Gebrauchtkauf und Garantie/Gewährleistung

Ein Jurist! Ist hier jemand Jurist?

sonicwarrior schrieb:
die Rest-Garantie läuft NUR über den Erstkäufer, das scheint echt niemand zu wissen! Wenn der Händler die Garantie im Ernstfall trotzdem gewährt, ist das Kulanz, die nicht zwingend ist! Rechtlich ist er dazu soweit ich das als Laie sagen kann, nicht verpflichtet!

DAS interessiert mich jetzt mal wirklich, da ich viel gebraucht kaufe. Soweit ich weiß, ist die Garantie nämlich eine freiwillige Herstellerleistung und kann nach Belieben auch auf 0 Tage ausfallen. Allerdings weiß ich schon nicht, ob sie auf das Gerät oder den Käufer ausgestellt wird.

Gesetzlich geregelt sind die 24 Monate Gewährleistung des Händlers, bei denen sich nach 6 Monaten die Beweislast zu Ungunsten des Kunden umkehrt. Und weise mal nach 18 Monaten nach, daß der Cutoff-Regler schon so konstruiert war, daß er geradezu abfallen mußte! Üblicherweise fragt aber der Händler angesichts der Kaufrechnung nicht nach dem Perso.

Meine Hoffnung war bisher immer, daß ich im Ernstfall einfach mit dem Erstkäufer nochmal Kontakt aufnehme ODER beim Händler behaupte, daß ich für ihn als Freundschaftsdienst die Garantie abwickeln will. Wenn das alles nicht greifen sollte, sind all diese Angebote mit "Restgarantie" ja wirklich Augenwischerei.
 
Meistens ist es hilfreich, einen Gebrauchtkaufvertrag aufzusetzen. In dem Schreiben sollte stehen, dass sämtliche Garantierechte des Verkäufers auf den Käufer übergehen und alle dafür vorhandenen Belege (Rechnung) an den Käufer übergeben werden.

Hier mal eine Vorlage: http://www.distanzmusik.de/motone/Kaufvertrag_Versand.pdf

Den habe ich aus dem Gebrauchtkaufvertrag-Vordruck aus den alten KEYS-Zeitschriften (1998-99) abgeleitet, bin aber selber kein Jurist.
 
Ich meine mich erinnern zu können, dass es teilweise irgendwo (AGB?) sogar explizit drin steht, das nur Erstkäufern Garantie bzw. Gewährleistung gewährt wird.

Schätze, damit wollen die dem Gebrauchtmarkt ein bißchen Wasser abgraben. :?
 
Bei dem microQ, den ich hier kurz zu Besuch hatte, war im Handbuch eine Registrierungskarte, die 14 Tage nach Kauf hätte abgeschickt werden müssen, um die Garantie in Anspruch zu nehmen. Das ist ja ein Indiz auf Käuferbindung.

Mir geht es hier platt um die praktische Durchführbarkeit. Einen tatsächlichen Rechtsanspruch durchzuklagen, dürfte im Kontext Studioequipment nur bei ernsthafter Profession interessant sein. Aber wie schaut es für den Hobbyisten aus? Ist "Restgarantie" wirklich nur Wunschdenken?
 


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