psicolor schrieb:
Kann mir nicht vorstellen, dass es klug ist, sich dermaßen strafbar zu machen (bin kein Jurist aber ich tippe auf Urkundenfälschung)
Das gemeine ist, dass das gar kein Tatbestand ist, den die Staatsanwaltschaft von sich aus zur Anzeige bringen würde. Es muss schon jemand Anzeige erstatten, dass das einen Staatsanwalt interessiert.
Das eigentliche Problem sind also die Abmahn-Anwälte. Die arbeiten so:
Die suchen (mit vielen Hiwis) jemanden, der so einen Gesetzesbruch begeht. Dann schreiben sie dem und sagen: "wir zeigen Dich an, wenn Du das nicht sofort änderst". Und dann schicken Sie Dir eine Rechnung, für die Kosten die Ihnen (!) entstanden sind, als sie Dir die Abmahnung geschrieben haben (das darf man).
In der Regel korrigieren die Leute dann den Fehler, und zahlen zähneknirschend (das sind dann so ca. 100 oder 200 Euro).
Sie machen es also nicht, weil sie einen echten Schaden durch das fehlende Impressum erlitten haben, sondern, weil sie auf die ihnen dann zustehende Kostenerstattung spechten.
Wirklich interessant wirds vermutlich, wenn der Abgemahnte, das nicht akzeptiert und sich verklagen läßt. Der Tatbestand bleibt dann zwar unbestritten, und man muss eine kleine Geldbuße an den Staat zahlen. Dann kann man aber gegen die Gebühr des Abmahners klagen, weil der Abmahner einen Schaden durch den gesetzeswidrigen Sachverhalt nachweisen muss, damit er seine Aufwände erstattet bekommt (*). Und das kann für den Abmahner schwierig werden. Dann bleibt der auf seinen realen Kosten sitzen - man selbst hat aber auch die eigenen Anwaltskosten. Sowas rentiert wohl nur mit solider Rechtsschutzversicherung und mit einem in Sachen Abmahnabwehr erfahrenen Anwalt. Mit etwas Geschick kann der Abmahner dann auch berufsrechtliche Schwierigkeiten mit der Anwaltskammer bekommen.
Florian
(*)das ist jetzt meine Vermutung - Lothar Lammfromm weiss da vielleicht mehr