Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Es ist deutlich heller und mit einer ordentlichen Priese Hall versehen, das ist ja eher mixing, aber Soundmanipulation? Ich bin skeptisch.
Begriffe hin oder her. 1:1 ist es nicht übertragen worden..
Ich finde den Streitgrund absurd, aber die Entscheidung wichtig für die Zukunft..
 
Ich verwende schon Samples: eigene oder freie.
Aber wie im Hiphop gerne praktiziert: einen Beat 3,5 Minuten unverändert laufen lassen und drüberbrabbeln: nö, das halte ich für keine Kunst.
Man kann ja grundsätzlich alles verwenden, aber dann muss man die Samples vor V.Ö. klären.

Absoluter Klassiker dank Sampling....



Massive Attack - Unfinished Sympathy
 
Ob den Hörern dieser Musik wohl John Bonham ein Begriff war/ist.....



Simple Minds - Real Life



Enigma - Return To Innocence
 
Sampling ist ne grossartige Sache finde ich, mich reizt aus Snippets etwas Neues zusammenzusetzen, das mit anderen Klangerzeugern zu vermengen, oder aus Samples etwas völlig Neues zu kreieren, z.B. aus mehreren Chorsamples, Single Shots, einen spielbaren gelayerten Pad zu kreieren. Die Möglichkeiten sind unendlich.
 
Durch (kreatives) Sampling sind ganz neue Musikgenres und auch einzigartige Bands entstanden (z.b. The Prodigy). Und ich finde das ist eine Kunst für sich. Was natürlich keine Kunst ist, ist eine Loop 1:1 einfach laufen lassen. DAS ist keine Kunst. Von dem her finde ich das Urteil des EuGH sehr interessant und in meinen Augen stütz es auch die (kreative) Sampling Kultur. Was ich gut finde! Selbst wenn ich selbst nicht allzuviel mit Sampeln zu tun habe.

Hier mal ein YT Video indem jemand zeigt wie wohl 'Smack My Bitch Up' von The Prodigy entstanden ist bzw. welche Samples genutzt und manipuliert wurden. Das ist für mich kreative Kunst.


View: https://www.youtube.com/watch?v=eU5Dn-WaElI
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mal grad in einigen Sachen reingelauscht.
Ich find die Background Vocals von den Sabrina Nummern wunderschön. Könnte man super für seine House Nummern verwenden. Kann man die einfach Samplen oder muß man die Hip hop Leute fragen? :D

Ne aber ist irgendwie so das man beide verstehen kann. Einerseits hätte man Kraftwerk auch fragen können und es ist schon irgendwie gemopst. Andernseits ist das ja nun wirklich eine völlig andere Nummer und klingt 0 und überhaupt nicht nach Kraftwerk.
 
Der liebe Gott hilft in diesem Fall auch nicht weiter! Er beantwortet keine Fragen.
Was soll ich machen?
Ich kann selber nicht Singen. Und schon gar nicht Fraulich. :dunno:
 
Ich habe mir grad beide Tracks angehört.
Mit EQ oder was auch immer wurde der Sound schon ordentlich verändert. Von 1:1-Übertragung kann man nicht reden..
Wenn es nicht zerschnitten und neu arrangiert wurde, dann ist es ein 1:1 Zitat. Was will man darüber grossartig diskutieren? :dunno:

Im Grunde geht es nur um das Thema Geld. Soll doch samplen grundsätzlich erlaubt und eine Regelung für die finanzielle Vergütung geschaffen werden....
 
Musst ja auch nicht selbst singen, kannst dir ja einen Sänger oder gar Sängerin für eine Zusammenarbeit suchen. Musik lebt vom gemeinschaftlichen Austausch.
Ja wenn man kontakte hat und wenn man welche kennt.
Ansonsten hat ja auch nicht jeder die technischen Mittel um von Vinyl zu Samplen.
Da bin ich froh das es auch mal frei verwendbare Vinyl Schnipsel Samples im Netz gab. Die waren geschenkt. ;-)
 
Wenn es nicht zerschnitten und neu arrangiert wurde, dann ist es ein 1:1 Zitat. Was will man darüber grossartig diskutieren? :dunno:

Im Grunde geht es nur um das Thema Geld. Soll doch samplen grundsätzlich erlaubt und eine Regelung für die finanzielle Vergütung geschaffen werden....
Tja das geht zb. mit Drumloops Super. Zerschneiden und umarangieren.
Man kann auch im play Back mehrere Drumloops schichten bis es irgendwie abgefahren klingt und pumpig cool groovt.
Und fragmente rausschneiden.
Da geht unglaublich viel. Kraftwerk hätte nie was gemerkt. ;-)
 
Andernseits ist das ja nun wirklich eine völlig andere Nummer und klingt 0 und überhaupt nicht nach Kraftwerk.
Na das ist ja kein Kriterium. Es fängt ja schon damit an, dass die Erstellung des Parts Geld gekostet hat. Und dann nimmt es jemand einfach so, verwendet es, und verdient zudem noch Geld damit, ohne die Kosten der Erstellung getragen zu haben.
Da könnte man genausogut z.B. aus verschiedenen Filmen Sequenzen nehmen und seinen eigenen Film zusammenschneiden, wo es sich eine völlig andere Handlung ergibt. Das Gute daran: Man muss kein Geld für Kameras oder Schauspieler ausgeben.
 
Planet Rock von Afrika Bambaataa dürfte Kraftwerk zumindest außerhalb Deutschlands berühmter gemacht haben, als Kraftwerks eigene Nummern.
Das wage ich mal zu bezweifeln. Spätestens mit dem "Autobahn" Album waren sie in den 70ern kein Geheimtipp mehr. Verkaufte sich schon ordentlich - international. Es gibt aber viele Afro-Amerikaner die behaupten, dass es keine "weiße" Band gab, die auf afroamerikanische Musikstile soviel Einfluss hatte wie Kraftwerk.
 
Na das ist ja kein Kriterium. Es fängt ja schon damit an, dass die Erstellung des Parts Geld gekostet hat. Und dann nimmt es jemand einfach so, verwendet es, und verdient zudem noch Geld damit, ohne die Kosten der Erstellung getragen zu haben.
Da könnte man genausogut z.B. aus verschiedenen Filmen Sequenzen nehmen und seinen eigenen Film zusammenschneiden, wo es sich eine völlig andere Handlung ergibt. Das Gute daran: Man muss kein Geld für Kameras oder Schauspieler ausgeben.
Ja gut wenn der Drumloop so einen hohen wieder erkennungswert hat. Und man erkennt Kraftwerk sofort.
Ich selber hätte da was komplett anderes draus gemacht. So das es Kraftwerk gar nicht merken würden.
Aber es gibt ja auch Drummaschienen.
Man muß das ja auch nicht. ;-)
 
Enteignung? Wenn man die Nutzungsrechte nicht verkaufen will? Wenn doch, dann wird man sich schon über den Preis einigen. :cool:
Nein nicht Enteignung, Kunstfreiheit. :)

Der Punkt ist das es so oder so gemacht werden kann, ohne jemanden zu fragen. Also wieso wird da keine Regelung geschaffen....
 
Wiedererkennen kann man auch einen Rhythmusteil oder einen Melodiefetzen, obwohl überhaupt kein Bit gesamplet, sondern neu eingespielt wurde.

Das scheint mir ein reichlich schwammiges Kriterium zu sein. Eine Lesart ist demnach, dass schon deutlich erkennbare Unterschiede zwischen Original und bearbeitetem Sample ausreichen könnten. Weil könnte dann auch selbst eingespielt sein.
 
Moses P hat ja vor Jahren im Netz damit geprahlt, die Phrase selber hätte nachprogrammieren und einspielen können, das sei ihm aber zuviel Arbeit gewesen. Der entsprechnede Abschnitt von Metall auf Metall enthält nach Angaben von Kraftwerk ein typisches fehlerhaftes Merkmal, zu sehen in der Wellenformdarstellung. Und das dann auch bei dem strittigen Sample von Moses P. Ich meine, dass das sogar schon vor Gericht bestätigt wurde. Das Thema von Planet Rock wurde übrigens von Herrn Bambata neu eingespielt, das sogar mit einer geänderten vorletzten Note.
 
Ja, man hätte damals ein paar Mark in die Hand nehmen sollen und den Sound von 'ne Spezialisten nachbauen lassen sollen.

Das hätte aber doch nichts an der Sache geändert. Wenn ich das Stück nicht als Cover Originalgetreu nachspiele, dann ist es eine Bearbeitung und das erfordert ebenfalls eine Zustimmung des Urhebers, die hier ja nicht stattgefunden hätte. Ausser es wäre dermassen anders, dass es keinen Erkennungseffekt hätte.

Ich frage mich bei diesem Setlur Stück auch ob man bei diesen Jungs auch nachfragen musste, denn das ist der deutlich tragendere Beat als Metall auf Metall



bzw.



Wie ist es eigentlich wenn man was sampelt, das schon gesampelt wurde ? Wer ist da dann der Urheber und welche Elemente sind da dann entscheidend ?

Ich finde halt schon, dass Sampling Kunstform sein kann. Aber ja, die Einwilligung haben sollte man schon.

Frag mich nur wie das Leute wie Daft Punk, Prodigy machen. Deren Sachen stecken doch voll mit Samples.

Gut, De La Soul bekamen ja mal Ärger mit den Turtles, doch hier wurden wohl die Einwilligung von Kraftwerk gegeben, nimm ich mal an :

 
Das hätte aber doch nichts an der Sache geändert. Wenn ich das Stück nicht als Cover Originalgetreu nachspiele, dann ist es eine Bearbeitung und das erfordert ebenfalls eine Zustimmung des Urhebers, die hier ja nicht stattgefunden hätte. Ausser es wäre dermassen anders, dass es keinen Erkennungseffekt hätte.
Das ist keine Melodie nur Rhythmus und Sound, ich glaub' sowas kann man sich nur schwerlich schützen bzw. den Nachbau verbieten lassen.
 


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