pyrolator
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Ich habe mich gerade etwas in die GEMA eingelesen. Die kommerziell erfolgreichsten Künstler - weniger als 6% der Mitglieder - herrschen dort quasi alleine und kassieren 2/3 der Einnahmen, alle anderen haben weder passives noch aktives Wahlrecht. Klingt jetzt erstmal nicht gerade sonderlich einladend.
Ich bin seid mehr als 40 Jahren Gema-Mitglied und bin immer "angeschlossenes Mitglied" geblieben. Habe dadurch keine Ansprüche bei Krediten oder im Renten-Fond, muss dafür aber auch diese Beiträge nicht mitbezahlen. Mein Stimmrecht nehme ich auf der jährlichen Vollversammlung ab und zu wahr, wenn es um wichtige Entscheidungen geht - es stimmt, das mag kein vollwertiges Stimmrecht sein, aber Mitspracherecht ist auf jeden Fall gegeben.
Die Gema-Mitgliedschaft lohnt sich, wenn:
a. es mechanische Rchte zu verteilen gibt: Bei jedem gepressten Träger (Vinyl, CD, DVD ect.) muss das mechanische Recht abgeführt werden. Das kann sich schon bei kleinen Auflagen lohnen, wenn es denn regelmässig ist.
b. das Aufführungsrecht: Immer wenn ich live spiele, egal ob solo, oder mit Band fülle ich einen Gema-Bogen aus, kann man auch mittlerweile online machen. Es stimmt, wenn jemand auf einer Party Deine Musik spielst, hast Du erst einmal nichts davon, aber wenn Du auf dieser Party auftrittst und eine Gema-meldung machst, dann schon. Je nach Anzahl der Auftritte kann da einiges zusammenkommen.
Wenn Du nur Cover-Versionen spielst oder veröffentlichst, macht die Gema wenig Sinn, aber bei eigenen Stücken muss man abwägen, ob die jährlichen Einnahmen die Mitgliedsgebühr abdecken, wenn ja, sollte man das machen.
Neuerdings können die Urheberrechte bei der Anmeldung frei in den Prozenten verteilt werden, früher war das 30:30:40 (Komponist,Tectdichter,Verlag), jetzt ist das frei aufteilbar, was Sinn macht, wenn ein Urheber vielleicht nur ein Sample beigesteuert hat.
Zu einer weiteren Frage im Thread: Kann eine Einzelperson oder Firma die Urheberrechte für alle anderen wahrnehmen?
Es gibt ein rechtliches Konstrukt, was dies ermöglicht, z.b. bei Verlagen.
Kann eine Gmbh in Form eines Verlages einen Wahrnehmungsvertrag eines Urhebers vorweisen, der ihm vollumfängliche Rechte bei der Vertretung gegenüber der Gema einräumt, so kann der Verlag seine Urheberrechte wahrnehmen.
Zitat: "Handelt es sich nicht um eine Einzelperson, so ist die Angabe der Rechtsform des Verlages erforderlich (z.B. Einzelfirma, OHG, KG, GmbH, AG). Der Berechtigungsvertrag muss in solchen Fällen durch die im Handelsregister eingetragenen Vertretungsberechtigten unter Hinzufügung des Firmenstempels unterschrieben werden. (Gema Berechtigungsvertrag §1)
Ich persönlich würde davon abraten, man verliert dadurch auch die Kontrolle, was die Gema-Abrechnung angeht, da man jeden Cent aufgelistet bekommt und so die Angaben der Label überprüfen kann (z.b. im Falle dass das Label nur die Hälfte der Alben abrechnet, für die die Gema die mechanischen Rechte ausschüttet)