verstaerker
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kann jemand mir konkret sagen wie ich ein DSGVO konformes Impressum hinbekomme ? Ich nehm auch gern Empfehlungen für einen Anwalt an oder bezahle falls sich hier jemand befindet der das wirklich kann.
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Ich habe einfach mal Bandcamp direkt gefragt und folgende Antwort erhalten:
“Good to hear from you, and thanks for reaching out about this issue, we appreciate that you take your fans personal information seriously.
We are working on a number of things to comply with the GDPR and will be responsible for handling compliance, and you won't need to take any additional steps on your end at this time. To answer your question specifically, we are updating our privacy policy and currently working to add additional consents for when email addresses are collected. They will be in place in the coming weeks.
Hopefully that clears things up, let me know if you have any other questions, and have a great day.
Best,
Bandcamp“
schau bei e-recht24.de mal vorbei, die bieten einige Vorlagen und Generatoren.kann jemand mir konkret sagen wie ich ein DSGVO konformes Impressum hinbekomme ? Ich nehm auch gern Empfehlungen für einen Anwalt an oder bezahle falls sich hier jemand befindet der das wirklich kann.
Nein. Wenn du die Bilder veröffentlichst und der Betroffene was dagegen hat, dann musst du nachweisen können, dass er einverstanden war, das das veröffentlicht wird. Du darfst Bilder machen und zu Hause angucken soviel du willst. Außerdem bist du ja ein Privatmann und keine Firma und kein Verein.Wenn also beispielsweise Jemand auf dem Happy Knobbing ein paar Bilder von seinen Freunden macht, wo eine Person identifiziert werden kann, macht er sich strafbar, wenn keine Einwilligung vorliegt? Also ohne Genehmigung.
Sowas gibt es höchstens in amerikanischen Krimis. Du darst eine Überwachungskamera betreiben, wenn du entsprechend darauf hinweist, nicht das Klo oder das Schlafzimmer filmst und dafür sorgst, dass das Material nicht in falsche Hände gerät. Und nach angemessener Zeit wieder löschst.Wie ist das mit Überwachungskameras in Ladengeschäften?
Wäre das als Beweismittel unzulässig, weil der Ladendieb der Speicherung seiner Daten nicht zugestimmt hat?
selbstverständlich gilt das auch für den StaatWarum gilt das nicht für den Staat?
Nun ja, das ist ein interessanter Punkt, wenn nämlich @Bernie die Bilder auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht, die ja durchaus kommerziell ist (also eben nicht nur privat), nämlich er macht Werbung für seine Musik, Auftritte und vor allem CDs, welche man kaufen kann, dann kann das heikel werden wenn man kein Einverständniss der Fotografierten hat. Genau das ist der Punkt nach meinem Verständniss.Nein. Wenn du die Bilder veröffentlichst und der Betroffene was dagegen hat, dann musst du nachweisen können, dass er einverstanden war, das das veröffentlicht wird. Du darfst Bilder machen und zu Hause angucken soviel du willst. Außerdem bist du ja ein Privatmann und keine Firma und kein Verein.
Genau richtig. In diesem Fall ist er kein Privatmann mehr. Und es soll ja durchaus Leute geben die es nicht mögen, wenn mit einem Foto von ihnen Werbung gemacht wird.Genau das ist der Punkt nach meinem Verständniss.
viel zuviel. Komm, wir überspringen das Lesen und machen lieber gleich eine Petition ...vorsicht sehr viel Text
Bei mir vermischt sich das. Konzertbilder sehe ich mehr als Dokumentation an, weniger als Werbung.Genau richtig. In diesem Fall ist er kein Privatmann mehr. Und es soll ja durchaus Leute geben die es nicht mögen, wenn mit einem Foto von ihnen Werbung gemacht wird.
Blöd ist nur, dass es kein Gericht sonderlich interessieren wird, wie wir das sehen.Konzertbilder sehe ich mehr als Dokumentation an, weniger als Werbung.
Ok, werde ich machen.@Altered States Hast Du Dir das hier durchgelesen? Wenn nicht mach das bitte. https://www.wbs-law.de/datenschutzr...otografen-fotojournalisten-und-private-77116/
Hmm.. Das verstehe ich jetzt aber nicht. Denn wenn du schreibst es gibt keine eindeutige (und einfache) Antwort auf meine Frage, was bitte machen denn dann die Leute, die da zu Hauf das Planetarium knipsen? Meine gestellte Frage ist doch ganz einfach. Naja, ich lese jetzt erst mal den Text.Vielleicht klärt das Deine Fragen, denn es gibt keine eindeutige und schon gar nicht einfache Antwort auf Deine Frage. Und es herrscht auch Rechtsunsicherheit.
Das Planetarium - wie auch andere Gebäude - sind durch andere Rechte geschützt => Intellectual Property. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lässt du dir vom Besitzer ein sogenanntes Property Release unterschrieben. Das Planetarium wird von der Stadt betrieben. Wenn da jeden Tag 100 Leute ankommen und nach 'nem Property Release fragen, setzt vielleicht irgendwann Nachdenken ein.Oder sollte ich das mit dem Planetarium knipsen lieber von vornherein lassen? Wollte das Bild halt dann bei FB als Hintergrund verwenden.
Frag doch einfach per email:
info@planetarium-hamburg.de