Suchaufruf gestohlenes E-Cello

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Wenn Einbrecher wüssten, dass sie auf die Fresse kriegen könnten, würden sie sich das bestimmt vorher noch zwo bis drei Mal überlegen einzusteigen.
In meinen Bekanntenkreis und bei uns selbst wurde in den letzten Jahren (?) viermal eingebrochen. In allen Fällen haben die Einbrecher offensichtlich genau darauf geachtet, dass niemand was von den Einbruch mitbekommt. Erst als sie lange übern Berg waren wurden die Eibrüche entdeckt.

Die denken schon zwo oder dreimal nach ....
 
In der Schweiz?
Laut meinem Freund (ein Schweizer Bürger) kommt dort auf jeden Vierten eine Schusswaffe, die genaue Zahlen müsste ich aber googlen.
Sind ja auch Schweizer hier, die das genauer wissen.
Dort gibt es täglich wilde Schießereien und schon direkt hinter der Grenze sieht man stapelweise die Leichen liegen.

Der Missbrauch von Schusswaffen in der Schweiz *ist* auch höher, als in Deutschland.
Aber entgegen dem, was die wilde Fantasie einiger eifrigen Schreiber hier zusammen spinnt, ist der häufigste Grund für missbräuchlichen Gebrauch der Schusswaffe in der Schweiz Suizid.
 
In meinen Bekanntenkreis und bei uns selbst wurde in den letzten Jahren (?) viermal eingebrochen. In allen Fällen haben die Einbrecher offensichtlich genau darauf geachtet, dass niemand was von den Einbruch mitbekommt. Erst als sie lange übern Berg waren wurden die Eibrüche entdeckt.

Die denken schon zwo oder dreimal nach ....
Absichern hilft.
Nein, nicht in den Baumarkt gehen und was selber basteln, sondern einen Fachmann beauftragen.
 
„In der Bude“
Wenn ich in meinem verschlossenen und gut abgesicherten Haus von einem Einbrecher mit dem Messer bedroht werde und mich wehre, kann ich ihm noch seine Krankenhauskosten bezahlen. Erst wenn er bereits zugestochen hat und ich blute wie ein Schwein, darf ich ihn die Treppe runterschubsen und verkloppen. Hat er dann einen guten Anwalt und der kommt dann mit „Vadder war Säufer, schwere Jugend, das arme Opfer“ und so, bin ich auch wieder der Depp.
Das stimmt so einfach nicht und ist Rechtsberatung vom Stammtisch aus der Law&Order Ecke. Notwehr ist in Deutschland sogar sehr großzügig geregelt. Nicht nur Leben und Freiheit sondern auch Eigentum und selbst die eigene Ehre können durch Notwehr geschützt sein (§34 StGB).

Wenn Dich einer durch eine rechtswidrige Handlung bedroht, und du dir in der Not das Nudelholz greifst und zuschlägst, wenn er angreift, passiert Dir nichts, auch wenn er Dich anzeigen sollte (§32StGB). Selbst wenn Du ihn vor Schreck udn Verwirrt mit dem ersten Hieb töten solltest, bleibst Du straffrei (§33 StGB). Nur wenn er aber schon offensichtlich kampfunfähig ist und Du noch ein paar Mal zuhaust, dann sieht die Sache anders aus.

 
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Genau hier liegt das Problem. Wenn das Adrenalin in Wallung kommt, hört man doch erst auf, wenn er unter den Teppich passt.
Auch dann bist Du unter Umständen durch §33 geschützt: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

Es dürfte schwer nachweisbar sein, dass du keine Angst hattest und nicht durch die Situation schockiert und verwirrt warst.
 
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