Erfahrungen mit der GEMA bzw. deren RAs

Kaneda schrieb:
Kann aber schon verstehen das GEMA-Mitglieder ein Problem damit haben wenn jemand über manche Konzepte der GEMA stänkern. ;-)
Na, mich kannst du damit ja nicht meinen, weil ich weder das eine bin noch das andere gut finde. Aber nur weil ich etwas nicht gut finde, muss ich ja nicht einen sinnlosen Weg beschreiten. :nihao:
 
Kaneda schrieb:
sadnoiss schrieb:
[quote="Kaneda" ]Da dies aber mein eigenes Zeugs ist

Wo ist denn dann das Problem? Hättest Du denen geschrieben, dass es sich um Eigenkompostionen handelt, wäre die GEMA in der Pflicht gewesen, das Gegenteil zu beweisen ...

Also ich hätte denen nix bezahlt!
[/quote][/quote][/quote]

Nein, du musst es der GEMA beweisen bzw. dies schriftlich feststellen :D[/quote][/quote][/quote]

Ist man denn nach deutschem Recht nicht so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist?
Die Gema kann doch nicht "einfach so" abkassieren, weil die theorethische Möglichkeit besteht, das deine Musik vielleicht geklaut sein könnte. Verstehe ich nicht.
 
Kaneda schrieb:
treibklang schrieb:
Und dabei hättest du wahrscheinlich einfach nur die verwendeten Titel inklusive der jeweils an den einzelnen Stücken Beteiligten für die GEMA aufschlüsseln müssen. (s.a. http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/ unter Punkt GEMA-Vermutung)

Korrekt, hätte ich, aber (rhehorische Frage) warum MUSS ich ? Ich habe die GEMA nicht beauftragt die Rechte an meinen Stücken zu verfolgen....

ich versteh Kaneda nicht so recht. Du hättest also so ein Formular ausfüllen können und wärest um die Zahlung drumrumgekommen (weil es ja DEINE Musik ist und Du NICHT GEMA Mitglied bist), aber nur weil Du das Ausfüllen als ein MUSS, also Zwang empfunden hast, hast Du es nicht ausgefüllt und lieber gezahlt?
 
ich hatte das problem auch und sollte ca. 300 Euro nachzahlen (pro Monat und die naechsten Monate waren auch gleich vorgerechnet) fuer die Bereitstellung von mp3s. Alles eigene Stuecke.
Der Brief kam ca. eine Woche nachdem ich auf meine Seite eine Adresse angegeben habe..
Ich habe dann gleich dort angerufen und dannach ein Fax gesendet, dass es sich nur um meine eigene und gem*freie musik handelt. Im Brief stand auch drin, dass so etwas vorkommen kann - und man sich bei der angegebenen Aussenstelle melden soll. Das hat gereicht. Also ein Formular muss man nicht ausfuellen, es reicht eine Erklaerung, wenn sowieso nichts aufzuschluesseln ist.
Aber dreist fand ich dieses Vorgehen doch sehr. Ich verdiene nix mit meiner Musik, im Gegenteil, ich zahl noch ordentlich fuer den webspace und soll dann noch fuer die Bereitstellung meiner eigene Musik blechen?! Soweit kommts noch.

Danach habe ich gross alles unter CC Lizens gesetzt.
 
@Kaneda: Versuchs mal mit nem schriftlichen Widerspruch (vielleicht sogar über 'n Anwalt). Du bist faktisch kein GEMA-Mitglied, und hast Geld an die GEMA bezahlt, das ihr nicht zusteht, ebenso wie jetzige Forderung. Fraglich ist natürlich, ob du das Geld jemals wiedersehen wirst, wenn du nachträglich geltend machst, dass die damalige Überweisung nur unter Vorbehalt geschehen ist.

Wenn man einmal in der Mühle drin ist, kommt man anscheinend nicht mehr so einfach wieder raus. Viel Erfolg!
 
Ein einfaches formloses Fax hätte der GEMA nicht gereicht. Habe zweimal mit einem Herren der Bezirksdirektion Stuttgart telefoniert wo ich ihm auch versucht habe dies klar zu machen. Er bestand darauf das ich dieses Formular für jedes der Stücke auf meiner Webseite auszufüllen und einzusenden hätte.

Nochmal: das mein Weg nicht erfolgreich sein wird ist mir vorher auch klar gewesen, trotzdem denke ich hat dieser thread einen Sinn gehabt. :D

@virtualant:
Im Grunde ja, wie gesagt : ich wollte sehen wie weit die GEMA geht. Wenn die Widerspruchsfrist für die gestellte Rechnung abgelaufen ist hat man nicht mehr die Chance sich als Musiker auszugeben. Auch wenn du es ironisch ausdrückst : ein Zwang ist es egal wie rum man es dreht.

@C0r€:
Yep, dreist ist es auch in meinen Augen.
 
Kaneda schrieb:
Ein einfaches formloses Fax hätte der GEMA nicht gereicht. Habe zweimal mit einem Herren der Bezirksdirektion Stuttgart telefoniert wo ich ihm auch versucht habe dies klar zu machen. Er bestand darauf das ich dieses Formular für jedes der Stücke auf meiner Webseite auszufüllen und einzusenden hätte.
Schön, wenn es der GEMA nicht gereicht hätte, da du aber weder einen Vertrag mit denen eingegangen bist, noch die GEMA (afaik) hoheitliche Rechte o.ä. hat, muss es denen meines Erachtens nach - bin kein Anwalt - reichen, wenn du in irgendeiner Form sagst: Nein Danke, ich habe kein Interesse an Ihrem Angebot. Schließlich wollen die in dem Fall was von dir und du nicht von denen.

Die Lastschrift die diese Kanzlei bei dir gemacht hat, kannst du stornieren (schonmal die Bankl gefragt?). Eine Pfändung kann es ja wohl nicht sein, davor steht ein Mahnverfahren, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ... und schließlich ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (das alles übers Gericht und dir schriftlich zugestellt) - oder hast du das alles etwa schon durch?

mfG Bruce
 
Scheinbar hatte bis jetzt noch niemand die Eier den ganzen Instanzenweg zu gehen und das medial wirksam begleiten zu lassen. Und wenn man vielleicht sogar Kontakt zu gewissen Parteileuten hat, die sogar im Moment regieren, sollte man denen vielleicht mal sagen, was die Gema für ein .....aufen ist.
 
Kaneda schrieb:
sadnoiss schrieb:
[quote="Kaneda" ]Da dies aber mein eigenes Zeugs ist

Wo ist denn dann das Problem? Hättest Du denen geschrieben, dass es sich um Eigenkompostionen handelt, wäre die GEMA in der Pflicht gewesen, das Gegenteil zu beweisen ...

Also ich hätte denen nix bezahlt!
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Nein, du musst es der GEMA beweisen bzw. dies schriftlich feststellen :D[/quote][/quote][/quote]

Und wie willst beweisen, dass das Werk *wirklich* von keinem anderen stammt? Das ist doch letztendlich der sog. Nullbeweis (beweise mir, dass das Ungeheuer von Loch Ness *wirklich* nicht existiert oder es Gott *wirklich* nicht gibt...), der ist per se nicht zu erbringen!
 
Das ist rein formell. Du stellst schriftlich ggü. der GEMA fest das die Werke welche die GEMA dort vorgefunden hat deine eigenen sind. Beweisen ist nicht notwendig. Vermutlich ist das auch eine formaljuristische Absicherung, da du das mit deiner Unterschrift bestätigst.

Eigentum verpflichtet, da ist wohl was dran. :D
 
Da sich einige wohl mit dem Gedankengang schwer tun, vielleicht mal ein ähnlicher Vergleich. Hoffe er hinkt nicht :mrgreen:

In Deutschland musste Steuern zahlen. Falls du davon befreit bist, musste dies dem Finanzamt beweisen. Ansonsten wird erstmal bei allen davon Ausgegangen, daß man die Steuern zu zahlen hat und automatisch abgezogen.

Und so wird davon ausgegangen das jede Musik die veröffentlicht ist sowieso über die Gema läuft. Ist halt ein Privileg was die Gema bekommen hat um agieren zu können.
 


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