Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Habe mir mal eine Snare aus einem Depeche Mode Stück herausgeschnippelt. Allerdings habe ich die dann doch nicht verwendet. Wie gesagt, für den Heimgebrauch ok, aber dann ein Stück damit zu veröffentlichen war dann doch nicht so mein Ding.
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

wie nennt ihr sowas
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Altered States schrieb:
Habe mir mal eine Snare aus einem Depeche Mode Stück herausgeschnippelt. Allerdings habe ich die dann doch nicht verwendet. Wie gesagt, für den Heimgebrauch ok, aber dann ein Stück damit zu veröffentlichen war dann doch nicht so mein Ding.
Und ich ein Stöhnen von Madonna. Habe ich aber nicht verkauft, für Kommerzielles hätte ich selbst gestöhnt und hochgepitcht...
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

OT

@Feedback

Und dazu dann noch das Quitschen von einem Bettgestell. Ne wirklich, die Snare hätte jeder sofort erkannt. Und zum sonderlich verfremden fehlten mir damals einfach die technischen Möglichkeiten. OK, ich hätte die noch durch einen Flanger schicken können, aber das wäre es dann auch gewesen. In der heutigen Zeit, also wo es genügend frei zu verwendende Samples gibt braucht man das natürlich nicht mehr. Aber trotzdem, die Snare war einfach sau geil.. Weiß auch nicht mehr wie das Stück hieß. Aber ist ja auch nicht so wichtig.
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

SkywalkerBL schrieb:
Zurück zu Kraftwerk. Ah ne, doch nicht :twisted:


Der gute Klassiker :D Na dann weisen wir Ralf mal darauf hin das er wieder saftig klagen kann :lollo:
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Ist da auch ein Kraftwerk-Sample drin ?
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic


Man sollte die Frage, ob jemand fürs Samplen in den Knast wandern sollte, einzig und allein daran entscheiden, wie denn die objektive ästhetische Qualität von dem Zeug ist, das er aus dem Sample gemacht hat. Wer nicht in der Lage ist, selbst mit Samples aus der oberen Mittelklasse was anderes als menschenunwürdigen Schund zu fabrizieren... klarer Fall. Hier geht Schutz der Allgemeinheit vor geschmacklichen Beleidigungen eindeutig vor Selbstentfaltung des Delinquenten.

:selfhammer:

Solche Leute können die sozialverträgliche Auszeit ja zu eingehenden Studien ("Lernen am Modell") zwecks individueller Kompetenzentwicklung und Resozialisierung nutzen. Die Wiederzuerkennung der zuvor entzogenen Bürgerrechte (Freiheit zur künstlerischen Betätigung) erfolgt vorbehaltlich bestandener Prüfung.



 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Wenn man sachlich und die Sache selbst betrachen wollte, müsste man den ganzen emotionalen Teil zu Bewertungen der beiden Beteiligten komplett ignorieren und einfach nur in der Sache klar sein.
Das ist eine gesellschaftliche Sache und die wird natürlich nur von ein paar Musikern und ein paar Engagierten wirklich betrieben. Deshalb wird das immer ein Randding sein. Der Rest, zB bei Heise und Co. wird man halt einfach sagen - puh, die sollen das mal alles kostenlos machen und immer ja sagen, weil denen ist das halt egal. Auf der anderen Seite geht es heute - aber es ist nur technisch sehr einfach geworden, das ist das eigentlich "Neue" daran.

Darüber müsste man reden, nicht wer das gemacht hat. Ggf. noch ab wann und mit welcher Bedeutung man was darf und das genau festlegen wo und ab wann und was man samplen darf und was nicht, zB Einzelsounds oder Passagen oder was auch immer. Kann eine Snare allein zB schon ein Problem sein oder nicht? In D idR übrigens nicht, aber Sprache eines bekannten Sprechers oder Sängers schon.

Deshalb ist es eben kompliziert. Der Rest ist Geschmack und Meinung, die nicht hilft. Es interessiert also niemanden, was wer von K oder deren Mitgliedern bzw. von MP hält und dessen Produktionen.
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

klar, schön wäre es, wenn sich das so sachlich nüchtern klären ließe.

Der Rest ist Geschmack und Meinung, die nicht hilft. Es interessiert also niemanden, was wer von K oder deren Mitgliedern bzw. von MP hält und dessen Produktionen.

Sicher, dass das so einfach ist? Es gibt den schönen juristischen Begriff der "Schöpfungshöhe". Den wird man in solchen Entscheidungen kaum zur Anwendung bringen können, ohne dass er von den Beteiligten immer gleich auch als Aussage über ihre Kompetenz als Künstler gewertet wird ("wieviel ästhetischen Wert hat es, auf eine Metalltonne zu hauen?"). Einfach mal eben Produkt von Person trennen... läuft nicht, schon gar nicht wenn mans mit RH und MP zu tun hat.
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Moogulator schrieb:
Kann eine Snare allein zB schon ein Problem sein oder nicht? In D idR übrigens nicht, aber Sprache eines bekannten Sprechers oder Sängers schon.
Nach dem letzten Urteil wie ich es verstehe würde ein kurzes Sprachsample zB aus einem Film das man ja nicht einfach gleichwertig nachsprechen kann,
zB doch gehen.
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

ja, müsste man eben klären, idealerweise EU, besser weltweit (westliche Welt).
Ob das dann cool ist, weiss ich nicht - aber wir reden ja lieber drüber, wie gut man Kraftwerk mag oder nicht mag. Das spielt keine Rolle. Man muss wissen was ein Werk wert ist und wie man das eingrenzt und absteckt. Das ist das Ding hier. Ggf. abhängig von einigen Dingen in der Musik selbst - Elektronische Musik vs. Akustische Musik könnte man ggf. unterscheiden, aber so basic ist dieses Problem nunmal. Nur das bringt was. Es müsste dann zu jedem Act und Künstler passen. Quelle und Zielkünstler. Und wie man das regelt. Bisher hat man es halt angefragt und dann meist ein ja bekommen und ggf. Bedingungen oder Bitten, manchen reicht ein "Danke" in den Credits, oder gar nichts, andere hätten gern was - und auch das ließe sich regeln, aber wohl für "alle". Bis dahin ist es Verhandlungssache und Einzelfall. Da die Mehrheit keine Musiker sind sondern Verbraucher, wird das also nicht von allein kommen.
 
Pisatest hier fürs Forum bei dieser "News": fail.

Zwei von sieben sind zu wenig, Leute. Aber interessant das zu beobachten.
 
Was Herr blauton (sic!) uns mit seiner Herumeierei sagen möchte (außer, dass er uns für doof hält), ist (so vermute ich, der ich ja auch doof bin), dass der Generalanwalt kein Urteil gefällt hat (was ja auch nicht sein Job ist), sondern dass das Urteil, wie im Artikel auch erwähnt wird, wohl in den nächsten Monaten fallen dürfte.

Klugscheißen Level Feinstrom: Es heißt "life trickled through my hand".
Weitermachen.

Schöne Grüße,
Bert
 
4. Die in Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 vorgesehene Ausnahme für Zitate ist nicht anwendbar, wenn ein Ausschnitt aus einem Tonträger ohne den ersichtlichen Willen, mit diesem Tonträger in Interaktion zu treten, so in einen anderen Tonträger eingefügt wird, dass er vom Rest dieses zweiten Tonträgers nicht zu unterscheiden ist.
Bedeutet das nicht, dass es "erlaubt" ist bearbeitete Samples zu verwenden??
 
@Rastkovic Das soll wohl bedeuten daß ein Zitat kein Zitat ist wenn mans nicht mehr als Zitat erkennen kann.
Also gerade wenn ich das Sample bearbeite so daß es "vom Rest dieses zweiten Tonträgers nicht zu unterscheiden ist"
kann ich mich nicht mehr darauf berufen daß es ein Zitat ist.

So verstehe ich das.

Aber das ist ja nicht das finale Urteil.
 


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