Eric Clapton vs. Ratinger Angestellte

Claptons Management teilte nun mit, Anwälte gingen im Auftrag des Musikers seit vielen Jahren gegen den Verkauf illegaler, minderwertiger Aufnahmen vor. Es sei aber nicht die Absicht, gegen private Verkäufer einzelner CDs vorzugehen, sondern gegen gewerbsmäßige Verkäufer.

Der Fall der Ratingerin hätte mit minimalen Kosten schnell erledigt werden können, wenn diese Claptons Anwälte nicht ermuntert hätte, sie zu verklagen. „Hätte sie den Anwälten von vornherein in einem einfachen Telefonat oder Brief den vollständigen Sachverhalt erklärt, hätte man auf jeden Anspruch verzichten und Kosten vermeiden können“, heißt es nun in der Stellungnahme.

Da nun die vollständigen Fakten zu diesem Fall ans Licht gekommen seien, habe Eric Clapton entschieden, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen und die ihm vom Gericht zugesprochenen Kosten nicht einzuziehen. Das Musikmagazin „Rolling Stone“ hatte zuerst berichtet.

 
Ist wohl eher ein Rettungsversuch gegen die z.Z. schlechte Presse.

Btw: wo kommt eigentlich das Argument her, das hier Raubkopien weit verbreitet sind?
Ist das so?

Wie ich weiter oben schon schrieb, scheint der gute Mann Deutschland ein wenig weiter östlich zu verorten -- daß auf Moskauer Märkten illegale Tonträger in rauhen Mengen verkauft werden, betrifft nicht nur so tolle Hechte wie den Herrn Klappton: Vor einigen Jahren tourte ein Freund von mir durch Rußland und entdeckte seine eigenen CDs als Bootlegs in Moskau auf einem Markt.

Es gab in den späten 1990ern eine wahre Schwemme an Raubkopien aus der Gegend; ich selbst habe eine Oxygène und eine Oxygène 7-13 von Jarre und eine Pocket Universe von Yello, die in Berlin auf Flohmärkten verscherbelt wurden.

Beide CDs wurden mir von Herrn Jarre ohne Murren signiert.

Stephen
 
Zuletzt bearbeitet:
In schätze in China, Russland und co wird Clapton mrd-fach kopiert und/oder aufgeführt.
Dagegen ist der Diebstahl aus Ratingen eher der Homöopathie zuzuordnen.
 
Ich denke die liebe Frau ist von ihren Anwälten sehr schlecht beraten worden. Das kommt leider oft vor, weil ja Anwälte Geld verdienen wollen. Wieso soll man dem Statement von Claptons Management nicht glauben schenken können? Offensichtlich hat die Frau garnicht auf Schreiben reagiert. Dumm! Der Spass hat sie jetzt mehrere Tausend Euro gekostet. Gutes Lehrgeld.
 
[...] Offensichtlich hat die Frau garnicht auf Schreiben reagiert. Dumm! Der Spass hat sie jetzt mehrere Tausend Euro gekostet. Gutes Lehrgeld.

Das darf man ihr nicht verübeln -- dank der populären Abmahnwelle und damit einhergehend die Empfehlung von Verbraucherzentralen, solche Schreiben zu ignorieren, sollte es mich nicht überraschen, wenn die Dame den Spammern mal gehörig die Meinung geblasen hat (vor allem vor dem Hintergrund ihres menschlichen und emotionalen Verlustes); daß sie dann unfreiwillig mitten ins Schwarze getroffen und einen dicken Fisch angepampt hat, dürfte unter Ironie des Schicksals fallen.

Oder einfach nur unter dumm gelaufen.

Stephen
 
wo du schlichtweg das thema verfehlst, nur um zu widersprechen.

Nein, das scheint Dir nur so, weil Du die rechtlichen Domänen durcheinander bringst.

Bist Du im Strafrecht Angeklagter, darfst Du schweigen, lügen, abstreiten. Die Tat muss Dir *nachgewiesen* werden

Im Zivilrecht muss jeder das beweisen, für das er in der *Beweislast* ist. Leihe ich Dir Geld und wills dann zurückhaben, muss ich beweisen, dass ichs Dir gegeben habe und dass Rückgabe vereinbart war.

Beim Unterlassensanspruch reicht aber, dass "etwas droht", eine Rechtsverletzung "ernsthaft zu besorgen ist", auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung "erstmals droht" (Zitate aus Wikip. Unterl.anspruch.)
Und das ist nunmal bei einer nachgewiesenen VK-Anzeige der Fall. Die "Ernsthaftigkeit" unterliegt der Beweiswürdigung. Sagst Du nun 'ich wars nicht', ist das Deine Behauptung, die Du beweisen musst. Und anders als im Strafprozess kann eine Lüge hier Prozeßbetrug sein.

Schöne Weihnacht wünscht Cee.
 
Meines Wissens eben doch. (Da ich aber nicht zu 100% sattelfest bin und auch nicht die Muse zur Recherche habe, warte ich eure Diskussion, vielleicht mit verlinkter Beweisführung, ab.)

"beweisen" in dem sinne brauche bzw. kann ich das nicht. aber ich hätte sinnvollerweise die normen zitieren sollen, und sie nicht fahrlässig (sic!) gegen die konkreten fallkonstellation vermischen sollen.

der unterlassunganspruch ensteht natürlich dem grunde nach auch bei unabsichtigter verletzung von rechten, die fahrlässigkeit ist dann erst die voraussetzung für den schadenersatz. das ist im übrigen in den meisten rechtskreisen so.

die frage bleibt aber, ob eine solche verletzung überhaupt vorliegt, oder genauer, ob jemand überhaupt unabsichtlich gegen das verwertungsverbot verstoßen kann, wenn er eine einzelne, gebrauchte CD verkauft.

(und der anspruch auf die unterlassungserklärung entsteht natürlich erst bei wiederholung... aber die liegt ja vor, wenn sich jemand weigert, die verletzung zu beseitigen.)

das einzige, was hier nach dem verwertungsverbot nach §96 in frage kommt wäre die "verbreitung". der richter ist hier offenbar der auffassung, dass jede weitergabe eine "verbreitung" ist. diese strenge defintion mag bei kokain oder kinderpornos auch sinn machen.

gleichzeitig ist in der rechtssprechung aber ja sogar die vervielfältigung ("privatkopie" & "schrankenregelung" 2002) vor der weitergabe teilweise erlaubt, jedenfalls wenn sie nicht wissentlich von einem schon illegalen original erstellt wurde und das ganze nicht zum erwerbszwecke geschieht.


die dame hat halt einfach nur leider falsch reagiert und ihr anwalt scheint auch nicht so der kracher zu sein. und mehr davon zu lernen bräuchte man halt mal die schriftsätze oder die nächste instanz.


dass die anwälte des rechteinhabers jetzt erklären eigentlich sei ja gar nicht beabsichtigt gewesen gegen privatverkäufer vorzugehen ist in gewisser hinsicht amüsant - weil sie damit der haltung der störrischen frau noch recht geben.

und es ist auch auch irgendwie typisch anwalt. :) denn sie haben es ja getan, obwohl sie es "nicht beabsichtigt" hatten.

juristen sind halt einfach kleinkinder: die sehen eine haufen buntes geld und dann wollen sie es haben.


Btw: wo kommt eigentlich das Argument her, das hier Raubkopien weit verbreitet sind?
Ist das so?

unter weit verbreitet darf jeder verstehen, was er will und es rechtfertigte weder verstöße noch die überbordende verfolgung von verstößen.

ich denke eher nicht, dass man in nigeria, kolumbien, china oder griechenland überhaupt irgendwo legale lopien von microsoft office kaufen kann, und darüber findet man auch statistiken. aber wie das bei physischen tonträgern in 2020 aussieht? da müssen wir wohl raten.
 
Zuletzt bearbeitet:
"beweisen" in dem sinne brauche bzw. kann ich das nicht

Ja, weil das, was du schreibst, falsch ist. Die Anzeige als Verbreitungshandlung war nicht 'unabsichtlich'. Und der Hinweis auf die Privstkopie rettet nichts, denn deren Herstellung ist nunmal erlaubt. Dass der U-Anspruch nicht erst bei Wiederholung gegeben ist, hatte ich oben ja schon belegt.

Du kommst halt aus Deiner Schleife 'Straftat' (jetzt sogar mit Kinderporno) und 'Schadenersatz' nicht raus ... hältst Dich aber für schlauer als 1000e Richter und Anwälte, die das System seit einem halben Jahrhundert so betreiben, tsk, silly man...

Cee
 


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