Ich möchte nur folgendes machen: Ein paar Roland D-50 Factory Presets samplen und kostenlos zum Download zur Verfügung stellen.
Dafür wird mich doch Roland kaum verklagen?!
Weißt Du was? Bevor Du irgendwas Konkretes in Bezug auf die Samples machst, das über Dein stilles Kämmerlein hinausgeht, würde ich einfach mal bei Roland anfragen, ob man das darf (oder ob sie was dagegen haben). Gern auch mit Begründung (die Dich dann überzeugt oder eben nicht).
Kostenlos im Internet zur Verfügung stellen ist zwar für die User sehr nett (sofern sie sich mit dem Herunterladen nicht auch angreifbar machen sollten), bringt Dir ja aber auch keinen realen Vorteil. Dafür würde ich nicht viel riskieren.
Ist schon seltsam. Es gibt ja z.B. viele 808-Samples im Netz. Die Hersteller verkaufen also Instrumente, die bestimmte Sounds erzeugen. Wer das Instrument kauft, darf diese Sounds (offenbar) in eigenen, auch kommerziellen Produktionen verwenden - Dafür sind die Instrumente schließlich da.
Aber auch, wer das Instrument nur sonst irgendwie in Besitz hat (geliehen, sogar gestohlen) scheint das zu dürfen.
Was ist nun mit Absamplen? Anscheinend ist das wohl auch erlaubt. Oder?
Und macht es da nun einen Unterschied, ob ein Gerät den Sound analog erzeugt (z.B. 808) oder ob es ein Sample ist (D-50)???
Das ist alles schwer zu sagen.
Würde mich wie gesagt interessieren, was Roland zu dem Thema sagt und wie sie das ggf. begründen.
Und bevor ich Samples hochladen würde, würde ich nachfragen. Auch wenn's ein bißchen seltsam ist. Damit wäre man auf der sicheren Seite.
Und kann es dann immer noch lassen, wenn sie einen mit Klage bedrohen.
Im Grunde müßte bei Synths, Samplern und insbesondere auch Romplern eine Art "Licence Agreement" über die urheberrechtlichen Nutzungsfragen beiliegen. Ist mir aber nicht bekannt, daß das so gemacht wird.
Und was wäre z.B. mit einem Musikstück, an dem an einer ruhigen Stelle nur eine Note vom D-50 zu hören ist - die man ggf. als Sample irgendwo einladen könnte? Das ist doch alles bizarr.