Gisel1990
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So einfach ist das nicht. Dieser UVP, was du meinst, müsste dann ja zumindest irgendwie offiziell nachvollziehbar sein, was er nicht ist. Es gibt da auch klare gesetzliche Vorgaben, die sich vor einer Weile auch nochmal verschärft haben. Aber Thomann handelt da offensichtlich nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Meine Meinung.@Gisel1990 Die von dir benannten "Streichpreise" werden die unverbindlichen Herstellerempfehlung sein.