DSGVO - Folgen für Fotografen, Sites, Hintergründe

Das hat nichts damit zu tun, ob es was kostet oder nicht.
Woran macht man dann "gewerblich" fest, wenn nicht daran daß es mit Gewinnabsichten verbunden ist?

Danneben müsste erstmal jemand den Verdacht haben daß deutsche Rechtsprechung gilt,
dann aufwendig die Kontaktdaten besorgen, und dann mit der ganzen Rechtsunsicherheit abmahnen.
Ich gehe davon aus daß sich das als Geschäftsmodell schlicht nicht lohnt
zumal das Impressum in 2 Minuten eingepflegt werden kann und es schwer wird gerichtsfest zu
beweisen daß dieses nicht auf der Seite war, und daß das nicht aufgrund eines technischen Fehlers nicht der Fall war, etc.

Zudem braucht der Abmahner einen Unterlassungsanspruch. Da ist die Frage ob der gegeben ist
und wodurch, da ich zB kein Wettbewerber zu irgend jemand bin.
 
Gewerblich bedeutet dass du damit Geld verdienst. Das reicht im 2fel vermutlich aus.
Deshalb haben früher Bandsites keine Links mehr zu Shops enthalten sondern nur künstlerische Dinge. Das Album ist schon da, aber keine Links wo man das kaufen kann. Und auch kein SHop.

Ich hab auch keinen Shop oder sowas - man kann ja ne Email schreiben.
 
Klar, dennoch kann man davon ausgehen und das annehmen oder meinen - Ich kann mir vorstellen, dass manche mir zB einen Strick drehen und Moogulator als "kommerziell" drehen weil es irgendwie Teil von etwas ist.

Das ist Grauzone, muss ich auch noch schauen, wie genau das definiert ist und wo die Grenzen sind, aber ich biete halt nix an, allerdings hab ich ne Bandcamp Site. Aber wenn ich darlegen würde, wie oft die genutzt würde, wären die bestimmt einsichtig, dass da gar nichts zu holen ist. Vermutlich bei vielen hier auch.
 
Mag sein, das es so ein Gesetzt gibt, das man immer erreichbar sein sollte. Erreichbar bin ich ja, kann aber auch mal 1-2 Tage dauern. Ich nehme mir aber das Recht raus, meine Tel. und Email nicht öffentlich rauszugeben. Wenn es deshalb mal Stress geben sollte, dann ist das halt so.
Impressumspflicht.
Hab meine Telefonnummer schon seit 20 Jahren im Impressum angegeben und bisher hatte ich nicht einen einzigen Anruf durch Dritte, die mir Werbung andrehen wollten oder so.
Ich stehe ja auch im Telefonbuch.

Wenn man ein Gewerbe betreibt, muss man das eben angeben und das war schon immer so.
Wenn du deine Musik öffentlich zum Kauf anbietest (CDs / Downloads), könnte man schon von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen.
Ob und wieviel du damit dann letztendlich verdienst, spielt keine Rolle, alleine schon die Monetarisierung eines Videos bei Youtube kann ausreichen, das du gewerblich tätig eingestuft bist und dann zählt auch die DSGVO in vollem Umfang für dich.
 
Gegenfrage: Würde ich ausschließlich auf Bandcamp Musik anbieten, wo bitte müsste ich dann für ständige Erreichbarkeit sorgen?
 
Das kann ich ebenfalls bestätigen, allerdings rufen mich gelegentlich Leute an und wollen irgendwas kaufen, was dann IMMER ein Eintrag in der Synth DB ist und immer jemand der nicht deutscher Herkunft ist - weil manche Denken scheinbar das sei ein Laden.

Wer mich um 8:00 morgens anruft, oder denkt ich rufe zurück weil man wissen will was eine 808 kostet oder wo man einen Juno reparieren kann wird allerdings auch für immer warten, das ist nicht mein verdammter Job, dafür gibt es halt das Forum - ist aber auch eher selten.
Aber wer da gegen allgemeine "Regeln" des Störens verstößt kriegt das auch zu hören, aber freundlich.

Ja, es ist korrekt - es geht nicht darum wie viel man verdient sondern nur ob es "kommerziell" genug ist.
 
Bandcamp gehört nicht dir, dh das ist Sorge der Bandcamp Leute.
Macht für mich absolut Sinn. Wenn ich nebenbei eine Website betreibe auf der ich nur freie Inhalte/Informationen anbiete, wird diese davon dann wohl nicht berührt.
Packe ich aber einen Link zu BC auf die HP (kein Embed, nur Link!) wird die Seite automatisch gewerblich? Ich hätte jetzt eher erwartet, dass das nur der Fall ist, wenn die eigene Website kostenpflichtige Inhalte abbildet.
 
Die Site gilt auch als gewerblich wenn Du zB Werbung geschalten hast.
Also wenn der Content der Site auf ne Art Geld einspielen soll.
In dem Fall verdient man ja an jedem Klick.
Bei YT verdient man auch bei jedem Klick, wenn man Werbung geschalten hat.

Bei mir ist das aber nicht der Fall, deswegen sehe ich meine Site nicht als gewerblich.
Ich könnte damit falsch liegen.
 
Die Site gilt auch als gewerblich wenn Du zB Werbung geschalten hast.
Also wenn der Content der Site auf ne Art Geld einspielen soll.
Darum geht es ja bzw. konkret um den Fall, bei dem eben keine Werbung geschaltet und auch sonst direkt kein Content auf der Site ist ausser eben ein Link.

Edit: Die Frage bewegt sich aber eher in Richtung off topic von daher müssen wir das nicht über Gebühr vertiefen.
 
Wie ich es verstehe sind die anderen außer mir hier der Ansicht daß das dann gewerblich ist,
wenn der Link gewerblich ist dh wenn Du dort was verkaufst.

Ich bin nicht dieser Ansicht, aber kann da auch falsch liegen.

So OT ist es gar nicht weil Du Dich wenn Du kein Impressum brauchst eigentlich auch nicht um die DSGVO kümmern musst.
 
doch, musst du. sobald die Seite öffentlich zugänglich ist, brauchst du eine DatenSchutzerklärung.
Genau, sehe ich auch so. Mir geht’s dabei aber, wie dem ein oder anderen hier vielleicht auch, um den Schutz der eigenen Privatsphäre bei nichtgewerblichem Handeln.
 
doch, musst du. sobald die Seite öffentlich zugänglich ist, brauchst du eine DatenSchutzerklärung.
Finde jetzt den Link nicht mehr aber ha mehrfach gelesen daß es für rein private Pages nicht gilt...

https://www.eugdpr.org/gdpr-faqs.html
Who does the GDPR affect?
The GDPR not only applies to organisations located within the EU but it will also apply to organisations located outside of the EU if they offer goods or services to, or monitor the behaviour of, EU data subjects. It applies to all companies processing and holding the personal data of data subjects residing in the European Union, regardless of the company’s location.

Da steht nur was von Companies und Organisations.

Anderswo stand das man es nicht braucht aber jetzt bin ich auch verwirrt,
und nicht sicher ob man jetzt auch Impressum in jedem Fall braucht....
 
Wenn es kein Impressum gibt, an wen wende ich mich denn dann, wenn ich mit der Seite ein Datenschutzproblem habe?
 
Doch. Genau darum geht's doch. Was nützt mir eine Beschwerde an eine Emailadresse, von der ich nicht weiß, ob sie überhaupt gelesen wird?
Und wo soll im Extremfall des Gericht die Vorladung hinschicken?
 
Das Gericht hat Möglichkeiten den Betreiber ausfindig zu machen.

Ich hab jedenfalls keine Passage gefunden nach der da Name und Anschrift stehen müssen.
Einen Datenschutzbeauftragten muss ich nicht bestellen.
 
Eine ladungsfähige Adresse besteht aus Name und Anschrift. Wenn es eine eingetragene Firma sein sollte (GmbH oder so), dann reicht die Firmenadresse.

Vom Datenschutzbeauftragten war hier nie die Rede.
 
Wo steht daß in der Datenschutzerklärung eine ladungsfähige Adrese stehen muss?
Ich hab nichts dergleichen gefunden.

Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
  1. den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
Mehr steht da wohl nicht

EDIT: ok, Name fehlt bei mir
 
Soweit ich sehe fehlen drei Sachen, einmal die Belehrung daß Beschwerde bei der zuständigen
Stelle möglich ist, und der Klarname, hier halt der Künstlername statt dessen.
Angeben daß die Daten gelöscht werden kann ich nicht da der Aufwand IP Adressen aus
den Logfiles zu killen mir zu groß ist.
Und es fehlt das ganze auf Deutsch, ist aber keine DE Adresse.
Das Gesetz verpflichtet auch das ganze einfach und verständlich zu schreiben
in so fern scheint mir das eher compliant als ne Textwüste aus 20.000 Zeichen
Ansonsten sehe ich keine Pflichtangabe die fehlt.

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Ich habe mein Impressum und die Datenschutzerklärung bei E-recht24.de generieren lassen. Auf die Korrektheit des Inhalts muss ich mich halt verlassen. Ich finde es von der Länge her einen guten Kompromiss.
http://modular.haebbmaster.de/index.php/9-organisatorisches/3-impressum


Wobei auch hier Sachen drin sind, die meines Erachtens nicht notwendig oder wirkungslos sind, zB hier beim Urheberrecht.

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zumal die sogar eine englische Version anbieten - aber im Premium Bereich. Ich habe die mir geholt und zahle gerade den zweiten Monat, werde aber wohl demnächst auch wieder kündigen. Ich benutze das auch für Kunden, es gibt ja den Agentur Tarif, und da hab ich wiederum Rabatt bekommen durch irgendeine Aktion.
 
stimmt, aber Du weist darauf hin in der Datenschutzerklärung, und es wird NIE was passieren (warum auch), ganz ehrlich, so kleine Hobbyblogs sind wenn überhaupt eh nicht die Zielgruppe von Abmahnungen.
 
Ist es bei Abmahnungen zu DSVGO Verletzungen nicht so das diese nur von Mitbewerbern gestellt werden können? (Sofern ein Wettbewerbsvorteil vorliegt, gut und dann natürlich noch die Sicherheit selbst 100 prozentig sicher zu sein)
 


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