ich bezieh mich, soweit mir bekannt, darauf, daß softwareprogrammiere quasi auch urheberrechtsschutz genießen! unterscheide zwischen musikalischen "werk"-also kunst (!) und anderen "kreativen" werken, dazu gehören programme etc. und für mich auch ein porgrammiertes preset.
vielleicht mal ein gegenbeispiel: die mit großen aufwand aufgenommenen samples der firma "hauptwerk" oder die ganzen gigabit libraries-das ist natürlich auch geschützt. werk meint nicht sofort musikalische komposition! auch ein logo ist ein "werk", ebenso eine "architektur", ein design (meine schwester ist industriedesignerin, was meinst du was da los ist.....)
wollen wir evtl. mal "preset" definieren? ich mein, ein einfacher sinuston ist sicher nicht sonderlich aufwändig programmiert worden, aber presets aus mehrern layern, hüllkurven und modulationseinstellungen und das ganze dann 99mal (komplette soundbank)-das ist schon etwas arbeit. und eben auch kreation, da zum technischen sachverständnis, auch musikalisches dazukommt. ich gebe dir aber recht, daß das durchaus strittig sein kann. nur mal als beipsiel: die tonmeister haben es irgendwann durchgedrückt, von bloßen "aufnehmern" zu künstlern geworden zu sein, die mit ihrer aufnahmekunst dem "werk" letztlich ihre eigene handschrift mit verpassen, also teil des kreativen prozesses sind. deshlab bekommen sie auch von der gvl tantiemen.
also ab wann vor gericht presets als werk gesehen würden- ich sehs wie bei den samples-die menge/masse machts. ein raubkopierer der presets klaut und für geld selber verkauft, würde sicher unterliegen vor gericht.