Ein Schlagersong wird auf Volksfesten verboten, weil es darin um Prostitution geht. Das ist verlogen. Deutschland gilt als Bordell Europas – man muss sich mit dem Sexgewerbe auseinandersetzen.
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Natürlich muss man »Layla« nicht mögen. Es ist ein schlechter Ballermannhit. Ein karnevalistisch stampfender Synthesizer-Sound, in den Strophen kaum Melodie. Der Refrain ist dafür gemacht, ihn mit sehr schwerer Zunge mitzugrölen: »La-la-la-la-la-la-la-Layla«, gereimt wird dann schlicht auf »geiler«. Das anstößigste Wort in dem Text ist »Puffmama«. Das ist niedlich im Vergleich zu anderen Bezeichnungen und noch weit entfernt von sexistischen Raptexten.
Nun ist es jedem freigestellt, auf seiner Party nur Songs zu spielen, die er gut findet. Das gilt auch für Volksfeste. Doch die scheinheilige Begründung, gestützt von der Politik, ist ärgerlich. Der Chef des Düsseldorfer Schützenvereins ließ verlauten, der Text von »Layla« entspreche »in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins«. Diese Entrüstung ist interessant: Darf man nur von Dingen singen, die man selbst auch praktiziert? Gibt es womöglich Menschen mit Waffenschein, die noch nie vom horizontalen Gewerbe gehört haben? In solchen Fällen von Weltfremdheit wäre »Layla« natürlich ein Schocker.
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Es wäre ehrlicher, auf dem Volksfest über Prostitution zu singen und damit zuzugeben, dass es sie gibt.