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Ich würde ihm auf die Schulter klopfen und freudig verkünden: "Du bist jetzt ein Star!"
Das verkündet Dieder Bohlen doch schon dauernd.
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Ich würde ihm auf die Schulter klopfen und freudig verkünden: "Du bist jetzt ein Star!"
Das hatte ich gestern schon verinnerlicht. Dennoch sollten sie konkret darauf hinweisen. Deswegen war Lukas' Loop auch modifiziert und nicht einfach gerippt. Dadurch ergibt sich ein ganz anderes Szenario und für solche Fälle glänzen die nicht mit Informationsdichte. Der normale "Musiknutzer" hat gewiss keine Ahnung von Urheber-, Leistungschutz- und Samplingrecht. Vom normalen Webseitennutzer wollen sie aber auch kassieren.Noiseprofessor schrieb:salz schrieb:Nee, Lukas' Problem war genau die Kernfrage: Schöpfungshöhe. Ich hab's mit der fiktiven Story nur etwas "plastischer" darstellen wollen. Schöpfungshöhe wann, warum, wie...
Und das versuche ich Dir ja zu erklären: Schöpfungshöhe oder nicht, enscheidet nicht die GEMA.
Ein solch mächtiger Verband, oder Verein hätte aber die Mittel, Veränderungen durchzusetzen. Die haben schon ganz andere Sachen durchgesetzt.Vielleicht bin ich auch ein Erbsenzähler, aber das sind mE Misstände im heutigen Urheberrecht, nicht innerhalb der Gema oder sonstiger Verbände
Vor zehn Jahren zeigten die Rechtswissenschaftler Michael Heller und Rebecca Sue Eisenberg in einem Science-Artikel wie "Geistige Eigentumsrechte" sowohl Innovation als auch Produktion potentiell immer stärker bremsen, weil immer mehr Bürokratie und immer höhere Transaktionskosten für die Einholung und Verhandlung von Rechten entstehen. Kritik am immer stärkeren Ausbau dieses Systems kam seitdem überwiegend von Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern – und sie wurde von den Verwertungsgesellschaften weitgehend ignorierten. Mit Johannes Kreidler meldet sich nun zum ersten Mal jemand zu Wort, der nach Gema-Maßstäben ein Bilderbuchkomponist ist: Er studierte nicht nur am Institut für Neue Musik der Musikhochschule Freiburg und am Institut für Computermusik des Koninklijk Conservatorium Den Haag, sondern gewann auch mehrere Kompositionswettbewerbe, darunter den deutschen Hochschulwettbewerb im Fach Komposition. Seit 2006 lehrt er an der Hochschule für Musik und Theater in Rostock und am Hochbegabtenzentrum der Musikhochschule Detmold.
Zumindest unter den halbwegs jüngeren ausgebildeten Komponisten, also jener Elite, als deren Lobby sich gerne Gema darstellt, stößt Kreidler mit seinem Anliegen auf alles andere als kategorische Ablehnung: Moritz Eggert, Komponist der Oper "Die Schnecke", lobte im Forum Szene Neue Musik nicht nur das Stück selbst als "musikalisch interessant", sondern bekundete auch Verständnis für Kreidlers Ziele. "Da", so Eggert, "das Durchschnittsalter bei GEMA-Hauptversammlungen ca. 70 Jahre beträgt, wird es [allerdings] noch ein Weilchen dauern, bis der Großteil der Kollegen diese Probleme auch nur im Ansatz begreift, nur ist es dann natürlich schon zu spät."
Bei einem solchen Thema nehme ich jeden Satz für bare Münze. D.h., wenn du mir irgendeinen Unsinn erzählst, zitiere ich diesen Unsinn und der schwarze Peter ist dann dein Bruder.Noiseprofessor schrieb:Muss man jede Übertreibung diskutieren?
Danke für deine Offenheit. Wir könnten nun zu dem Schluss kommen, dass keiner von uns wirklich "Ahnung" vom Monstrum GEMA hat, geschweige denn zitierbare Kenntnisse.Aber im Ernst, keine Ahnung
salz schrieb:Dennoch sollten sie konkret darauf hinweisen. Deswegen war Lukas' Loop auch modifiziert und nicht einfach gerippt. Dadurch ergibt sich ein ganz anderes Szenario und für solche Fälle glänzen die nicht mit Informationsdichte. Der normale "Musiknutzer" hat gewiss keine Ahnung von Urheber-, Leistungschutz- und Samplingrecht.
salz schrieb:Danke für deine Offenheit. Wir könnten nun zu dem Schluss kommen, dass keiner von uns wirklich "Ahnung" vom Monstrum GEMA hat, geschweige denn zitierbare Kenntnisse.
Bei einem solchen Thema nehme ich jeden Satz für bare Münze. D.h., wenn du mir irgendeinen Unsinn erzählst, zitiere ich diesen Unsinn und der schwarze Peter ist dann dein Bruder.
Ich bin am Ziel, Sie können das Internet jetzt ausschalten.
Man nennt das FAQ. Die kann u. U. sehr lang sein und weiterführende Links enthalten. Bei den Einnahmen die der GEMA zufließen kann man sich zweierlei vorstellen. Sie könnten es sich leistenNoiseprofessor schrieb:Wie soll die Gema solche Informationen für den Einzelfall denn informativ bereitstellen?
(...)
Ich verstehe, worum es Dir geht, aber hab auch keine Ahnung, wie man den Wahnsinn des Urheberrechtsgesetzes in Zeiten neuer Medien irgendwie treffend und einfach auf einer Website erklären sollte.
Nee, mit Rechtssicherheit kann man kaum irgendwo glänzen. Da hat selbst das GG Probleme (alles weitere regelt irgendwas weiteres).Noiseprofessor schrieb:Jetzt drehen wir uns tatsächlich im Kreis. Du behauptest, diese ganzen Sachverhalte ließen sich allgemeingültig und mit Rechtssicherheit in einer FAQ erklären.
Von der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei könnten die sich wirklich 'ne Scheibe abschneiden:Ich glaube das nicht, da all das viel zu komplex ist und mE nicht Sache der Gema ist (Erklärt die Polizei das STGB und dessen Zusammenhänge auf Ihren Seiten?).
Die wissen, wie man einen weiterführenden Link zu einer externen Quelle setzt. Das Leben kann so einfach sein.Die Polizei Niedersachsen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Natürlich können wir uns nicht einig werden. Du bist Mitglied, ich ohne.Hier können wir uns nun gern einigen, dass wir uns nicht einig werden.
Noiseprofessor schrieb:salz schrieb:Aber die Notation, das wirft wieder andere Fragen auf:
weiter oben meinstest du, man könne einen "stehenden Ton" einreichen. Wie sieht die Notation dafür aus? Eine einfache Note, irgendwo allein auf weiter Flur? Wenn man sowas einreichen kann, ohne die Mitgliedschaft aufs Spiel zu setzen, spricht das Bände.
Muss man jede Übertreibung diskutieren?
Aber im Ernst, keine Ahnung, habe noch kein notiertes Werk eingereicht, das aus nur einer Note bestand. Ich sage nur dass es möglich ist, denn eine Notation ist für eine Werkanmeldung nicht notwendig.
Bossard schrieb:Nach allem, was ich bisher mit der GEMA als freier Musiker und Hörspielmacher erlebt habe, (...) den ich gegangen bin: aus der GEMA bewusst auszutreten!
Besonders liebevolles Detail: Im Hintergrund wird Kreidlers Musikstück aus der Aktion “product placement” abgespielt.
Wenn das Gespräch also vom BKA mitgeschnitten wird, begehen sie noch eine Urheberrechtsverletzung. Ich darf ja auch nicht einfach Musik von anderen Leuten aus dem Internet kopieren. Die GEMA muss jetzt in meinem Auftrag das BKA abmahnen, so wie das die Musikindustrie ja auch tut und dafür die Vorratsdaten gespeichert haben will. Gesetz ist Gesetz.