Die Grenze ist sicher nicht einfach zu ziehen, aber das gilt ja für Melodien im Prinzip auch.
Schöpfungshöhe ist da das Stichwort. Die wird kaum jemand den vielen ohnehin verbreiteten Grundrhythmen zuerkennen.
Gerade auch, weil so viele Rhythmen in traditioneller Musik verwurzelt sind. Grundlegend spricht nichts dagegen,
dass die schöpferische Leistung, die einen Rhytmus hervorbringt, ebenso schützenswert ist wie bei Melodien.
Meine Vermutung ist aber, dass die Beurteilung der Schöpfungshöhe schwerer fallen würde.
Also auch in der Hinsicht, dass ein Rhythmus so weit weg vom 0815 sein müsste um patentierbar zu sein,
dass er eigentlich als kommerzieller massentauglicher Rhythmus gar nicht mehr taugen würde
und die Problematik damit gar nicht so relevant wäre.
Das ist bei Melodien noch etwas anders.
Also bei einer Melodie kann auch ein Gassenhauer ein einmaliger Geniestreich sein, während ein Rhythmus für denselben Gassenhauer das gar nicht braucht, um den Job zu tun, bzw. das in vielen Fällen eher kontraproduktiv wäre.