Youtube Urheberrechtsverletzung-Artist tot

Sogyra

Sogyra

Synästhetischer Prosumer (1.8.2015-31.7.2022)
Hallo Leute...ich brauch mal euren Rat wegen einer Urheberrechtsverletzung in eines meiner Videos die ich bei YT hoch geladen habe.
Konkret geht es um ein Video wo ich eine alte VHS Kassette mit SpaceNight Aufnahmen aus den ersten 00er Jahren digitalisiert hab.
Die ersten beiden wurden "angenommen"

https://www.youtube.com/watch?v=zUv0iK2oBzY


https://www.youtube.com/watch?v=T9xNsXO5lOo

Ein Algoritmus in YT erkennt da aber im 3. Video einen Song von Vangelis, woraufhin das Video auch wegen gesperrt ist.

https://www.youtube.com/watch?v=T3FC2ptHlhQ


Bildschirmfoto vom 2022-06-28 11-43-29.png
Wie am Bild zu sehen kann ich da nicht allzuviel machen. "Segment herausschneiden" kommt für mich nicht in Frage, weil dann das Video nicht mehr ganz so stimmig ist.
"Song erstzen" ebenso.
"Titel Stummschalten" hab ich gestern gemacht...kann aber dannach nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Also hab ich das Video gelöscht und jetzt neu hoch geladen.

Nun die Frage: kann ich einen Einspruch machen obwohl der Künstler verstorben ist?
Wer hat denn die Rechte nach dem Ableben?

Update: Vangelis ist rausgeschnitten...Video nun verfügbar:

https://www.youtube.com/watch?v=ZHjj-V5zIAg
 
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Ich kann Dir nur vom Einspruch abraten! Da er nicht berechtigt ist, wird dir Youtube direkt einen Strike verpassen und das Video löschen! Ich habe das gerade mit dem Sandmännchen beim RBB erlebt! Bei sowas besser mal den Kürzeren ziehen! 😉
 
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Nur mal 'ne kurze Verständnisfrage zwischendurch
@TE:

Nur damit ich es richtig verstehe; du lädst etwas hoch um davon monetär zu profitieren, was du weder selber ge- bez. erschaffen hast? Du hast weder die visuellen Animationen noch die Musik gemacht bzw. hältst die Rechte daran. Und dennnoch willst DU monetär davon profitieren? Von etwas, was WIR alle als GEZ-Zahler finanziert haben?

Dann muss ich gegenfragen, worin jetzt konkret DEINE Leistung besteht, für die du dir eine Vergütung wünschst?

Ginge es dir tatsächlich um die Ästhetik von Bild und Ton, hättest es ja auch als nicht-zu-monetarisierendes Stück hochladen können, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Youtube sucht nach identischen Beiträgen, so bald das passiert wirst du SOFORT geflagged.
Das ist normal - und in dem Falle ist es zudem auch schwierig, da der Urheber sowieso noch existiert.

Es gibt auch Inhalte die dir sogar gehören - ich hatte das mehrfach, dass ein Sweep Sound irgendeinem Hansel gehören sollte aber auch das ich einen Ausschnitt aus meiner eigenen Produktion gezeigt habe, aaaber der Inhaber ist natürlich der Träger und damit darf man das auch nicht. Gerade bei YT sind die Grenzen da sehr eng.
Empfehle daher dort nur absolut eigenes Material zu verwenden.

Man kann mit YT nicht reden, es gibt keine Ansprechpartner sondern Bots, daher ist das alles aussichtslos - wird idR erst nach Monaten gelöst. Besonders für Monetarisierung ist das nachteilig, auch Wortbeiträge werden nach bestimmten Keywords durchsucht und führen ggf. zur Abwertung im Ranking

Leider aber hast du hier ganz sicher keine Chance, da es klar um fremdes Material geht - das wirst du nicht bekommen - auch nach dem Tode des Machers nicht, da die Rechte bei anderen liegen (können).
 
auch nach dem Tode des Machers nicht, da die Rechte bei anderen liegen (können).
Das Urheberrecht erlischt IMMER erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers - wie @fanwander bereits angemerkt hat.

Lieber @Sogyra, die gestellte Frage erschreckt mich ein wenig, denn aus meiner Sicht zeugt sie entweder von komplett gedankenloser Dreistigkeit oder vollkommener Naivität bzgl. der Frage, was geistiges Eigentum ist. @GeoTeknique hat es bereits angedeutet.
 
Die Erben. Und zwar für 70 Jahre.
Alles klar.
Na dann viel Spaß falls der BR mit seiner Urheberrechtsklage kommt.
Ja falls...allerdings seh ich die Sache eher entspannt, weil sonst schon einige SpaceNight Videos wieder gelöscht wären.
Nur damit ich es richtig verstehe; du lädst etwas hoch um davon monetär zu profitieren
Falsch verstanden, ich will keinen Profit daraus ziehn. Und das hab ich auch künftig nicht vor. Ich kann mich auch nicht daran erinnern das ich mal erwähnt habe, einen finanziellen Nutzen daraus ziehen zu wollen. Ich bin für digitale Freiheit.

Ich sehe das grundsätzlich so: das sind gute Werke die bislang noch nicht der breiten Masse zur Verfügung stehen. Anno dazumal konnte man das frei im TV sehen, also warum sollte man das heute nicht auch frei sehen können.
Ich hab auf dem Band auch noch andere Aufnahmen wie zum Beispiel Perry Rhodan drauf. Aber das gibt es schon. Deshalb hab ich das ausgelassen.

Ich kann Dir nur vom Einspruch abraten! Da er nicht berechtigt ist, wird dir Youtube direkt einen Strike verpassen und das Video löschen!
Danke für die Info. Einen Einspruch hätte ich wirklich nur zur Not in Erwägung gezogen.
Youtube sucht nach identischen Beiträgen, so bald das passiert wirst du SOFORT geflagged.
Ja, die KI (Algoritmus) macht das. Sie hat erkannt das es den Song schon gibt und mich auch entsprechend informiert. Siehe Screenshot.
Empfehle daher dort nur absolut eigenes Material zu verwenden.
Das mach ich in der Regel auch. Das Projekt SpaceNight war und ist das einzige in der Art was mir unter den Nägel brannte...und das schon seit mehr als 10 Jahren.
Leider aber hast du hier ganz sicher keine Chance, da es klar um fremdes Material geht
Ja schade irgendwie. Aber ich akzeptiere natürlich auch di9e Bedingungen. Keine Frage.
die gestellte Frage erschreckt mich ein wenig, denn aus meiner Sicht zeugt sie entweder von komplett gedankenloser Dreistigkeit oder vollkommener Naivität bzgl. der Frage, was geistiges Eigentum ist.
Gut. Ich werde da jetzt nicht weiter drauf eingehn. Vielen Dank für dein Kommentar
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt stellt sich für mich nur die Frage: was soll ich jetzt weiter tun? Den betroffenen Song von YT löschen lassen, oder neu aufnehmen und selber den Bereich von dem Song die Audiospur muten?
Einen anderen Song will ich nicht einfügen
 
Rausschneiden und neu hochladen.
Ich würde beim Anhören nach zwei Minuten ohne Sound das Programm wechseln.
 
Weil der Fernsehsender damals dem Rechteinhaber was bezahlt hat. Für 1 Aufführung. Und nicht für beliebig viele Aufführungen durch andere.
Aber jetzt bekommen die Rechteinhaber doch auch noch Geld, wenn man das aufführt, oder? So würde ich jedenfalls den Screenshot interpretieren.
 
Anno dazumal konnte man das frei im TV sehen, also warum sollte man das heute nicht auch frei sehen können.

Das ist nach meinem laienhaften Kenntnisstand kein tragendes Argument: Nur weil es mal frei im öffentlichen Rundfunk zu sehen war, bedeutet das nicht, dass die Aufführungsrechte nun Allgemeingut sind. Nur der Rechteinhaber kann entscheiden, ob und wann er etwas frei zugänglich machen möchte. Das gilt sowohl für die einzelnen Tracks (wofür der BR aus dem Gebührentopf gelöhnt hat) als auch für das Gesamtwerk "Space Night" in seiner speziellen Kombination aus Musik und Bildern. Da droht quasi doppelt Ungemach.

Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich hier juristischen Unfug erzähle. Bin auch kein Experte.

Btw. ist das nicht als Angriff gegen Dich gemeint - ich vermisse die "Space Night" ja auch.
 
Ich wundere mich, dass hier Leute sofort aufschreien, von wegen Dreistigkeit, monetäre Bereicherung, keine Eigen-Leistung erbracht usw. Wenn man schon mit Moral kommt, kann man mal hinterfragen, warum Werke überhaupt vererbbar sind, und welche Leistung eigentlich die Erben erbracht haben.
 
Ich finde es gut, das eine Lösung zwischen YouTube und der Gema gefunden werden konnte. Wenn der vertretene Urheber einen Aggregator besitzt, der seine Rechte wahrnimmt, darf man die Musik einfach in seine Videos einbauen und der Erlös fliesst nach Abzug der Provision dem Urheber zu. Wenn das aber nicht geregelt ist, oder der Urheber sich dagegen ausspricht, muss YouTube dieses Video sperren - das geschieht in der Regel nach wenigen Minuten und kann nur sehr kompliziert angefochten werden, wenn man z.b. selber Rechte an der Musik beansprucht.
Ich würde also den Musiktitel einfach rausschneiden und das Hochladen erneut versuchen.
Allerdings werden mit dem Bild noch weitere Leistungsschutzrechte (VG Bild) verletzt, da musst Du es halt darauf ankommen lassen. Wenn die Rechteinhaber dessen gewahr werden, wird es halt wieder gesperrt...
 
Nur mal 'ne kurze Verständnisfrage zwischendurch
@TE:

Nur damit ich es richtig verstehe; du lädst etwas hoch um davon monetär zu profitieren, was du weder selber ge- bez. erschaffen hast? Du hast weder die visuellen Animationen noch die Musik gemacht bzw. hältst die Rechte daran. Und dennnoch willst DU monetär davon profitieren? Von etwas, was WIR alle als GEZ-Zahler finanziert haben?

Dann muss ich gegenfragen, worin jetzt konkret DEINE Leistung besteht, für die du dir eine Vergütung wünschst?

Ginge es dir tatsächlich um die Ästhetik von Bild und Ton, hättest es ja auch als nicht-zu-monetarisierendes Stück hochladen können, oder nicht?
hast wohl komplett falsch versatanden, komm mal runter, finde deinen Vorwurf ein wenig übertrieben hier, glaubst du das er 50 mio. Views bekommt damit und dann paar Euro verdient, er will es doch nur reinstellen, vieleleicht mag er das und will es einfach nur mit anderen teilen
 
naja, nach der Logik kannst Du das Konzept Erbschaft als Ganzes infrage stellen ...
Wer nix erheiratet und nix ererbt bleib'n armer Deifel bisser sterbt ;-) Naja, ich lass mir eh nichts gerne schenken und verdiene meinen Kram lieber selbst.
Außerdem bekommen Erben oft Streß untereinander und bekriegen sich. :)
 
Wer nix erheiratet und nix ererbt bleib'n armer Deifel bisser sterbt ;-) Naja, ich lass mir eh nichts gerne schenken und verdiene meinen Kram lieber selbst.
Außerdem bekommen Erben oft Streß untereinander und bekriegen sich. :)
Offtopic, aber: alles richtig. ich wollte damit auch nicht andeuten, dass ich die Vererbung des Urheberrechtes in der jetzigen Form pauschal gutheiße. Aber wenn man es infrage stellt, muss man auch das Erbrecht beim Ersparten oder Häuschen der Eltern infrage stellen. Ich denke schon, dass das Thema es verdient hat, von mehreren Seiten aus beleuchtet zu werden - was wäre aus Deiner Sicht das beste: Die Besitztümer eines Menschen gehen im Todesfalle an den Staat? Oder gerecht unter den Armen verteilen? Was passiert mit Familienbetrieben und den Arbeitsplätzen, die daran hängen? 🤔
 
Offtopic, aber: alles richtig. ich wollte damit auch nicht andeuten, dass ich die Vererbung des Urheberrechtes in der jetzigen Form pauschal gutheiße. Aber wenn man es infrage stellt, muss man auch das Erbrecht beim Ersparten oder Häuschen der Eltern infrage stellen. Ich denke schon, dass das Thema es verdient hat, von mehreren Seiten aus beleuchtet zu werden - was wäre aus Deiner Sicht das beste: Die Besitztümer eines Menschen gehen im Todesfalle an den Staat? Oder gerecht unter den Armen verteilen? Was passiert mit Familienbetrieben und den Arbeitsplätzen, die daran hängen? 🤔
Ich will doch nicht das Erbrecht in Frage stellen. Und ich finde daß es auch für Urheberrecht gelten sollte. Wobei ich nicht ganz sicher bin beim Urheberrecht. Eigentlich nicht richtig wenn jemand der kein Urheber ist
das Recht des Urheber genießt. Bei Materiellem Kram und Häusern und so ist das was anderes. Das sind Errungenschaften und da haben die Nachkommen natürlich ein Recht darauf. Alles andere wäre Kommunismus
undnicht fair. Wer würde sich dann noch anstrengen wenn die Nachkommen nicht vom Fleiß des Babbas hätten. Nehmen wir an ich wäre Babba und wüßte daß meine Kinder nix bekommen von meiner Leistung.
Ich würde dem Staat den Vogel zeigen und den ganzen Tag in der Hängematte rotieren ;-) Einen kleinen Teil für Bedürftige sollten aber drinn seinfinde ich. Das sollte Ehrensache sein. Natürlich nicht an
Leute die nachweislich keine Lust haben arbeiten zu gehen. Solls ja auch geben ;-)
 
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Ich bin für digitale Freiheit.

Ich sehe das grundsätzlich so: das sind gute Werke die bislang noch nicht der breiten Masse zur Verfügung stehen. Anno dazumal konnte man das frei im TV sehen, also warum sollte man das heute nicht auch frei sehen können.
Ich hab auf dem Band auch noch andere Aufnahmen wie zum Beispiel Perry Rhodan drauf. Aber das gibt es schon. Deshalb hab ich das ausgelassen.
Dafür eignet sich am besten eine eigene Webseite. Am besten noch mit der Möglichkeit Zeug hochzuladen, was Gleichgesinnte teilen möchten. Sogshare oder so?
 
Im übrigen bin ich froh daß es bei YT Leute gibt die Videomaterial von alten Sendungen und Musik hochladen. Ich finde man sollte daraus nicht so ein Geschiss machen
und den alten Kram als Allgemeines Kulturgut betrachten.
 
…ich denke die Monetarisierungsdiskussion entsteht aufgrund des beigefügten screenshots - mir ist auch erst mal die Spucke weggeblieben…anscheinend ist aber alles anders…

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Bei Materiellem Kram und Häusern und so ist das was anderes. Das sind Errungenschaften und da haben die Nachkommen natürlich ein Recht darauf. Alles andere wäre Kommunismus
Wo soll denn der Unterschied sein, ob Dein Vater oder Deine Mutter ein Haus gebaut haben, das Du erbst, oder ein Buch oder einen Song geschrieben? Sie waren Deine Vorfahren - und Du bist der Erbe dessen, was sie "errungen" haben.

Alles andere wäre Kommunismus - genau ... könnte man auch überlegen - aber ist halt nicht unser politisches und wirtschaftliches System.

Das fehlende Unrechtsbewusstsein und die Haltung des Threadstarters schockieren mich nach wie vor sehr. Ist das nur naiv oder dummdreist oder schon absichtlich dreist, frage ich mich.

Was sollst Du machen, @Sogyra? Natürlich den Kram löschen und etwas Eigenes produzieren oder Dich selbst nicht so wichtig nehmen, dass Du das, was Du anderen Menschen gestohlen hast, auch noch stolz auf Youtube präsentierst und dann ratlos bist, wenn man Dich beim Diebstahl erwischt hat. War das jetzt deutlich genug?
 
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und welche Leistung eigentlich die Erben erbracht haben.
das müssen die Erben nicht. das ist die Erbmasse. das ist Gesetz. du kannst ja auch ein Haus erben oder Geld, ein Haus für was du nicht einen einzigen Stein selbst aufeinandergesetzt oder auf der Baustelle gestanden hast, oder Geld von den verstorbenen Eltern, für welches du nicht gearbeitet hast.

es ist einfach das Erbrecht. und das gilt für alle Hinterlassenschaften, nicht nur materielle, sondern auch geistige. das Erbrecht ist automatisch, es sei denn sie lehnen ab bzw. schlagen das Erbe aus. Oftmals wissen viele aber gar nicht was ihnen durch das Erbrecht noch alles gehört, und erfahren erst später davon. Deswegen erlöschen die Erbsachen nach dem Tod nicht einfach so und deswegen kann man auch nicht davon ausgehen dass nach dem Tod die Ansprüche automatisch verschwinden. Die werden vorgehalten und sind erstmal on-hold. Erlebe ich im Support im Webhosting auch, selbst Homepages und diesbezügliche Verträge fallen darunter.

im Webhosting bspw. läuft das noch strenger ab: wenn jemand einen Vertrag bei einem Webhoster hat, dann verstirbt, und der Vertrag dann geschlossen wird weil Rechnungen nicht mehr beglichen werden, was logisch ist wenn man stirbt, dann kündigt der Webhoster den Vertrag und gibt die Domain an den Registrar zurück, bei DE-Domains ist das die Denic. Dort wird sie vorgehalten bis sich jemand meldet. Dafür verlangt sie aber Gebühren. Das wird deswegen gemacht weil der Inhaber verstorben ist, und man nach dem Erbrecht nicht einfach die Domain auflösen kann. Die Domain wird also zur Verwaltung an die Denic gegeben, und der Webhoster löst seinen Dienstleistungsvertrag in dem er diesen von sich aus kündigt, denn die Verträge mit Webhostern beinhalten ja nicht nur die Domains, sondern auch Emails, mySQL, FTP usw. - und dieser Service wird eingestellt. Die Domains will der Webhoster ja nicht haben, darf er auch nicht, aber die Rechte des Erben dürfen auch nicht beschädigt werden, sie muss daher zwangsläufig ausgelagert und verwaltet werden, denn eine Domain kostet immer eine Jahresgebühr (die für den Endkunden aber immer in den Vertragskosten enthalten ist). Ruft der Erbe dann beim Webhoster an weil er dieser erfahren hat dass der Verstorbene einen Vertrag mit einer Domain hatte, dann sagt der Provider: ok, unser Beileid. die Domain finden Sie bei der Denic, diese wurde automatisch dorthin in die Verwaltung gegeben und mit einem Erbschein oder Todesurkunde können Sie die Domain auf Wunsch in den Besitz überführen. Jedoch kostet die Verwaltung der Domain auch Geld. Begründet wird das damit, dass die Domain sonst nach 30 Tagen wieder auf dem Markt zur Registrierung frei wäre und jemand anders könnte diese sich schnappen. Was aber durch das Erbrecht nicht sein darf. So ist es in Deutschland. So, lange Rede kurzer Sinn - ich kann mir vorstellen dass das bei Youtube und Co ebenso ist, wenn ein Rechteinhaber ähnlich abläuft.
 
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Normalerweise läuft das doch so auf YT bei Fremdmaterial:

Es wird ein Audiofile mit Covervideo hochgeladen. Dem Video gibt man natürlich den Namen des Künstlers und des Songs. Dann findet der Algorithmus eine Ähnlichkeit mit dem Audiomaterial und diese Rechte und Bezeichnungen werden automatisch dr Beschreibung des Videos beigefügt, sofern die Gema da einen Vertrag mit YT hat.
Fertig.
 
Jetzt stellt sich für mich nur die Frage: was soll ich jetzt weiter tun? Den betroffenen Song von YT löschen lassen, oder neu aufnehmen und selber den Bereich von dem Song die Audiospur muten?
Einen anderen Song will ich nicht einfügen
Das beste wäre, wenn du das alles komplett löschen würdest, da du kein Rechteinhaber bist.
Auch wenn andere das auch so machen, bleibt es dennoch Diebstahl und schützt dich nicht vor einer Klage.
Das kann übrigens sehr teuer werden, die Sendeanstalten sind da nicht immer so zimperlich.
 


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