Re: Kommerzielle Verwendung von Presets illegal bzw. verpönt
Bernie schrieb:
Roland SH-101 schrieb:
hallo cyborg, ich hatte exakt letztes jahr diesen fall.. ich musste knapp 5000 euro an einen namhaften synthesizerhersteller abführen weil ich unrechtmässig einen presetsound verwendet habe. die sache ging bis vors bundesverfassungsgericht und habe leider kein recht bekommen.
Für mich ist das unvorstellbar, denn wozu soll man sich einen Synthesizer mit 500 Prestes kaufen, wenn man sie nicht verwenden darf?
Wie wäre das denn bei einem Nord Electro? Geht der Schadenseratz für die verwendeten Presets dann an Clavia, an Rhodes oder an Hammond?
Alles Kappes!
Hier wird wieder mit Halbwissen Hysterie verbreitet.
Das Bundesverfassungsgericht ist für Urheberrechtsfragen dieser Art gar nicht zuständig. So ein Fall ginge allenfalls an den Bundegerichtshof, und nur dann, wenn er grundsätzlich rechtserheblich ist, also die Rechtsfrage und nicht die Tatbestände zu klären sind.
Dann muss man GENAU betrachten, was eigentlich - wenn es sie gab - die Klage war, d.h., was fälschlicherweise getan wurde und was darauf basierend begehrt wurde. Dazu sollte einfach vom Kollegen "Roland SH-101" das jeweilige Aktenzeichen genannt werden, dann kann man nachlesen, worum es ging (oder zumindest die Urteilssprüche posten). By the way: Bei einem Verfahren durch drei Instanzen, wie der Kollege sinngemäß vorträgt, sind die angegebenen 5000 € Schadensersatz gegenüber den Verfahrenskosten für beide Parteien ("the loser takes it all" UND es herrscht ab Landgericht ja Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt -> Anwaltskosten durch drei Instanzen für zwei Parteien) das kleinere Übel, also wären die Gesamtkosten markant höher gewesen.
In dem Preis beim Erwerb eines Instruments ist eine so genannte Urheberrechtsabgabe enthalten! Ferner gibt es beim Kauf ja auch nicht die Frage vom Verkäufer: "Nutzen Sie das Gerät nur Privat oder erklären Sie, dass Sie im Fall einer gewerblichen Nutzung nur selbsterstellte Klänge verwenden?" Wenn die Hersteller Ansprüche hätten, würden sie die sicher von vorneherein geltend machen. Auch aus diesem Grund: Alles Quatsch!
Man, man, man, wo fange ich an? Also, man erwirbt einen Synthsizer, sagen wir einen Korg Kronos. Für was bezahlt man nun? Einerseits deckt der Preis natürlich die Hardware ab. Dann sind gepsiecherte Programme (wohlgemerkt, ich spreche noch nicht von Daten) enthalten. Diese unterliegen dem Urheberrecht. Jetzt macht die Ansammlung aus Plastik und Metall ganz wenig Sinn, wenn man keine Töne rausbringt, die aber durch die Software erzeugt werden. Das Urheberrecht steht dem Programmierer zu (der ist Urheber und das ist eine Tatsache und kein (virtuelles) Recht, das übertragen werden kann). Der Urheber kann oder hat die NUTZUNG seines Rechts auf den Hersteller übertragen oder kann oder hat erkklären/-t - dem Hersteller gegenüber -, auf die Ausübung seines Urheberrechtes zu verzichten. Der Hersteller bringt die Ware in Verkehr und gestattet damit dem Käufer jegliche Nutzung auch der Programme (sonst müsste der Käufer schon beim Erstellen neuer Sounds "Nutzungsentgelte" für die Nutzung der Urheberrechte an den Programmen bezahlen). DASSELBE GILT FÜR DATEN, DIE AUF DEM GERÄT GESPEICHERT SIND, und damit auch für Presets. Selbst wenn ich mit dem Kronos jemanden erschlage, hat der Hersteller keine Ansprüche gegen mich (und der Staatsanwalt keine Ansprüche gegen Korg).
Das "In-Verkehr-Bringen" ist der Wesentliche Aspekt. Dem Käufer wird damit FREI VON WEITEREN RECHTEN UND RECHTEN DRITTER das Produkt zur vollumfänglichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Käufer muss die Ware frei von weiteren Rechten übereignet werden, oder der Käufer müsste darauf hingewiesen werden, dass er für bestimmte Anwendungen, die zwar grundsätzlich technisch ohne weiteres möglich sind, noch Rechte erwerben müsste.
Anders wäre es, wenn Herr "Roland SH-101" von Herrn Riesenwurtz einen selbstgebauten Kronos-Clone erworben hätte, der technisch nicht in die Patent- und Urheberrechte der Hardware und Programme eingreifen würde, aber die originalen Presets des Werks-Kronos geladen hätte. So lange Herr "Roland SH-101" nun seinen Kronos-Clne nur privat benutzt, passiert ihm nichts, da die gewerblichen Schutzrechte für geistiges Eigentum NUR den gewerblichen unerlaubten Gebrauch verbieten, der private Gebrauch also erlaubt ist. Korg könnte dann nur Herrn Riesenwurtz an den Kragen. Wenn aber "Roland SH-101" gewerbsmäßig mit dem Kronos-Clone Musik macht und dabei die "geklauten" Presets verwendet (egal ob als Alleinunterhalter auf Hochzeiten gegen 30 € Gage für's ganze Wochenende oder als Schöpfer des nächsten Telekom-Jingels mit einer Einnahme von 100 k€), dann kann Korg alternativ oder zusätzlich zum Angriff gegen Herrn Riesenwurtz auch von Herrn "Roland SH-101" Unterlassung, Schadensersatz und möglicherweise noch Weiteres verlangen. Dasselbe gälte übrigens auch, wenn Herr Riesenwurtz zwar eine komplett andere Hardware gebaut und verkauft hätte, auf der aber 1:1 das Betriebssystem des originalen Kronos laufen würde (nicht kann, sondern tatsächlich tut!).
Fazit: Die Allgemein-Parole "ich musste knapp 5000 euro an einen namhaften synthesizerhersteller abführen weil ich unrechtmässig einen presetsound verwendet habe" ist so nicht richtig; zumindest müsste schon mal angegeben werden, wodurch der behauptete "unrechtmäßige" Tatbestand entstanden ist. Wenn da was war, müsste man den tatsächlichen Sachverhalt komplett betrachten, um zu sehen, warum und für was da dieser Betrag zu zahlen war.
Anders sähe es z.B. natürlich aus, wenn Schlaumeier "Roland SH-101" NUR einen Sound verkauft hat, also von jemandem Geld dafür erhalten hat, dass er ein "Roland SH-101"-Preset eines eigen erstellten Sounds liefert, aber einfach ein Preset von Korg geliefert und dafür Geld bekommen hat. So ein Schlingel, der "Roland SH-101", und so ein Doofkopp, der Käufer.