ZH
|||||||
Das ist eine Marke, kein Patent.Hier der Patenteintrag von Tom Oberheim für die Bezeichnung OB-Xa
Patente sind fuer (technische) Erfindungen und Verfahren gedacht, die zudem neu sein muessen (also nicht unter "Stand der Technik" zu verbuchen sind).
Marken sind fuer z.B. Firmen- oder Produktnamen oder -logos gedacht, und hierbei sind sehr wohl auch existierende Begriffe oder Phrasen moeglich, sofern sie nicht z.B. das Produkt selbst beschreiben. Grob erklaert: Du kannst also z.B. ein Mineralwasser nicht unter dem Markennamen "Wasser" verkaufen und dann Anspruch auf diese Wortmarke erheben. Sonst haette man ja die Moeglichkeit, allen anderen Herstellern, die noch nicht auf diese grandiose Idee gekommen sind, ans Bein zu pinkeln und ihnen die Nutzung des Wortes "Wasser" auf ihren Mineralwaessern zu verbieten oder dafuer Lizenzgebuehren zu verlangen. Was man aber durchaus machen kann, waere z.B. ein Computer-Betriebssystem "Wasser" zu nennen und dies zu schuetzen. Dann darf kein anderer Hersteller sein Computer-Betriebssystem ebenfalls "Wasser" nennen ODER in irgendeiner Form so werben, dass es zu Verwechslungen fuehren koennte. Denn die Marke soll ja dazu dienen, sich klar zu positionieren und von anderen Herstellern oder Produkten etc abzugrenzen. Gaebe es diesen Schutz nicht, koennte ja ein x-beliebiger Hersteller seinen neuen Synthesizer einfach "Roland" nennen. Der ahnungslose Kunde koennte dann (zurecht) denken, das Geraet sei von der bekannten japanischen Firma. Also sind Markenrechte per se nichts schlechtes. Zudem werden Markennamen fuer bestimmte Produkt/Dienstleistungs-Gruppen eingetragen, den sog. Nizza-Klassen. Es kann also durchaus sein, dass ein Computer-Betriebssystem "Wasser" heissen darf, waehrend zusaetzlich auch ein Fahrradhersteller "Wasser" heissen darf, weil es sich um voellig verschiedene Produktkategorien handelt.
Und nein, niemand muss Angst haben, dass er das Wort "Wasser" in der Alltagssprache nicht mehr verwenden darf, nur weil ein Computer-Betriebssystem so genannt wird. Es geht immer um die Nutzung im Sinne einer Marke. Jeder englischsprachige Mensch darf nach wie vor zu seinen Fenstern "Windows" sagen, oder auf dem Wochenmarkt ein Kilo "Apple" verlangen, jeder darf sein Kind noch "Roland" taufen, etc.