Eric Clapton vs. Ratinger Angestellte


ne, findes beides fast noch schlechter als mein geklautes auto.

ist doch beides, ganz straight forward und leicht verständlich, nur die konsequenz aus dem urheber- und markenrecht.


mir fällt aber gerade noch etwas anderes ein.

woher will der kläger eigentlich wissen, dass die beklagte wirklich vorhatte diese CD zu verkaufen? warum hat ihr anwalt nicht einfach bestritten, dass sie diese CD besitzt? eine ebay anzeige beweist ja grad mal garnix.
 
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Die ganze Aktion schadet ihm mehr als die paar verlorenen Kröten.

Wenn es ihm nur um die Durchsetzung seines Rechts ging, würde er die Frau für / nach seinem Rechtsfeldzug entschädigen.

So eine Abmahnung und Prozess am Hals zu haben ist eine ziemlich mental belastende Sache.
 
Clapton sieht sich als Kreuzritter im Sinne des Guten, natürlich stets gegen den Strom schwimmend. Aus dieser Ecke ist er gekommen und wird seine Ansichten auch nicht mehr ändern. Dafür ist er viel zu alt und verbockt. Der Zeitgeist hat sich verändert und somit auch die Art der Musik, die heute gehört wird. Frag mal einen aus der jüngeren Generation nach Clapton und schaue dann in die fragenden Augen.
 
ne, findes beides fast noch schlechter als mein geklautes auto.

ist doch beides, ganz straight forward und leicht verständlich, nur die konsequenz aus dem urheber- und markenrecht.

Zum Urheberrecht gehört neben dem Recht der Verwertung auch das Recht, zu bestimmen, dass das Werk *nicht* veröffentlicht, verkauft, verwertet wird. Es geht hier also nicht ums Mitschneiden, nicht um den Besitz, sondern um den Verkaufsversuch.

mir fällt aber gerade noch etwas anderes ein.

woher will der kläger eigentlich wissen, dass die beklagte wirklich vorhatte diese CD zu verkaufen? warum hat ihr anwalt nicht einfach bestritten, dass sie diese CD besitzt? eine ebay anzeige beweist ja grad mal garnix.

Woher haben die Anwälte wohl Namen und Addresse der Frau!? Der Verkaufsversuch ist damit klar. Und um dessen Unterlassen geht es. Urheberrecht, nicht um ein geklautes Auto.

Cee
 
Ich glaube immer noch, das die Frau am Anfang gar nicht begriffen hat worum es ging oder sie war wirklich zu dämlich.
Und Abmahnkanzleien, als Vertreter der Rechteinhaber , gibt es ja auch schon ewig.
Die haben sich darauf spezialisiert das Netz automatisiert nach Rechtsverletzungen zu durchsuchen. Die Leben von Abmahngebühren.Vor Gericht scheinen die eher selten zu gehen, weil schon vorher gezahlt wurde.
Ich denke nicht, das ein Künstler da irgendwas von mitbekommt. Die haben irgendwann mal einen Text unterschrieben, dass die Kanzleien berechtigt sind in ihrem Namen zu handeln.
 
Ich glaube immer noch, das die Frau am Anfang gar nicht begriffen hat worum es ging oder sie war wirklich zu dämlich.
Und Abmahnkanzleien, als Vertreter der Rechteinhaber , gibt es ja auch schon ewig. [...]

Das darf man ihr nicht verübeln -- dank der populären Abmahnwelle und damit einhergehend die Empfehlung von Verbraucherzentralen, solche Schreiben zu ignorieren, sollte es mich nicht überraschen, wenn die Dame den Spammern mal gehörig die Meinung geblasen hat (vor allem vor dem Hintergrund ihres menschlichen und emotionalen Verlustes); daß sie dann unfreiwillig mitten ins Schwarze getroffen und einen dicken Fisch angepampt hat, dürfte unter Ironie des Schicksals fallen.

Oder einfach nur unter dumm gelaufen.

Stephen
 
Ein bisschen smart waere vielleicht gewesen, wenn sich die Anwaelte die CD haetten kommen lasse um dann das Label als eigentlichen Urheber des Verstosses vor den Kadi zu ziehen.

Oder auch, dass die Frau vielleicht noch den Kassenbon oder Kreditkartenbeleg hat, wo die CD gekauft wurde. Ist halt sehr unwahrscheinlich.

Unterm Strich kommt es einem fast so vor, als ob Clapton damit den Handel seiner CDs auf dem Gebrauchtmarkt abwuergen will. Hat ja keiner Bock, eine Clapton CD erst nach eingehender Recherche auf Echtheit auf Ebää anzu bieten. Damit würde dann der Abverkauf seiner CDs als Neuware gefördert.

Bei dem vielen "Daneben" von Clapton waere das vielleicht nicht mal mehr abstrus.
 
Oder auch, dass die Frau vielleicht noch den Kassenbon oder Kreditkartenbeleg hat, wo die CD gekauft wurde. Ist halt sehr unwahrscheinlich.

Prinzipiell richtig, aber hebst du die Kassenbons deiner CD-Käufe 20 Jahre lang auf? Also ich bestimmt nicht. Bei teuren Geräten, aber nicht bei CDs. Keine Lust auf eine Messi-Leben.
 
Zum Urheberrecht gehört neben dem Recht der Verwertung auch das Recht, zu bestimmen, dass das Werk *nicht* veröffentlicht, verkauft, verwertet wird. Es geht hier also nicht ums Mitschneiden, nicht um den Besitz, sondern um den Verkaufsversuch. [...]

Dann bleibt allerdings die Frage, warum nicht bereits zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung des besagten Tonträgers rechtliche Schritte eingeleitet wurden, sondern erst 25 Jahre später, und warum gegen eine Privatperson und nicht gegen die in Verkehr bringende Firma. Vermutlich hätte Letzteres viel zu viel Zeit in Anspruch genommen und den Stundenlohn empfindlich gesenkt.

Soweit ich weiß, gibt es den Passus in Treu und Glauben und ohne Arglist, aber das scheint hier keine Rolle bei der Vorgehensweise gespielt zu haben, weder von seiten der Kläger, noch von seiten der Richtenden.

[...] Unterm Strich kommt es einem fast so vor, als ob Clapton damit den Handel seiner CDs auf dem Gebrauchtmarkt abwuergen will. Hat ja keiner Bock, eine Clapton CD erst nach eingehender Recherche auf Echtheit auf Ebää anzu bieten. Damit würde dann der Abverkauf seiner CDs als Neuware gefördert. [...]

Letzte Zuckungen eines der Vergessenheit Anheimfallenden.

Stephen
 
Ja, aber Clapton will ja gar keine Kohle sehen, sondern nur verhindern, dass mit seinem Werk unauthorisiert Kohle gemacht wird. Und da hat die Frau die konkrete, letzte Handlung gemacht.

Der Thread läuft ja schon etwas länger, daher ... bin bei Dir, Clapton braucht weder das Geld und es geht darum die CD nicht mehr anzubieten. Das ist - sofern ich das richtig verstanden habe - auch 1 Tag nachdem die Frau von Claptons Anwälten angeschrieben wurde geschehen. Wir kennen ja das Anschreiben nicht, aber aus meiner Sicht angemessen wäre die Forderung die CD zu entfernen, das Verbot des Verkaufs auszusprechen - ob Forderung einer Vernichtung möglich wäre weiß ich nicht - und hey, für diesen läppischen Wisch kann man 120 Euro Gebühr draufpacken (ich meine verstanden zu haben, dass dieses so der übliche Rahmen ist). Dann sind die Rechte geschützt, die CD weg und alles erreicht.

Begeistert ist man nicht wenn man so ein Schreiben erhält, kurz aufregen, zahlen und fertig. Legitim ist, wenn man zum Anwalt geht und das prüfen lässt - und das ist nun meine Spekulation, ein Anwalt rät der Frau zu zahlen oder versucht in vernünftiger Art die Gebühren etwas zu minimieren oder streichen zu lassen. Wenn jemand aufgebracht ist, solle ein Anwalt schon den Klient in die Realität holen und erläutern was geht und was nicht.

Klar, wenn Bockigkeit - egal auf welcher Seite - besteht, läuft das aus dem Ruder. Scheint hier der Fall zu sein, wer initial hier agiert kann man ja nur unverifizierbar nachlesen.

Bin nicht nah dabei, aber das ist meine persönliche Sicht wie man so einen Fall halbwegs gut vom Tisch bekommt. Hier ist einerseits kein Vorsatz gewesen und Rechte schützen ist auch ok.

Rechte verfallen doch 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Oder mal als Überleitung .... Den Drogenabhängigen erwische und verknacke ich, der Dealer ist geschützt weil der Verkauf der Drogen nicht die letzte Handlung war? Das kann ich mir nicht vorstellen. Allerdings wirst Du nicht ganz falsch liegen, die damaligen Label gibt es nicht mehr und den Kaufhof verklage ich auch nicht weil der diese CDs seit 20 Jahren nicht mehr verkauft. Da hängt man sich an die einzige aktive Person...
 
Zum Urheberrecht gehört neben dem Recht der Verwertung auch das Recht, zu bestimmen, dass das Werk *nicht* veröffentlicht, verkauft, verwertet wird. Es geht hier also nicht ums Mitschneiden, nicht um den Besitz, sondern um den Verkaufsversuch.

wenn es nicht bereits veröffentlicht worden wäre, hätte es auch niemadn mitschneiden verlaufen, und weiterverkaufen können.

und veröffentlicht hat er es zweifelsfrei selbst.

Woher haben die Anwälte wohl Namen und Addresse der Frau!? Der Verkaufsversuch ist damit klar. Und um dessen Unterlassen geht es. Urheberrecht, nicht um ein geklautes Auto.


das ist ja unsinn. nur weil jemand behauptet, er besitze etwas und wolle es verkaufen, ist noch lange nicht bewiesen, dass das auch der fall ist und dass er das auch wirklich vorhatte.

vor einem zivilgericht muss der kläger die sachverhalte, die er behauptet, selbst beweisen.

und darauf beruht meine frage. denn beweisen kann der antragsteller diese sachverhalte ja nur, wenn er die CD selbst gekauft hätte, dann aber hätte er keine unterlassungsansprüche mehr.

eine ebay anzeige zu schalten, in der man behauptet "hiermit verkaufe ich eine kopie bisher unveröffentlichen materials von @Cee" ist keine verletzung deiner rechte.
 
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Hat es auch auf Golem.de geschaft.

Den letzten Absatz finde ich Krass. Was ist das für ein Typ dieser Clapton?
"... bei Ebay für 9,95 Euro zum Kauf eingestellt. Claptons Rechtsvertreter hatten die Auktion stoppen lassen ..."
Ja was jetzt? Für € 9,95 zum Kauf oder eine Auktion?

Der letzte Absatz (so unschön die beschriebene Gegebenheit ist) hat mit der eigentlichen Sache so wenig zu tun, wie die Bemerkungen des Rolling Stone betreffend Corona/Impfung/Querdenken. EC wird offenbar von beiden nicht gemocht, also packt man noch ein "Übrigens" drauf. Finde ich schlechte Berichterstattung.
 
das ist ja unsinn. nur weil jemand behauptet, er besitze etwas und wolle es verkaufen, ist noch lange nicht bewiesen, dass das auch der fall ist und dass er das auch wirklich vorhatte.

vor einem zivilgericht muss der kläger die sachverhalte, die er behauptet, selbst beweisen.
... beweisen kann der antragsteller diese sachverhalte ja nur, wenn er die CD selbst gekauft hätte, dann aber hätte er keine unterlassungsansprüche mehr.

eine ebay anzeige zu schalten, in der man behauptet "hiermit verkaufe ich eine kopie bisher unveröffentlichen materials von @Cee" ist keine verletzung deiner rechte.

Unsinn, zuviele Anwaltsfilme gekuckt. Zivilprozess, freie Beweiswürdigung, kein in dubio pro reo, und mit der VK-Anzeige ist der Unterlassensanspruch bereits da. Es geht ja nicht um ein Delikt (Verkauf), sondern das Unterlassen des Anbietens. Da ebay keine Scherzplattform ist, reicht das. Schätze, die CD wird in solchen Fällen nie tatsächlich gekauft. Ist ja das Wesen des Unterlassens, dass etwas NICHT stattfindet.
 
Den letzten Absatz finde ich Krass. Was ist das für ein Typ dieser Clapton?
Ein rassistischer alter Sack mit zuviel Macht/Geld vielleicht? Ich denke alleine seine ehemalige (?) Drogenabhängigkeit zeigt vielleicht eine entsprechende Vergangenheit. Aber gerade mit so einem Hintergrund müsste man doch ganz anders reagieren. Wäre echt mal interessant ein Statement von ihm zu der ganzen Sache zu lesen.
 
Schlußendlich ist das alles hier im Reiche der Spekulation angesiedelt, weil keiner Einblicke in die tatsächlichen Vorgänge hat und ob Clapton hinter dieser Aktion steht oder nicht, oder ob er nur seinen Anwälten das Feld überläßt, oder ob er davon womöglich gar nichts weiß, weil er komplett abgeschirmt wird von der Außenwelt, damit sich sein Genie entfalten kann.

Die Frage, ob er seine Rechtsverdreher zurückpfeifen würde, da sie ihm einen Imageschaden zufügen durch ihr Handeln, läßt sich daher leider auch nicht eindeutig klären, da von seiner Seite rein gar nichts kommt.

Stephen
 
... wobei sich unser Bild von Promis, die wir ja idR nicht persönlich kennen, eigentlich immer nur aus dem zusammensetzt, was wir medial mitkriegen. So wie wir's gelernt haben: Platte + Bravo, Stream + Social...
 
Das reine Anbieten bei eBay reicht aus, um von einer Verkaufsabsicht auszugehen.

ich habe von beweisen gesprochen. ein kläger, der eine urheberrechtsverletzung behauptet, muss sie doch auch beweisen.

der bloße vorsatz die rechte anderer zu verletzen führt ja nicht zu einem unterlassungsanspruch.


nehmen wir an ich mache eine anzeige auf, in der ich diese CD zu verschenken habe. in wahrheit habe ich diese CD aber gar nicht. welche rechte wurden verletzt?
 
Unsinn, zuviele Anwaltsfilme gekuckt. Zivilprozess, freie Beweiswürdigung, kein in dubio pro reo

was willst du denn würdigen, wenn kein beweis vorgebracht wird.

da braucht ja die gegenseite nur bestreiten, was der kläger behauptet, aber nicht belegt hat, und dann ist vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
was willst du denn würdigen, wenn kein beweis vorgebracht wird.

da braucht ja die gegenseite nur bestreiten, was der kläger behauptet, aber nicht belegt hat, und dann ist vorbei.

Mann, mann, langsam nervts.

Clapton: T. wollte verkaufen, Beweis: ebay-Anzeige.
Richter: OK
T.: Ha, hab nur so getan, wollte gar nicht verkaufen.
Richter: Sehr lustig. Wer ne Anzeige schaltet, will verkaufen. Fürn Unterlassensanspruch reicht mir das.
T.: Ha, habe gar keine solche CD.
Richter: Sehr lustig. Ist aber egal, Du darfst sie eh nicht verkaufen, haha. Fürn Unterlassensanspruch reicht mir die Anzeige. (Zu sich selbst: nicht dass Du die CD morgen wiederfindest und wieder inserierst).
T.: Ha, warum klappen die Lügentricks von 110 nicht?
Richter: Weil der irrtümlich glaubt, dass 'Isch wars nicht, ischwöör!' überall hilft.
 
Mann, mann, langsam nervts.

ja, gleichfalls.

ist immerhin schon der zweite thread hier heute wo du schlichtweg das thema verfehlst, nur um zu widersprechen.


ich denke du willst einfach nicht kapieren um was es mir geht und wie die rechtlichen zusammenhänge sind:

eine urheberrechtsverletzung, die einen unterlassungsanspruch begründet, muss fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt sein.

und das ist hier nicht der fall. daher kann es auch nicht im sinne der ZPO bewiesen werden.


die frau hat also bislang nur "verloren", weil sie falsch reagiert hat.


Clapton: T. wollte verkaufen, Beweis: ebay-Anzeige.
Richter: OK
T.: Ha, hab nur so getan, wollte gar nicht verkaufen.
Richter: Sehr lustig. Wer ne Anzeige schaltet, will verkaufen. Fürn Unterlassensanspruch reicht mir das.
T.: Ha, habe gar keine solche CD.
Richter: Sehr lustig. Ist aber egal, Du darfst sie eh nicht verkaufen, haha. Fürn Unterlassensanspruch reicht mir die Anzeige.


eine falsche anzeige zu schalten kann versuchten betrug darstellen, aber keinen unterlassungsanspruch wegen einer urheberechtsverletzung begründen, denn dazu muss erst einmal eine urheberrechtsverletzung vorliegen.

die anzeige kann ihm nicht reichen, und sie braucht es auch nicht, denn die beklagte hattte den sachverhalt ja von anfang an eingeräumt und sogar angekündigt, an dem vorhaben auch festhalten zu wollen.
 
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