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Wenn alle so vorsichtig gewesen wären, dann hätten wir einiges an wirklich toller Musik nie zu hören bekommen.
Ich dachte jetzt einfach „trockene Samples“, also der Track aus dem gesampelt werden soll hat vielleicht ein bisschen EQ und Kompression auf der Spur drauf.Wo ist der Unterschied wenn jemand eine Drummachine über sein Interface sampled und dann in einen Software Sampler lädt, ein Drum Kit aus der DAW der selben Drummachine in einen Software Sampler lädt oder ein One Shot dieser Drummachine aus einem Track sampled und in einen Software Sampler lädt?
Der Unterschied ist, dass der Track o.g. Schutzrechten unterliegt. Es soll ja eben nicht nur die Drummachine gesampelt werden, sondern auch die spezielle Nachbearbeitung. Ansonsten müsste man ja nicht diesen Aufwand treiben, es aus einer Produktion zu schneiden. Denn nackte Drummachinesamples werden einem an allen Ecken (oft kostenlos) um die Ohren gehauen.
Wenn alle so vorsichtig gewesen wären, dann hätten wir einiges an wirklich toller Musik nie zu hören bekommen.
Was hat individuell als toll empfundene Musik mit der Gesetzeslage zu tun, nach der gefragt wurde? Es wird ja wenigstens noch erlaubt sein, mal auf deren Existenz hinzuweisen.
Da ich weder den besampelten Künstler kenne noch die Wege, die das Ergebnis mal nehmen wird, wäre es vermessen, hier einfach zu sagen: "Passiert eh nix.". Oder springst Du dem Fragesteller im Schadensfall bei?
Ich dachte jetzt einfach „trockene Samples“, also der Track aus dem gesampelt werden soll hat vielleicht ein bisschen EQ und Kompression auf der Spur drauf
Ich habe meine Meinung kundgetan und Beispiele genannt, was hier nicht sehbar ist, da du nur meinen ersten Satz zitierst. Ein Forum ist auch dazu da eine breite Palette an Antworten zu bekommen, basierend auf denen kann man sich dann ja sein Bild machen und dementsprechend handeln oder auch nicht.
Wenn alle so vorsichtig gewesen wären, dann hätten wir einiges an wirklich toller Musik nie zu hören bekommen.
Es kommt ja auch auf den Kontext an, in dem du das Sample dann verwendest, wie du es bearbeitest, also z.b. schneidest, filterst etc ...
Wenn du den refrein von "Drop it like it´s hot" klaust und 1:1 verwendest könnte es übel werden, aber wenn du fünf verschiedene Samples aus völlig unterscheidlichen Quellen hast und die in einen neuen musikalischen Zusammenhang bringst, wird es vermutlich überhaupt niemand bemerken.
Ich mache mir da keinen Kopf und sample was mir gefällt.
Würdest du dir mal die Links durchlesen die ich gepostet habe würdest es Wissen ...
Das Verfassungsgericht entschied aber, dass die Kunstfreiheit einen Eingriff in die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber überwiegen kann. Wenn das der Fall ist, braucht man für das Sampling keine Lizenz.
Das Urteil erlaubt also nicht jedes Sampling auch ohne Lizenz. Vielmehr muss jeder Einzelfall betrachtet werden: Handelt es sich um Kunst? Steht das neue Stück in Konkurrenz zum alten? Die Kriterien dafür sind laut dem Urteil, wie viel aus einem Werk entnommen wird, wie bekannt es ist, wie unterschiedlich altes und neues Werk sind und wie stark das Sampling dem ursprünglichen Urheber wirtschaftlich schaden würde.