Leider habe ich zur der Frage ob die ganze Importrichtlinie für eine Privatperson überhaupt gilt folgende Aussage von der Industrie- und Handelskammer erhalten:
"Sie hatten vor einiger Zeit sich bei meinem Kollegen, Herrn Hoke, erkundigt, ob die europäische RoHS-Richtlinie auch bei Geräten gilt, die ein privater Nutzer direkt aus dem EU-Ausland einführt.
Ich habe jetzt nochmals die einschlägigen Informationsquellen durchgesehen und komme zu dem Schluss, dass auch für solche Geräte die RoHS-Richtlinie gilt.
Zur Auslegung der Begriffs "Inverkehrbringen" greift die EU-Kommission auf den "Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien" zurück (Text s. Anlage). Hinter diesem etwas ominösen Titel verbirgt sich die Umsetzung der CE-Richtlinien, z. B. der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit.
Nach diesem Leitfaden (S. 18) gilt ein Gerät in Verkehr gebracht, wenn es erstmals entgeltlich oder unentgeltlich auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft bereit gestellt wird.
In der Fußnote 30 wird dazu näher ausgeführt: "Daher gelten Importe für den Eigenbedarf von dem Augenblick an, da sie in der Gemeinschaft ankommen, ebenfalls als in den Verkehr gebracht."
Auf den Seiten 18 und 19 des beiliegenden Leitfaden finden Sie weitere Details.
Die EU-Kommission weist im übrigen regelmäßig darauf hin, dass diese Auslegung rechtlich nicht bindend sei und dass letztlich nur der Europäische Gerichtshof das EU-Recht verbindlich auslegen könne.
Freundliche Grüße
Dr. Franz Kerler
IHK für München und Oberbayern
Umweltreferat"
tja, dann muß ich wohl warten ob wirklich und wenn ja, bis denn dann Dotcom seine Produktion angepasst hat. Oder doch Alternativen suchen.