Meines Wissens eben doch. (Da ich aber nicht zu 100% sattelfest bin und auch nicht die Muse zur Recherche habe, warte ich eure Diskussion, vielleicht mit verlinkter Beweisführung, ab.)
"beweisen" in dem sinne brauche bzw. kann ich das nicht. aber ich hätte sinnvollerweise die normen zitieren sollen, und sie nicht fahrlässig (sic!) gegen die konkreten fallkonstellation vermischen sollen.
der unterlassunganspruch ensteht natürlich
dem grunde nach auch bei unabsichtigter verletzung von rechten, die fahrlässigkeit ist dann erst die voraussetzung für den schadenersatz. das ist im übrigen in den meisten rechtskreisen so.
die frage bleibt aber, ob eine solche verletzung überhaupt vorliegt, oder genauer, ob jemand überhaupt unabsichtlich gegen das verwertungsverbot verstoßen kann, wenn er eine einzelne, gebrauchte CD verkauft.
(und der anspruch auf die unterlassungserklärung entsteht natürlich erst bei wiederholung... aber die liegt ja vor, wenn sich jemand weigert, die verletzung zu beseitigen.)
das einzige, was hier nach dem verwertungsverbot nach §96 in frage kommt wäre die "verbreitung". der richter ist hier offenbar der auffassung, dass jede weitergabe eine "verbreitung" ist. diese strenge defintion mag bei kokain oder kinderpornos auch sinn machen.
gleichzeitig ist in der rechtssprechung aber ja sogar die vervielfältigung ("privatkopie" & "schrankenregelung" 2002) vor der weitergabe teilweise erlaubt, jedenfalls wenn sie nicht wissentlich von einem schon illegalen original erstellt wurde und das ganze nicht zum erwerbszwecke geschieht.
die dame hat halt einfach nur leider falsch reagiert und ihr anwalt scheint auch nicht so der kracher zu sein. und mehr davon zu lernen bräuchte man halt mal die schriftsätze oder die nächste instanz.
dass die anwälte des rechteinhabers jetzt erklären eigentlich sei ja gar nicht beabsichtigt gewesen gegen privatverkäufer vorzugehen ist in gewisser hinsicht amüsant - weil sie damit der haltung der störrischen frau noch recht geben.
und es ist auch auch irgendwie typisch anwalt.
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denn sie haben es ja getan, obwohl sie es "nicht beabsichtigt" hatten.
juristen sind halt einfach kleinkinder: die sehen eine haufen buntes geld und dann wollen sie es haben.
Btw: wo kommt eigentlich das Argument her, das hier Raubkopien weit verbreitet sind?
Ist das so?
unter weit verbreitet darf jeder verstehen, was er will und es rechtfertigte weder verstöße noch die überbordende verfolgung von verstößen.
ich denke eher nicht, dass man in nigeria, kolumbien, china oder griechenland überhaupt irgendwo legale lopien von microsoft office kaufen kann, und darüber findet man auch statistiken. aber wie das bei physischen tonträgern in 2020 aussieht? da müssen wir wohl raten.