DSGVO - Folgen für Fotografen, Sites, Hintergründe

Wie bereits erwähnt ich fotografiere nicht und verfolge das Thema nur am Rande. Andere Punkte der DSGVO, nämlich die Überarbeitung von Websites, ist für mich viel wichtiger.

Leicht OT, aber ich hab gerade gesehen dass deine Website kein Impressum hat... ist ja auch so´n empfindliches rechtliches Thema. Ich schraub gerade an meiner Website herum und bin eigentlich auch nicht gewillt da meine kompletten persönlichen Daten zu offenbaren, weil´s ja eine komplett nichtkommerzielle Geschichte ist, auf der außer meinen Tracks bzw. Links zu meinen Tracks in Social Networks nichts zu finden ist. Hast du deshalb kein Impressum weil es eine private Website ist, oder ist das ein Thema mit dem du dich noch nicht weiter auseinandergesetzt hast?
 
Ich habe gestern eine Schlagzeile gelesen, dass das Gesetz entschärft werden soll?
Gerade bei Diensten wie Google usw müsste der Anbieter bzw Dienstleister haften, nicht aber der private Anwender. Dahin wird es wohl laufen denn alles ander wäre purer Unsinn.
??? versteh ich nicht. warum soll google für irgendwas haften was Du machst? Wenn Du auf deiner Website verschiedene Tracking Systeme hast weil Du sie eingebunden hast und diese sind nicht DSGVO konform oder Du hast keinen Hinweis auf die Verwendung in der Datenschutzerklärung oder hast für google Analytics kein Opt Out, dann haftest Du. Wenn Soundcloud eingebunden ist und bei Seitenaufruf erst mal 12 Server (zumindest so einige) konnektiert dann ist das etwas heikel nach meinem Verständniss und zumindest muss darauf hingewiesen werden in der Datenschutzerklärung. Besser noch man schaltet etwas vor, und aktiviert die Soundcloud Einbindung erst wenn der User einwilligt. Das ist für mich die aktuelle Strategie.
Unabhängig davon sind natürlich alle, also auch google, bestrebt ihre Dienste DSGVO konform zu machen. Trotzdem gibt es so einiges was man beachten muss wenn man diese Dienste einsetzt.

Installiert euch z.B. mal das Browserplugin "Ghostery" und schaut Euch das Tracking von (euren) Websites an. Und ob man das nicht auch anders machen kann.
 
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Leicht OT, aber ich hab gerade gesehen dass deine Website kein Impressum hat... ist ja auch so´n empfindliches rechtliches Thema. Ich schraub gerade an meiner Website herum und bin eigentlich auch nicht gewillt da meine kompletten persönlichen Daten zu offenbaren, weil´s ja eine komplett nichtkommerzielle Geschichte ist, auf der außer meinen Tracks bzw. Links zu meinen Tracks in Social Networks nichts zu finden ist. Hast du deshalb kein Impressum weil es eine private Website ist, oder ist das ein Thema mit dem du dich noch nicht weiter auseinandergesetzt hast?
mein virtualant.de ist in ein paar Tagen offline, und ich arbeite seit einiger Zeit an einer ganz neuen Version. habe dafür aber kaum Zeit.
mein at-webdesign.de ist aktuell (https, Cookie Banner sogar mit Opt In, Datenschutzerklärung, Impressum, kein Tracking ;-)). ich mache Websites für Kunden und überarbeite zur Zeit 6 Projekte um die für die DSGVO fitt zu machen.
 
Ausführlicher Artikel zum Thema und sehr aktuell, vorsicht sehr viel Text
https://www.wbs-law.de/datenschutzr...otografen-fotojournalisten-und-private-77116/
Die für uns relevante Frage wird gleich zu Anfang beantwortet, @Bernie

„Fotos, die Personen abbilden, enthalten personenbezogene Daten. Selbst, wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person bei einer Zuordnung des Namens identifizierbar. Dafür genügt es, wenn einzelne Betrachter den Namen zuordnen können, wenn sie das Bild sehen. Damit unterliegt auch die Weiterleitung an einen Dienstleister und dessen Verarbeitung den Vorschriften der (DSGVO). Auch dann, wenn mit den Fotos nicht die Namen der abgebildeten Person weitergeleitet werden. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten ebenso für Foto-Aufnahmen, die bei Veranstaltungen gemacht werden. (…)“

Der Clou ist, dass dieses Gesetz deinen Foto-Ordner als Datenbank interpretiert. Es wurde ja bislang geglaubt, dass Fotos die mehr als 5 Personen zeigen, als Gruppenfoto keine Einwilligung benötigen. Das war aber schon vor dem DSGVO Unsinn. Der Unterschied scheint darin zu liegen, dass das jetzt nicht mehr durch §23 KUG geregelt wird. Da gab es in Absatz I Nr. 2 und 3 Ausnahmen:

2. die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen
3. das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat

In deinem Beispiel Happy Knobbing sieht es wohl so, dass wenn du die Synths ablichtest und ein paar Leute herumstehen, wird das anders interpretiert als wenn du du die Leute ablichtest und die Synths im Hintergrund stehen. Ich würde davon absehen, Leute zu fotografieren. Du weißt nie, wie die Leute ticken, bzw. wie sie in ein paar Jahren ticken.
 
Ah, okay... danke :) aber, gab nie Ärger deswegen mit deiner Musik-Website, hat nie jemand was gesagt?
 
Das is ja der Hammer! :harhar:

Wie verhält sich die DSGVO zum KUG?
Das ist die Kernfrage, um die sich derzeit alles dreht. Fakt ist: der Gesetzgeber hat die Antwort letztlich größtenteils den Gerichten überlassen, sodass hier gerade Rechtsunsicherheit herrscht – voraussichtlich über den 25. Mai hinaus.
[...]
Leider hat der Bundesgesetzgeber sich hier nicht klar positioniert – weder enthält das neue BDSG eine entsprechende Regelung zur Fotografie, noch wurde sonst klargestellt, dass das KUG weiterhin anwendbar ist und in welchem Umfang. Auch in einem Entwurf zu einem neuen KUG hat der Bundesgesetzgeber nichts dazu geplant, sondern nur Ausnahmen für Presse bzw. Rundfunk und damit für die klassischen Medien vorgesehen. Doch was die weitere Geltung des KUG anbelangt, so haben Vertreter der Regierung geäußert, man überlasse das letztlich den Gerichten. Darüber hinaus überlassen sie die Regelung des sog. Medienprivilegs den Ländern. Diese müssen derzeit Regelungen finden, damit die Presse ihre Arbeit weiterhin machen kann und nicht durch den Datenschutz behindert wird. Entsprechend gibt es auch in den Bundesländern derzeit nur Gesetzentwürfe, welche die Geltung der DSGVO lediglich für die die klassischen Medien beschränken.

Also in kurz: der sogenannte Gesetzgeber hat sich nicht weiter mit dem Gesetz befasst und überlässt die Interpretation den Gerichten.
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt das Gesetz nicht rückwirkend.
Also Joachim Steinhöfel hat das bei Twitter so interpretiert. Allerdings in einem anderen Kontext.
 
Nun ja, das ist ein interessanter Punkt, wenn nämlich @Bernie die Bilder auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht, die ja durchaus kommerziell ist (also eben nicht nur privat), nämlich er macht Werbung für seine Musik, Auftritte und vor allem CDs, welche man kaufen kann, dann kann das heikel werden wenn man kein Einverständniss der Fotografierten hat. Genau das ist der Punkt nach meinem Verständniss.
So ganz klar sind sie sich noch nicht. Weil die Entscheidung halt den Gerichten überlassen wird.

Weiter unten im Text:

Fotografien zu gewerblichen Zwecken privater Fotografen hingegen können wohl tatsächlich nicht mehr auf das KUG gestützt werden. Wie es mit künstlerischer Fotografie weitergeht, bleibt abzuwarten.
Was wie als "künstlerisch" interpretiert wird, würde mich auch interessieren.
 
Ah, okay... danke :) aber, gab nie Ärger deswegen mit deiner Musik-Website, hat nie jemand was gesagt?
danke der Nachfrage, nee gab es nicht, und die Seite ist mal 2013 entstanden und sollte eigentlich ausgebaut werden, hab ich dann aber doch keine Lust gehabt, ein indirektes Impressum ist ja unten drin mit kompletter Anschrift usw.
 
Ich wünschte, ich hätte Jura studiert. Als Anwalt kannste dich mit der Scheiße dumm und dämlich verdienen. :klemmgrins:
 
mal was zu Websites und wie ich das zur Zeit handhabe: ich versuche alles rauszuschmeissen was sich mit anderen Servern verbindet, oder aber etwas vorzuschalten.
das sind bei den Websites mit denen ich es zu tun habe:

google Fonts, das heisst also die Fonts werden vom google Server geladen, es wird also eine Verbindung zu google Servern aufgebaut: die lade ich runter und installiere sie auf dem Server. Tutorial: https://t3n.de/news/google-fonts-selber-hosten-751438/ Eine Herausforderung ist, wenn es sich um Wordpress handelt, dann muss man das Template bearbeiten bzw. das Child Theme, und jedes Template ist anders. Gestern hatte ich die Situation dass im Template gar keine google Fonts waren, aber ein Plugin hat google Fonts geladen, also musste ich das Plugin bearbeiten.

google maps: da schalte ich was vor. Ich habe ein script geschrieben, was google maps erst mit User Einverständniss lädt. Da gibt es aber auch gerade für Wordpress kommerzielle Lösungen, z.B. Borlabs Cookie, Demo: https://de.borlabs.io/borlabs-cookie-iframe-demo/

anbei mal ein Screenshot welche Verbindungen aufgebaut werden wenn man google maps per iframe einbindet.

google-maps.jpg

Haha, da sind dann auch wieder google fonts ;-)
PS: Privacy Badger ist auch ein gutes Browsertool für Cookies und Verbindungen.

google Analytics: da sollte man idealerweise ein Opt Out ingegrieren, für Wordpress gibt es Lösungen z.B. https://de.wordpress.org/plugins/google-analytics-opt-out/
richtig gut gelöst ist das z.B. hier: https://www.looxis.de/de/datenschutz
kann man auch manuell machen, es gibt einige Tutorials zum Thema.
 
auf jeden Fall aber bei Verwendung dieser Dienste sollte man in seiner Datenschutzerklärung drauf hinweisen.

also ich meine: man muss nicht zwingend google fonts selber hosten und google maps was vorschalten. Aber - sicherer ist es nach meinem Verständniss.

Wie schrieb jemand dazu mal in einer facebook gruppe zum Thema DSGVO: am 25.05. wird ein riesiger Knallfrosch explodieren, und keiner weiss wohin der hüpft.

Ist halt alles zur Zeit etwas unklar was nach dem 25.05. passieren wird.
 
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und womit sich soundcloud verbindet hatte ich ja anfangs auf Seite 1 in diesem Thread schon mal gepostet. Das war im März, ob sich da inzwischen etwas geändert hat weiss ich nicht.
Alle arbeiten daran dass deren Dienste besser werden im Sinne der DSGVO.
Täglich trudeln bei mir E-mails ein "wir überarbeiten unsere .... wegen der DSGVO ... usw". GDPR heisst das auf englisch.

Ich checke also Webseiten mit den Browsertools Ghostery und Privacy Badger und lasse ausserdem die Seiten ggf. noch mal durch das Online Tool https://webbkoll.dataskydd.net/en laufen. Dann habe ich einen guten Überblick.
 
Ein ganz anderes Thema sind die Social Media Buttons facebook und google+ und sicherlich auch die Restlichen die es noch so gibt. Also die bekannten LIKE und SHARE und CONNECT buttons. Mit all diesen habe ich es aber bisher nicht in der Praxis zu tun gehabt. Aber es ist auf jeden Fall davon abzuraten solche Buttons zu benutzen, weil die auch Usertracking machen. Das ist nicht zu verwechseln mit einfachen Text-Links auf das facebook oder soundcloud Profil, das ist unbedenklich.
 
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Das Ganze ist halt wie "im richtigen Leben": mann nimmt sich nicht den einzelnen bösen Buben zur Brust, man erschlägt das Thema mit einem kollektiven Rundumschlag. Am meisten schmerzt es den kleinen Bürger, und die grossen bösen Buben machen weiter wie gehabt.
 
ganz vergessen: youtube ist ähnlich zu bewerten wie google maps oder soundcloud per iframe, wenn man also youtube per iframe einbindet, sollte einem klar sein dass da einige Verbindungen zu google Servern aufgebaut werden. Also -> zumindest in der Datenschutzerklärung drauf hinweisen, und man kann sich überlegen ob man etwas vorschaltet wie z.B. Borlabs Cookie für Wordpress.
 
Wenn ich einfach einen Account bei blogspot.com habe ( http://darshonaut.blogspot.com ), ist das überhaupt eine eigene Webseite ?
Eine Domain besitze ich nicht.
Im Grunde ist das ja nix anderes als eine Facebook Page oder ein Instagram Account oder ist das laut Gesetz nicht so ?
 
@darsho nein Du hast schon eine richtige eigene Homepage. was meinst Du mit facebook Page? Dein Blog Hoster ist blogspot. blogspot gehört zu google. blogspot bzw. google ist Dein Vertragspartner.

bitteschön, extra für Dich: https://www.blogmojo.de/blogspot-dsgvo/ Nimm Dir am besten erst mal 2 - 3 Tage frei ;-)
 
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Naja, wenn ich ne Facebook Page erstelle für meine Musik, ist das nicht das gleiche wie bei Blogspot oder Instagram usw ?
Gilt der ganze Murks auch für Social Media ?

Ich lese mir das mal durch, dankeschön :)

Ich habe jetzt erstmal sämtliche Namen von meinem Blog entfernt, sicher ist sicher.

Ich sag es ja immer, Internet ist schiefgegangen.
Damals in den Newsgroups, als echt nur Freaks im Netz waren, das war geil.

Irgendwann ging es dann schief. Wenn ich das Internet von Anfang/Mitte der 90'er mit heute vergleiche, sehe ich es in vielen Bereichen als gescheitertes Projekt an.
 
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Wo siehst Du das ? Auf meinem Blog ? Ich seh das nämlich nicht.

Ich glaub ich hol mir wieder eine reine html selbstgecodete Seite...
 
also Du besitzt schon ne Domain, genau genommen eine Subdomain von blogspot. Und Du legst ja selber Seiten an und setzt da Inhalte rein und Verlinkungen usw. Das ist also nichts anderes wie eine eigene Homepage.
 
berechtigte Frage wo ich gestehen muss da weiss ich weniger drüber. begrifflich ist das eine facebook Fanpage. technisch gesehen ist das bei facebook keine eigene Homepage, sondern vergleichbar mit einem Unterverzeichnis von facebook. Da gilt es sicherlich Impressumpflicht zu beachten, aber man hat ja keine Möglichkeit in die technische Umsetzung der facebook Seite einzugreifen. Interessant hingegen ist die Frage der Haftung für Inhalte. Grosses Thema zur Zeit, google mal nach "Facebook Fanpage DSGVO".
 
das hier ist die Hauptursache für die Panik:
Geschäftemacher nutzen die Situation
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht es ebenso. Teils werde die Beunruhigung gezielt von Geschäftemachern geschürt. „Betriebe werden von überzogenen Darstellungen und Anforderungen von einigen Datendienstleistern verunsichert“, unterstreicht ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
 


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