Sounddesigner für Presets / Patches gesucht

starling schrieb:
Den Unterschied in der Schöpfungshöhe (und im Arbeitsaufwand) zwischen einem Synth Sound und einem Font
würde ich mal grob mit Faktor 1000 bis 10 000 angeben.
Würde ich nicht so sehen, besonders nicht bei Multisamples.
 
Bernie schrieb:
starling schrieb:
Den Unterschied in der Schöpfungshöhe (und im Arbeitsaufwand) zwischen einem Synth Sound und einem Font
würde ich mal grob mit Faktor 1000 bis 10 000 angeben.
Würde ich nicht so sehen, besonders nicht bei Multisamples.

Multisamples - ok.
In ganz bestimmten Fällen wo Spielweisen abgebildet werden usw.
Aber selbst da würd ich sagen - ein wirklich guter Font braucht mehr Arbeit.
Je nach dem, so ne Soundlibrary kann schon mehr als ein Jahr Arbeit bedeuten aber ein Font eben auch
 
Das variiert sehr stark, wie bei den Sounds auch.
Denn sehr geometrische Schriftarten mit viel geraden Linien, sind doch recht schnell erstellt, an anderen hängt man wiederum ewig dran.
 
@ sonnentiger

Vor Jahren hat mir mal ein Geschäftspartner originale Datenträger samt Backups geklaut und auch nach Aufforderung auf Herausgabe nicht rausgerückt. Auch mein Anwalt konnte den außergerichtlich nicht dazu bewegen, also landete das vor Gericht. Es handelte sich um Synthesizer Presets und Multisamples.

Da das dann dort um juristische Feinheiten wie Zuständigkeit ging und welches Recht wird denn da nun angewandt, wurde auch das Urheberrecht bemüht. Es gab dann einen Gutachter, der vom Gericht bestellt wurde. Der musste Auskunft über den Kram geben, also Schöpfungshöhe und mit welchem Aufwand das entstanden ist, welche Qualität dem bescheinigt wird und wie eine Wiederbeschaffung bzw. Neuerstellung denn so abliefe, wenn es sich um Totalverlust durch Zerstörung der orginalen Datenträger drehen würde.

So, das Landgericht, vor dem das verhandelt wurde, hat sich für das Urheberrecht als Grundlage entschieden und das Zeug als dementsprechend schutzwürdig betrachet. Das hatte dann was mit dem Streitwert zu tun und wieviel Geld mir dieser fiese Dieb denn nun schuldet. Für den Streitwert interessierte sich mein Anwalt, denn damit hing auch sein Honorar zusammen. Ende vom Lied war, dass ich ein Urteil zu meinen Gunsten in der Hand hatte. Mit viel Geld drinstehen, alles für mich. Leider stellte sich raus, dass der Datendieb plötzlich meinte, keine Kohle zu haben, hob den Finger und ich hatte erstmal in die Röhre zu gucken. Samt der Kosten, die ich erstmal zu bezahlen hatte, was keine Kleinigkeit war. Immerhin hatte ich einen vollstreckbaren Titel in der Hand mit 30 Jahren Gültigkeit. Auch nicht schlecht.

Dann erfuhr ein Verband von diesem Urteil und plötzlich interessierten sich eine Menge Leute für den Inhalt und man ging mir ziemlich um den Bart, wickelte sich um meine Füße und wollte mit freundlichem Lächeln auf dem Gesicht "mal ne Kopie" vom Urteil. Nun, ich hatte mich breitschlagen lassen und das sollte mir dann eine Lehre sein, sowas nie wieder zu machen. In Wahrheit ging es den Interessenten nämlich drum, ihren eigenen Nutzen aus dem Inhalt dieses Urteils zu ziehen, denn es gibt wohl sowas wie Grundsatzurteile, die bei anderen Fällen angewendet werden können. Später habe ich mich dann mal mit diesen Juristendingen befasst und hab da schon auch das Gruseln gekriegt. Firmen sind interessiert, dass das Zeug NICHT schutzbedürftig ist, denn dann klauen die legal bei anderen. Andere wiederum wollen genau das Gegenteil und schicken bei Soundklau ein Erstschreiben an den Betreffenden, wo alleine die Seite 1 des Briefs nur die ganzen Partner Wasserstein & Collegen listet.

Seitdem lache ich über diesen Zinnober. Jeder Sounddesigner ist gut beraten, sich einfach um sein Business zu kümmern, passable Deals und wasserdichte Verträge mit seriösen Geschäftspartnern zu machen und alles andere ganz simpel zu ignorieren :)
 
@ Klaus: Vielen Dank, ich muss sagen, ich bin ziemlich überrascht. Mir ist nämlich nur ein Urteil des LG Rottweil bekannt, das bei presets den Schutz versagt hat, allerdings mit mE unbefriedigender Begründung. Dein Urteil hört sich nach dem Gegenteil an. Naja, womöglich sorgt meine Arbeit auf dem Gebiet für mehr Klarheit, sodass sich Sounddesigner, Synthhersteller und Produzenten schon vorab überlegen können, was denn aus rechtlicher Sicht ein passabler Deal ist. Das wär jedenfalls ein Ziel.

@ swissdoc: Danke für die Frage, kommt auf jeden Fall in die Untersuchung hinein. Ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du mir zur Funktionsweise von den drei Dateien eine kurze Zusammenfassung oder einen Link zur Beschreibung schicken könntest, VAST etwa habe ich noch immer nicht begriffen. Grundsätzlich geh ich zB davon aus, dass ein NM2-Patch uU ein Computerprogramm iSd UrhG darstellt, soviel nur vorab.

@ maffyn: Schriftfonds sind ebenfalls ein interessanter Grenzfall. Ich bin aber von den Äpfel mit Birnen Vergleichen abgekommen, die bringen nur bedingt etwas; jede Kunstform hat so ihre Eigenheiten. Ich habe daher ein umfassendes, aber werkkategorieflexibles System überlegt, das ich jetzt an den synthetischen Klanggemischen zu verifizieren suche.

@ starling: nein.
 
@sonnentiger:
Wird geliefert, ich habe eh noch so ein paar andere Ideen...

@Klaus:
Sind Urteile nicht öffentlich? Im Namen des Volkes und so? Nur weil Du schreibst, man hätte Dich um die Herausgabe einer Kopie angefleht... Kann man die Urteile nicht einfach anfordern?
 
Grundsätzlich sind die Verhandlungen volksöffentlich, aber an die Urteile der unteren Instanzen kommt man trotzdem nur schwer heran. Das hat auch Datenschutzgründe, die Namen der Parteien müssen da geschwärzt werden. Im Regelfall findet man - zumindest hier in Österreich - nur die höchstgerichtlichen Urteile online abrufbar; in Deutschland ist es noch umständlicher, da gibt es lediglich private Anbieter, manchmal ist es dann kostenpflichtig.
 
Sonnentiger schrieb:
Das hat auch Datenschutzgründe, die Namen der Parteien müssen da geschwärzt werden.

So ist es. Und da ich mich in einem Falle wie beschrieben hatte breitschlagen lassen, eine Kopie rauszurücken, fand ich das dann gar nicht mehr witzig, dass derjenige es nicht nur ungefragt weiterreichte - sondern auch noch ohne diese Schwärzungen. Davon betroffen waren Prozessbeteiligte, die das noch viel unwitziger fanden als ich. Und derjenige, dem diese Schlampigkeit dann vorgehalten wurde, der meinte auch noch pampig zu werden.

Man muss also sehr bedenken, dass es auf dieser Juristenspielwiese einige sehr zweifelhafte Figuren gibt, mit denen man es unter Umständen zwangsläufig zu tun hat, sobald man sich auch nur mit dem kleinen Finger drauf einlässt. Es gibt gar keine genügend hohe Schmerzensgeldsumme, die mich das jemals auch nur im entferntesten in Betracht ziehen lässt.
 
Danke für die Aufklärung. Es gibt ja so Firmen, deren Geschäft es ist, Urteile zu sammeln und kommentiert zu verteilen. Hier noch der Wikipedia Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Publikati ... cheidungen

Wenn das nun alles so stimmt, könnte ich also die Entscheidung, von der Klaus spricht, unter Angabe des Aktenzeichens anfordern und sollte sie gegen eine kleine Gebühr auch bekommen.
Keine Sorge, das werde ich nicht tun, vor allem habe ich ja auch das Aktenzeichen nicht.
 
Würde Dir aber ohnehin nur bedingt helfen ;-) Ein Landgericht ist ja kein Höchstgericht, und das kontinentale Recht kennt zumindest theoretisch - mir Ausnahme der EuGH-Entscheidungen - kein Präjudizienrecht. Insofern kann - zumindest sollte - einem besser argumentierten Gutachten aus der Lehre größeres Gewicht zukommen.
 
Und um auch die Anfragen zu beantworten, die mir zwischenzeitlich per PN zugegangen sind:

Man kann mich als Consultant engagieren, ich erstelle zum Beispiel Expertisen, die für verschiedene Bereiche im Zusammenhang mit Sounddesign, Sampling, Factory Voicing und Content benötigt werden. Dazu sendet man mir eine Mail mit vollständigem Absender, in der der konkrete Bedarf vorgetragen wird. Falls ich den erfüllen kann, nenne ich normalerweise direkt meine Bedingungen, Honorarhöhe usw. Erstkontakt kann man via Website aufnehmen, die ist hier in meinem Profil verlinkt, und dort findet man die Email Adresse.
 


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