Re: Die olle GEMA mal wieder
Auch wenn ich mir jetzt hier mehr Feinde als Freunde mache: Die Idee der Erfassung von Nutzungen von künstlerischen Schaffenswerken ist grundsätzlich nicht schlecht. Und wie bei allem, was für Hinz und Kunz (und all die anderen Mitglieder hier im Forum) passen soll, ist es zumindest schwierig ein geeignetes System zu finden.
Der youtube Film, der gesperrt wurde (siehe ursprungsbeitrag in diesem Thread), ist inzwischen wieder frei. Gesperrt hat technisch youtube, aber auf Veranlassung der GEMA (weil youtube keinen Ärger mit der GEMA will - nimmt lieber Ärger mit den MItgliedern in Kauf*). Die Gothic Band mit nur eigenen Stücken, aber Vorband und DJ, muss sich eben überlegen, dass letztere genau Musik anderer aufführen bzw. wiedergeben, wofür diesen "anderen" halt ein Income zusteht. Sorry, aber dann sollen sie halt Titellisten abgeben. Dass eine quasi "Gemischtnutzung" auch eine Pi-mal-Daumen Abrechnung zur Folge hat, ist im Hinblick auf Realisierbarkeit nicht unverständlich.
Aber, die GEMA hat sich sicherlich nicht zeitgemäß entwickelt. Dies liegt einerseits daran, dass es sich um einen Verein mit einer Satzung handelt, die von den Mitgliedern nicht aktualisiert wurde - womöglich aus Eigennutz. Da müsste halt jemand von innen oder von außen klagen, dass das Wirken der GEMA in der Gegenwart den Statuten nicht gerecht wird. Andererseits hemmt der Eigennutz für einzelne Mitglieder und auch für den Verein selbst jede Abweichung von der praktizierten Rechtsausübung (und Geldeintreibung). Auch dagegen wäre nur das Kraut der Klage gewachsen (wenn man einen konkreten Fall hat). Wer von Euch würde die Hand beißen, die ihm regelmäßig ein erquickliches Einkommen beschert (ich meine nicht die € 2,37)?
Die GEMA ist jedenfalls das einzige Instrumentarium, das sich um die entsprechenden Tantiemen kümmert. wer nach "Abschaffen" schreit, sollte eine Alternative bieten und sich bloß nicht beschweren, wenn andere mit ihren künstlerischen Ergüssen Reibach machen, ohne ihnen etwas abzugeben. Na, wie wäre es denn dann mit konstruktiven Lösungsvorschlägen)
* ähnlich ist es bei ebay: Da gibt es das "VeRO Programme" zugunsten von Markeninhabern, womit der Handel mit Plagiaten unterbunden werden soll. Statt sich mit den Markeninhabern anzulegen, geht ebay gegen Mitglieder vor, und zwar ohne Prüfung von tatsächlichen Rechtsnasprüchen, sondern auf der Bsis der Mitgliedsbedingungen - fertig!. Das Markenrecht enthält Verbote der gewerblichen Nutzung von Marken Dritter. Nun bin ich explizit "privater Anbieter", und dennoch wurde mir mehrfach auf Auslösungen durch Rickenbacker-Anwälte in USA und Deutschland im Rahmen des VeRO Programms von ebay meine Auktion einer Rickenbacker-Nachahmung aus den 70ern gestoppt (und sogar der Ausschluss aus ebay angedroht!). Gewerblich war die Gitarre schon längst in Verkehr gebracht worden, und ich handle nicht gewerblich. Daher gibt das Markenrecht keine Grundlage für ein Verbot des Angebotes. ebay ist das egal. Die amerikanischen Anwälte ließen dann nach einiger Korrespondenz aber meine dritte oder vierte Auktion laufen (ich konnte mich aber auch fachlich qualifiziert mit denen auseinandersetzen). Doch das nur am Rande.