emdezet
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Ein Jurist! Ist hier jemand Jurist?
DAS interessiert mich jetzt mal wirklich, da ich viel gebraucht kaufe. Soweit ich weiß, ist die Garantie nämlich eine freiwillige Herstellerleistung und kann nach Belieben auch auf 0 Tage ausfallen. Allerdings weiß ich schon nicht, ob sie auf das Gerät oder den Käufer ausgestellt wird.
Gesetzlich geregelt sind die 24 Monate Gewährleistung des Händlers, bei denen sich nach 6 Monaten die Beweislast zu Ungunsten des Kunden umkehrt. Und weise mal nach 18 Monaten nach, daß der Cutoff-Regler schon so konstruiert war, daß er geradezu abfallen mußte! Üblicherweise fragt aber der Händler angesichts der Kaufrechnung nicht nach dem Perso.
Meine Hoffnung war bisher immer, daß ich im Ernstfall einfach mit dem Erstkäufer nochmal Kontakt aufnehme ODER beim Händler behaupte, daß ich für ihn als Freundschaftsdienst die Garantie abwickeln will. Wenn das alles nicht greifen sollte, sind all diese Angebote mit "Restgarantie" ja wirklich Augenwischerei.
sonicwarrior schrieb:die Rest-Garantie läuft NUR über den Erstkäufer, das scheint echt niemand zu wissen! Wenn der Händler die Garantie im Ernstfall trotzdem gewährt, ist das Kulanz, die nicht zwingend ist! Rechtlich ist er dazu soweit ich das als Laie sagen kann, nicht verpflichtet!
DAS interessiert mich jetzt mal wirklich, da ich viel gebraucht kaufe. Soweit ich weiß, ist die Garantie nämlich eine freiwillige Herstellerleistung und kann nach Belieben auch auf 0 Tage ausfallen. Allerdings weiß ich schon nicht, ob sie auf das Gerät oder den Käufer ausgestellt wird.
Gesetzlich geregelt sind die 24 Monate Gewährleistung des Händlers, bei denen sich nach 6 Monaten die Beweislast zu Ungunsten des Kunden umkehrt. Und weise mal nach 18 Monaten nach, daß der Cutoff-Regler schon so konstruiert war, daß er geradezu abfallen mußte! Üblicherweise fragt aber der Händler angesichts der Kaufrechnung nicht nach dem Perso.
Meine Hoffnung war bisher immer, daß ich im Ernstfall einfach mit dem Erstkäufer nochmal Kontakt aufnehme ODER beim Händler behaupte, daß ich für ihn als Freundschaftsdienst die Garantie abwickeln will. Wenn das alles nicht greifen sollte, sind all diese Angebote mit "Restgarantie" ja wirklich Augenwischerei.