragraphen genannt.
Nicht mal das, was an Aussagen der für die Anklage verantwortlichen Staatsanwältin in der Presse zu finden ist, stützt die obskure These vom einvernehmlichen Sex, der nachträglich willkürlich zur Vergewaltigung gemacht werden kann, weil kein Kondom benutzt wurde. Wer lesen kann, findet dort aber wichtige Details, nämlich unter anderem, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung vollständig fallengelassen wurde, und dass der Vorwurf der Vergewaltigung abgeschwächt wurde: Assange wird nur noch vorgeworfen, dass er gegen den Willen der Frau kein Kondom benutzt hat.
Auch der Unsinn, dass man als Opfer gar nicht selber wissen kann, ob man Opfer einer Vergewaltigung sein könnte, sondern nur der Staatsanwalt, entpuppt sich bereits nach einem kurzen Blick auf die Paragraphen als frei erfunden.
von leuten die ne juridische fakultät noch nie von innen geshen haben und keine ahnung haben von der struktur bzw. den definitorischen verwebungen innerhalb von rechtsordnungen... wenn im den link das tatsächlich auch abschliesend erklärt sein sollte ists mir auch recht - na und ?
Hast Du die Paragraphen überhaupt mal gelesen?
wo liegt dein problem?
Im unreflektierten Nachplappern solcher Halb- bzw. Unwahrheiten, die unnötig die Gerücheküche anheizen.
LesPaul schrieb:Ich antworte mal aus meiner Sicht (wie denn sonst...) auf den Thread-Titel (zur Erinnerung: "Wikileaks hat wieder zugeschlagen, gut oder nicht ?")
Nicht gut! 99,9 Prozent der mir bekanntgewordenen Veröffentlichungen beziehen sich auf Meinungen irgendwelcher Personen zu anderen Personen. Meinungen im persönlichen Bereich. Politisch völlig unbedeutend, und von den "Hauptdarstellern" sicher entsprechend eingeordnet. Ein Beispiel: Ob Deutschlands Bundeskanzlerin "Teflon-Merkel" oder "Ferkel-Merkel" heißt, ist letztlich völlig egal. Daß nicht alle Regierenden sich untereinander liebhaben, hätte ich auch ohne Wikileaks vorausgesetzt. Wichtig ist mir, daß die auf Boulevard-Niveau Bloßgestellten konstruktiv und verläßlich zusammenarbeiten. (Manchmal "leider" in ihrem Sinne, der nicht meiner ist...)
Wikileaks hat in meinen Augen eine Chance verpaßt, weil viel zu viel "Kleinscheiß" veröffentlicht worden ist - aber nicht als "Kleinscheiß", sondern als "weltbewegende Information". Man hätte sich auf die wirklich wichtigen Dokumente fokussieren sollen, so wie früher bei konkreten Themen.
Und Assange ist (leider) völlig peinlich. Eine Selbstdarstellung als - gleichzeitig! - Jesus, Buddha, Gandhi, Elsner und Einstein ist kontraproduktiv.
Und Assange ist (leider) völlig peinlich. Eine Selbstdarstellung als - gleichzeitig! - Jesus, Buddha, Gandhi, Elsner und Einstein ist kontraproduktiv.
tomflair schrieb:SO....da es nun auch der offizielle staatliche österreichische rundfunk verbreitet wird es wohl nicht so falsch sein
"...Das schwedische Sexualstrafrecht ist im Hinblick auf Vergewaltigung zwar vom Strafrahmen her milder, von den Tatbeständen aus betrachtet jedoch weit strenger als etwa das österreichische Recht. Auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, der jedoch gegen den Willen eines Beteiligten ungeschützt stattfindet, kann demnach eine Vergewaltigung darstellen..."
Bayern führt 3:0! 2 x Ribery, 1 x Tymoshchuk.marv42dp schrieb:Seit wann haben Rundfunkredationen denn einen magischen Schutzschild gegen mangelnde Recherche?
...
Siehste mal, da ist es doch wieder, das "kleine" Detail, dessen Weglassung ich anprangere: "gegen den Willen eines Beteiligten".
tomflair schrieb:ps: ich finde es ausserdem mehr als unzulässig dass du meine allgemeinen aussagen zum thema rechtsverständniss als gutheissung eines recht eigenartigen blogs betrachtest
und wenn übrigens der österreichsiche staatfunk nicht danebenliegt (was ich aus grundvertrauen mal nicht annehme) dann hast ALLEIN DU mit deinen beitrfgen und deinem blog zur anheizung von unwahheit und gerüchten beigetragen...