fanwander
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Ich denke, dass das ein sehr relevanter Unterschied ist.Sonnentiger schrieb:Ich denke aber nicht, dass nur die technische Herstellungsweise für die Schutzfähigkeit einen relevanten Unterschied machen kann.
Urheberrechte greifen hier sowieso nicht, wenn dann reden wir über Leistungsschutzrechte
Der Sound in zB einem Nordlead ist letztlich eine Konfiguration. Es gibt keine eigenständige Leistung in Werk-Höhe wie ggf beim Programmieren. Zum Problem Schutzfähigkeit von Konfigurationen gibts mw. auch ggf interessante Urteile. Kläger war SAP oder SUN (oder so eine Firma die sowohl Hersteller als auch Berater ist). Es ging darum, dass das beklagte freie Beratungshaus Applikations-Konfigurationen bei Kunden einsetzte, die ursprünglich vom Kläger erstellt worden waren. Das ist niedergeschlagen worden. War - glaub' ich - in Frankreich. Die Begründung weiß ich leider nicht mehr.
Der Sample in einem Rompler ist letztlich eine reale Musikaufnahme wie eine CD-Aufnahme. Hier ist die Leistungsschutzrechtliche Situation ganz klar.