DSGVO - Folgen für Fotografen, Sites, Hintergründe

kann jemand mir konkret sagen wie ich ein DSGVO konformes Impressum hinbekomme ? Ich nehm auch gern Empfehlungen für einen Anwalt an oder bezahle falls sich hier jemand befindet der das wirklich kann.
 
Wenn also beispielsweise Jemand auf dem Happy Knobbing ein paar Bilder von seinen Freunden macht, wo eine Person identifiziert werden kann, macht er sich strafbar, wenn keine Einwilligung vorliegt? Also ohne Genehmigung.

Oder ein Bild der jubelnden Konzertbesucher von der Bühne aus?

Wie ist das mit Überwachungskameras in Ladengeschäften?
Wäre das als Beweismittel unzulässig, weil der Ladendieb der Speicherung seiner Daten nicht zugestimmt hat?

Warum gilt das nicht für den Staat?
 
Möglicherweise gibt es aus Richtung von Wirtschaftsverbänden und "Big Data Management" ein wenig Hoffnung für die Skeptiker hier:

https://mobil.berliner-zeitung.de/p...erordnung-in-letzter-sekunde-lockern-30148928

@Bernie: all deine Fragen sind Ausdruck dessen, was man in den mittlerweile nun schon zwei Jahren, die die Verabschiedung her ist, hierzulande komplett verpennt hat: sich um die konkrete nationale Ausgestaltung dieser EU-Regelung für Deutschland zu kümmern. Das soll nun innert 2 Wochen übers Knie gebrochen werden.
 
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Schliesst doch einfach ab 24.5. alle eure Webseiten und deaktiviert alle Dienste.
Was glaubt ihr wie schnell der Irrsinn vom Tisch ist.
Die da oben sollen die Macht des Prekariats zu spüren bekommen.
Es wird Zeit, dass sie ihre schizofrenen Taten auslöffeln.
 
tenor.gif
 
Der bessere Schutz von personenbezogenen Daten ist generell kompletter Irrsinn. Die weitere Nutzung sämtlicher betroffenen Seiten oder Geräte fordert den Nutzer dazu auf die eigenen Rechte abzutreten. Parallel wird immer mehr an Daten durch neue Gesetze abgegriffen. Ich erinnere nur an das frisch eingeführte eCall System welches nun in jedem Neuwagen enthalten ist und neben dem Standort auch Fahrzeugdaten übermitteln kann.
 
Ich habe einfach mal Bandcamp direkt gefragt und folgende Antwort erhalten:

“Good to hear from you, and thanks for reaching out about this issue, we appreciate that you take your fans personal information seriously.

We are working on a number of things to comply with the GDPR and will be responsible for handling compliance, and you won't need to take any additional steps on your end at this time. To answer your question specifically, we are updating our privacy policy and currently working to add additional consents for when email addresses are collected. They will be in place in the coming weeks.

Hopefully that clears things up, let me know if you have any other questions, and have a great day.

Best,
Bandcamp“

das sagt ja noch nicht viel aus. Für mich wäre die Frage ob es User Tracking gibt und Cookies gesetzt werden wenn man Bandcamp einbindet. Also erst mal nur zu wissen ob es so ist, unabhängig von einer Bewertung und ggf. Konsequenzen daraus. Ich nutze kein Bandcamp und kann dazu nichts sagen.
 
Wenn also beispielsweise Jemand auf dem Happy Knobbing ein paar Bilder von seinen Freunden macht, wo eine Person identifiziert werden kann, macht er sich strafbar, wenn keine Einwilligung vorliegt? Also ohne Genehmigung.
Nein. Wenn du die Bilder veröffentlichst und der Betroffene was dagegen hat, dann musst du nachweisen können, dass er einverstanden war, das das veröffentlicht wird. Du darfst Bilder machen und zu Hause angucken soviel du willst. Außerdem bist du ja ein Privatmann und keine Firma und kein Verein.

Wie ist das mit Überwachungskameras in Ladengeschäften?
Wäre das als Beweismittel unzulässig, weil der Ladendieb der Speicherung seiner Daten nicht zugestimmt hat?
Sowas gibt es höchstens in amerikanischen Krimis. Du darst eine Überwachungskamera betreiben, wenn du entsprechend darauf hinweist, nicht das Klo oder das Schlafzimmer filmst und dafür sorgst, dass das Material nicht in falsche Hände gerät. Und nach angemessener Zeit wieder löschst.

Warum gilt das nicht für den Staat?
selbstverständlich gilt das auch für den Staat
 
Nein. Wenn du die Bilder veröffentlichst und der Betroffene was dagegen hat, dann musst du nachweisen können, dass er einverstanden war, das das veröffentlicht wird. Du darfst Bilder machen und zu Hause angucken soviel du willst. Außerdem bist du ja ein Privatmann und keine Firma und kein Verein.
Nun ja, das ist ein interessanter Punkt, wenn nämlich @Bernie die Bilder auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht, die ja durchaus kommerziell ist (also eben nicht nur privat), nämlich er macht Werbung für seine Musik, Auftritte und vor allem CDs, welche man kaufen kann, dann kann das heikel werden wenn man kein Einverständniss der Fotografierten hat. Genau das ist der Punkt nach meinem Verständniss.
 
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Ausführlicher Artikel zum Thema und sehr aktuell, vorsicht sehr viel Text
https://www.wbs-law.de/datenschutzr...otografen-fotojournalisten-und-private-77116/

PS Disclaimer: ich will kein Unruhe stiften und fotografiere selber nicht und veröffentliche keine Fotos und beschäftige mich mit dem Thema auch nur am Rande. Und es kann sein dass selbst in diesem Artikel irgendwas steht was meinen Gedanken widerlegt. Ich hab den nur überflogen.
 
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"Betroffen [Anm.: von der DSGVO] ist jeder, der eine nicht ausschließlich private Website betreibt. Dafür kann ein Empfehlungslink ausreichen oder ein Thema, das als beruflich ausgelegt werden könnte. Die Kosten dafür, eine Website rechtssicher zu betreiben, steigen deutlich.
Die Umrüstung ist aufwendiger als DSGVO-Verfechter es hinstellen, aber kein Hexenwerk. Trotzdem kostet sie Zeit und Geld und birgt potenziell teure Risiken, die nicht bloß auf Panikmache zurückgehen." usw...

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/...-mir-die-geileren-vorschriften-a-1206979.html
 
Hmm... Und was ist, wenn ich bei uns im Stadtpark das Planetarium knipsen will und da gucken oben welche vom Balkon, bzw. der Aussichtsplattform? Ich meine die wären ja zwar als Menschen zu erkennen, aber eben nicht um wen es sich dabei handelt. Oder sollte ich das mit dem Planetarium knipsen lieber von vornherein lassen? Wollte das Bild halt dann bei FB als Hintergrund verwenden.
 
@Altered States Hast Du Dir das hier durchgelesen? Wenn nicht mach das bitte. https://www.wbs-law.de/datenschutzr...otografen-fotojournalisten-und-private-77116/
Ok, werde ich machen.

Vielleicht klärt das Deine Fragen, denn es gibt keine eindeutige und schon gar nicht einfache Antwort auf Deine Frage. Und es herrscht auch Rechtsunsicherheit.
Hmm.. Das verstehe ich jetzt aber nicht. Denn wenn du schreibst es gibt keine eindeutige (und einfache) Antwort auf meine Frage, was bitte machen denn dann die Leute, die da zu Hauf das Planetarium knipsen? Meine gestellte Frage ist doch ganz einfach. Naja, ich lese jetzt erst mal den Text.
 
Wie bereits erwähnt ich fotografiere nicht und verfolge das Thema nur am Rande. Andere Punkte der DSGVO, nämlich die Überarbeitung von Websites, ist für mich viel wichtiger. Aber das, was ich auf die Schnelle aus dem Artikel, und auch aus anderen Artikeln zum Thema rauslesen kann, ist: es herrscht Rechtsunsicherheit, denn es gibt ja Spielräume für Interpretationen. Oder Rechtsanwälte sind sich auch nicht immer einig in der Auslegung der Paragraphen. Deshalb heisst es ja auch am Ende des Artikels: "Leider bestehen derzeit für alle Fotografen diverse Rechtsunsicherheiten und Risiken, die wir derzeit nicht ausräumen können. Hierfür ist auf Klarstellungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung zu warten."
 
OK, dann heißt es wohl abwarten. Ich lese da aber trotzdem noch mal weiter.
 
Oder sollte ich das mit dem Planetarium knipsen lieber von vornherein lassen? Wollte das Bild halt dann bei FB als Hintergrund verwenden.
Das Planetarium - wie auch andere Gebäude - sind durch andere Rechte geschützt => Intellectual Property. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lässt du dir vom Besitzer ein sogenanntes Property Release unterschrieben. Das Planetarium wird von der Stadt betrieben. Wenn da jeden Tag 100 Leute ankommen und nach 'nem Property Release fragen, setzt vielleicht irgendwann Nachdenken ein.
 
Aha. Hoffe ich denke dann auch noch daran, wenn ich dann im Stadtpark bin. Jedenfalls schon mal danke für die Info.
 
Künftig werde ich wohl besser keine erkennbaren Personen mehr ablichten oder die Gesichter unkenntlich machen.
Außerdem fotografiere ich keine Gebäude mehr, da ja Architekten auch Rechte daran haben.
Ach ja, alle Firmenlogos und Schriftzüge darf man ja auch nicht mehr fotografieren. Ein Bild, wo ich in meinem Ford Mustang sitze ist auch schon illegal. Wenn man es genau nimmt, müsste ich an meinen Synthies auch alle Logos abdecken, wegen dem Markenschutz.

Okay, dann mache ich nur noch Selbstportraits vor einem Neutralen Hintergrund, nicht das mich noch eine Farbenfirma verklagt.
Das ist ja so lächerlich.
Der Staat überwacht schon das Gewicht meines Kackhaufens, kein Schritt mehr, der nicht gespeichert wird und dann sowas ...
 
Ich habe gestern eine Schlagzeile gelesen, dass das Gesetz entschärft werden soll?
Gerade bei Diensten wie Google usw müsste der Anbieter bzw Dienstleister haften, nicht aber der private Anwender. Dahin wird es wohl laufen denn alles ander wäre purer Unsinn.
 
Ach ja.. Haste recht, daran habe ich nicht gedacht. Dann eben doch per Mail.
 


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