@ sonnentiger
Vor Jahren hat mir mal ein Geschäftspartner originale Datenträger samt Backups geklaut und auch nach Aufforderung auf Herausgabe nicht rausgerückt. Auch mein Anwalt konnte den außergerichtlich nicht dazu bewegen, also landete das vor Gericht. Es handelte sich um Synthesizer Presets und Multisamples.
Da das dann dort um juristische Feinheiten wie Zuständigkeit ging und welches Recht wird denn da nun angewandt, wurde auch das Urheberrecht bemüht. Es gab dann einen Gutachter, der vom Gericht bestellt wurde. Der musste Auskunft über den Kram geben, also Schöpfungshöhe und mit welchem Aufwand das entstanden ist, welche Qualität dem bescheinigt wird und wie eine Wiederbeschaffung bzw. Neuerstellung denn so abliefe, wenn es sich um Totalverlust durch Zerstörung der orginalen Datenträger drehen würde.
So, das Landgericht, vor dem das verhandelt wurde, hat sich für das Urheberrecht als Grundlage entschieden und das Zeug als dementsprechend schutzwürdig betrachet. Das hatte dann was mit dem Streitwert zu tun und wieviel Geld mir dieser fiese Dieb denn nun schuldet. Für den Streitwert interessierte sich mein Anwalt, denn damit hing auch sein Honorar zusammen. Ende vom Lied war, dass ich ein Urteil zu meinen Gunsten in der Hand hatte. Mit viel Geld drinstehen, alles für mich. Leider stellte sich raus, dass der Datendieb plötzlich meinte, keine Kohle zu haben, hob den Finger und ich hatte erstmal in die Röhre zu gucken. Samt der Kosten, die ich erstmal zu bezahlen hatte, was keine Kleinigkeit war. Immerhin hatte ich einen vollstreckbaren Titel in der Hand mit 30 Jahren Gültigkeit. Auch nicht schlecht.
Dann erfuhr ein Verband von diesem Urteil und plötzlich interessierten sich eine Menge Leute für den Inhalt und man ging mir ziemlich um den Bart, wickelte sich um meine Füße und wollte mit freundlichem Lächeln auf dem Gesicht "mal ne Kopie" vom Urteil. Nun, ich hatte mich breitschlagen lassen und das sollte mir dann eine Lehre sein, sowas nie wieder zu machen. In Wahrheit ging es den Interessenten nämlich drum, ihren eigenen Nutzen aus dem Inhalt dieses Urteils zu ziehen, denn es gibt wohl sowas wie Grundsatzurteile, die bei anderen Fällen angewendet werden können. Später habe ich mich dann mal mit diesen Juristendingen befasst und hab da schon auch das Gruseln gekriegt. Firmen sind interessiert, dass das Zeug NICHT schutzbedürftig ist, denn dann klauen die legal bei anderen. Andere wiederum wollen genau das Gegenteil und schicken bei Soundklau ein Erstschreiben an den Betreffenden, wo alleine die Seite 1 des Briefs nur die ganzen Partner Wasserstein & Collegen listet.
Seitdem lache ich über diesen Zinnober. Jeder Sounddesigner ist gut beraten, sich einfach um sein Business zu kümmern, passable Deals und wasserdichte Verträge mit seriösen Geschäftspartnern zu machen und alles andere ganz simpel zu ignorieren