Da steht in den Geschäftsbedingungen des 2ten Anbieters:
§ 6 Jugendschutz
(1) Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.
(2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.
und Ebay selbst schreibt:
Bei eBay ist es nicht gestattet, jugendgefährdende Medien ungekennzeichnet anzubieten. Die mit „FSK ab 18“ oder „USK ab 18“ gekennzeichneten Medien dürfen ausschließlich mit einer Versandart mit Altersverifizierung versandt werden. Gewerbliche Verkäufer sind zusätzlich dafür verantwortlich, dass...
www.ebay.de
Ich bin gewerblicher Verkäufer und möchte bei eBay gern DVDs mit „FSK ab 18”- bzw. „USK ab 18”-Kennzeichnung verkaufen. Darf ich das und was muss ich dann beachten?
Ja, Sie dürfen diese DVDs verkaufen. Denn, wenn es sich um gekennzeichnete Artikel handelt, ist der Verkauf unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Sie dürfen allerdings keine von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) indizierte oder gerichtlich beschlagnahmte Trägermedien oder Artikel mit schwer jugendgefährdenden Inhalten anbieten. Auch Trägermedien mit pornographischen oder überwiegend soft-erotischen Inhalten sind generell – unabhängig von etwaigen Altersfreigaben – bei eBay nicht erlaubt. Wenn Sie „FSK ab 18” bzw. „USK ab 18” gekennzeichnete Artikel als gewerblicher Verkäufer anbieten, müssen Sie vor allem im Rahmen der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes handeln.
Insbesondere muss durch technische oder sonstige Vorkehrungen sicherstellt sichergestellt sein, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt (§§ 1 Abs. 4 in Verbindung mit 12 Abs. 3 Nr. 2 Jugendschutzgesetz).
Weitere Informationen und Auskünfte zu Versandmöglichkeiten finden Sie nachfolgend in unserem ganzen Grundsatz.