Notare und Urheberrecht

Philipp S schrieb:
Hallo Zolo,

vermutl. haben wir unterschiedliche Erfahrungen gemacht bzw. gibt es anscheinend zwischen den
Verlagen auch unterschiedliche 'Verlagsarbeit' , die ist bei einer Zusammenarbeit eben zu verhandeln.
Sehr wohl sind Verlage auch behilflich neue Titel anzubieten, aber darum geht es bei dieser Diskussion
nicht, anderes Thema...

Aus Erfahrung und Praxis weiß ich, dass Tonträger archiviert werden, evtl. auf Wunsch des Autoren.
Sicherlich ist eine VÖ eine gute Möglichkeit zu beweisen dass es der eigene Titel ist, was aber
wenn sich nach VÖ jemand meldet der etwas anderes behauptet ?
Einige Labels vö'n ja bereits gemafrei, dann wird es im Streitfall haarig....

Ich hatte allerdings in über 15 Jahren glücklicherweise nie einen Fall von Copyright 'Diebstahl',
vielleicht sollte sich der Thread Starter einfach nicht so viele Gedanken machen.....

Gruß

Also mit verlaub. Ich weiß nicht ob du mal was mit einem Verlag zu tun hattest, aber dazu müsstest
du in der Gema sein. Und wenn du Gema-Mitglied wärst, wüßtest du dass die Gema überhaupt
nichts mit Urheberecht zu tun hat! Die Gema investiert Zeit und Geld um über dieses Gerücht aufzuklären !!

Und wenn du veröffentlicht hast, ist es in Sachen Urheberrecht natürlich total egal ob du Gema Mitglied
bist oder nicht.
 
Hallo Florian,

klar, wenn´s vor Gericht geht ist natürlich die notarielle Sicherung absolut notwendig.
In so einem Fall kommen oft auch noch Musik-Sachverständige ins Spiel und dann kanns
düster werden... vorallem bei Pop Produktionen ( die bekannte Sache mit den dagewesenen Harmoniefolgen ).

Da aber die meisten Fälle eben nicht vor Gericht gehen, kann ein Verlag in der von mir beschriebenen Konstellation
dem Autoren Rückendeckung geben und sich dann für dessen Rechte am Werk einsetzen. Mir sind mehere Fälle
bekannt wo auf diesem Wege Autoren geschüzt wurden und ihr "Recht" erhalten haben, ohne große Auseinandersetzungen.

@ Zolo

Ich weiss genau wo von ich spreche und habe eigentlich keine Lust hier meinen Lebenslauf einzutippen.
In den letzten Jahren liefen über 120 Veröffentlichungen, ich denke das weist Dir den Weg,

Gruß

Philipp
 
Ich weiß nicht ... Deine Aussage hier halte ich für falsch:
die immer noch 'wasserdichteste' Möglichkeit wäre eine GEMA Mitgliedsschaft und die Zusammenarbeit
mit einem Musikverlag, dies ist in Deutschland die einzige Möglichkeit sein Werk zu sichern

Ich sehe das genau wie Florian, dass die EINZIGE richtige Möglichkeit ist es beim Notar zu hinterlegen.
 
Sorry für den Off-Topic:
robotwalla schrieb:
der kapitän zur see ist nur vorläufig rechtsbindend und muss durch eine amtsperson an land erneut bestätigt werden :mrgreen:
Ist das zB auch bei Eheschliessungen so? Das heißt, wenn Ehe an Bord geschlossen wird, der einer der beiden stirbt dann noch an Bord, dann hat der überlebende Teil Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente. Stirbt derjenige erst an Land und die Eheschließung wurde noch nicht bestätigt, dann ist nix mit Rente? Interessant! Da muss ich meine Altersvorsorgepläne echt noch mal überdenken ... telefonier ... "Schatz was hältst Du davon wenn wir die nächst Kreuzfahrt auf drei Wochen ausdehnen?"
:lollo:
 
Zolo schrieb:
Das Argument ist gut, aber dass man ohne Verlag kein Urheberschutz hat, stimmt natürlich nicht.
Urheberschutz hat man immer. Nur beweisen muss man es können. Und ein Verlag hat damit überhaupt nichts zu tun.
Ganz ehrlich, um die Gema hat sich das Label gekümmert, und um den Urheberschutz der zugehörige Verlag (für mich erlebte Realität).

Klar gibt es verschiedene Wege, aber sind die Tracks des Threadstarters die vermuteten heißen Eisen, was hindert ihn daran ein kompetentes Label zu suchen. Die lassen sich dann schon nicht die Butter vom Brot stehlen, und Hit´s gegenüber sind A&R nie abgeneigt.
 
tomk schrieb:
Ganz ehrlich, um die Gema hat sich das Label gekümmert, und um den Urheberschutz der zugehörige Verlag (für mich erlebte Realität)..
Erlebte Realität ? Wie oft ist dir denn ein Song geklaut worden ?
 
@ Zolo


die Gema "schützt" nicht - der "Schutz" wäre die Kombination mit einem Verlag.
Ein Verlag kann keine Titel verlegen, die nicht bei der Gema gemeldet sind....

Ich glaube wir drehen uns jetzt gerade im Kreis, jedem seine Meinung.

Ich wollte nur einen Ansatz erklären, habe aber eigentlich keine Lust auf eine ewige Diskussion,
mir fehlt dazu die Zeit....

Gruß
 
fanwander schrieb:
Sorry für den Off-Topic:
robotwalla schrieb:
der kapitän zur see ist nur vorläufig rechtsbindend und muss durch eine amtsperson an land erneut bestätigt werden :mrgreen:
Ist das zB auch bei Eheschliessungen so?

ja, muss von einer amtsperson an land nochmals formal bestätigt werden
wies mit heiraten und dann über bord werfen aussieht weiß ich nicht :lollo:
 
Philipp S schrieb:
@ Zolo


die Gema "schützt" nicht - der "Schutz" wäre die Kombination mit einem Verlag.
Ein Verlag kann keine Titel verlegen, die nicht bei der Gema gemeldet sind....

Ich glaube wir drehen uns jetzt gerade im Kreis, jedem seine Meinung.

Ich wollte nur einen Ansatz erklären, habe aber eigentlich keine Lust auf eine ewige Diskussion,
mir fehlt dazu die Zeit....

Gruß

Sehe ich auch so.
 
Zolo schrieb:
Ich sehe das genau wie Florian, dass die EINZIGE richtige Möglichkeit ist es beim Notar zu hinterlegen.
Das habe ich noch nie so gemacht, weil es eigentlich ziemlich Blödsinn ist. Ich kenne auch niemanden, auch keine ernsthaften Profimusiker, die diese Vorgehensweise jemals praktiziert haben.
Wenn etwas veröffentlicht wird, dann gibt es doch auch massig Beweise, WANN etwas released wurde.
Es existiert einerseits der Schriftverkehr mit dem Presswerk, ein Glassmaster, die ganzen CDs, die Rechnung, die Rohdaten auf dem PC, die GEMA-Anmeldung mit Werknummer und andererseits zig Nachweise, wo und wann man das Stück öffentlich aufgeführt hat. Da gibts immer mal ein Video im Netz oder ein MP3-File, das beweist, wer zuerst da war und dann hat man ja auch noch ein paar Fans...
 
ALso ich fasse nochmal meine Einschätzung in diesem Durcheinander zusammen:

1. Ein Song ist automatisch Urhebergeschüzt. Es geht nur darum es später beweisen zu können.
Vorallem nachdem er Veröffentlicht ist kann kein anderer ohne Probleme den Song klauen.
Meiner persönlichen Meinung nach gehört da ein Soundcloud oder Youtube Uploud dazu,
aber da bin ich mir nicht sicher. Meiner Meinung nach hätte das aber vor Gericht mehr bestand
als ein verschickter Umschlag wo keiner weiß wann und was in den Umschlag hinzugefügt wurde.

Defintiv ist der Weg über einen Notar der Weg mit den höhsten Chancen vor Gericht. Mehr
als irgendwas von einem Verlag.

2. Ob ich nach einer Veröffentlichung einen Song bei der Gema oder einem Verlag melde
ändert nichts an der Sitation wie sehr ich meine Urheberschaft beweisen kann.

https://www.gema.de/musikurheber/10-fra ... orten.html
Sind meine Werke durch die GEMA-Mitgliedschaft automatisch geschützt?

Antwort:
Nein. Der urheberrechtliche Schutz von Musikwerken ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das geltende deutsche Urheberrechtsgesetz schützt die geistige Schöpfung der Urheber bis 70 Jahre nach deren Tod.
 
Zolo schrieb:
2. Ob ich nach einer Veröffentlichung einen Song bei der Gema oder einem Verlag melde
ändert nichts an der Sitation wie sehr ich meine Urheberschaft beweisen kann.
All das ist so komplex, dass ich aus persönlicher Erfahrung nur jedem (Hitproduzent :mrgreen: ) raten kann sein Machwerk einem kompetenten Label + angehängten Verlag zu übermachen. Die zwacken dann ihren Anteil völlig verdient ab.
:nihao:
 
Naja aber in ein Verlag kommt man ja erst rein wenn man bei der Gema ist und dort kommt ja auch erst rein wenn man was veröffentlicht hat. Also bei der Frage wie man seine Songs VOR einer Veröffentlichung schützt, eigentlich fehl am Platz ;-)
 
Hmmmm..... jeder A&R erkennt Hitpotenzial, und wird dies dann wirtschaftlich denkend auch fördern. (sollte er zumindest selbst in der heutigen zeit)
Oft ist es auch ein evolutionärer Reinigungsprozess einzusehen dass man sich selbst, oder das vielleicht mögliche Potenzial, (s)einer Nummer(n) überschätzt hat.
Reinste Katharsis sozusagen.

Mein Tip bleibt. :mrgreen:
 
Zolo schrieb:
Sorry aber vor wem soll man seine Songs schützen wenn nicht vor nem A&R ?????
Schütze es doch vor dem möglichen Erfolg, vor dem der Thread Starter bedingt durch Dritte Angst hat.
Wer soll denn dass dann folglich, nach dem Erfolg, schützen.... Dritte?!
Lemniskate?!
 
Zolo schrieb:
Sorry aber vor wem soll man seine Songs schützen wenn nicht vor nem A&R ?????
Man sollte dann seine Songs am besten garniemand geben, ein böser A&R könnte sie ja klauen.
Mann, habt ihr vielleicht Probleme. Einfach Musik machen und fertig.
 
Bernie schrieb:
Zolo schrieb:
Sorry aber vor wem soll man seine Songs schützen wenn nicht vor nem A&R ?????
Man sollte dann seine Songs am besten garniemand geben, ein böser A&R könnte sie ja klauen.
Mann, habt ihr vielleicht Probleme. Einfach Musik machen und fertig.
Sorry wenn ich jetzt nicht deiner Schublade entspreche, aber bei mir hat bis jetzt noch jeder A&R alles von mir bekommen.

Wie ich oben schon schrieb halte ich klauen für ein Problem der 90er - nicht von heute.

Aber WENN sich jemand unbedingt absichern will, dann zieht das Argument nicht das man sich dafür ein A&R holen sollte, denn genau dort würde eine Gefahrenquelle liegen - FALLS es eine gäbe.
 
Zolo schrieb:
Naja aber in ein Verlag kommt man ja erst rein wenn man bei der Gema ist und dort kommt ja auch erst rein wenn man was veröffentlicht hat.
Das stimmt so nicht.
Natürlich kommt man an einen Verlagsvertrag ohne GEMA Mitgliedschaft. Der Verlag ist ja eigentlich derjenige der für den Komponisten die Verwertung erledigt. Es war früher sogar das häufigere Konstrukt, dass der Komponist nicht in der GEMA war, sondern nur sein Verleger. Der Verleger hat erstmal alle Kohle bekommen, und dann den Komponisten ausbezahlt.
Bis heute(*) ist das auch die einzig empfehlenswerte Variante, wie man als Gelegenheits-Komponist eine singuläre Veröffentlichung deixeln sollte. Es ist ja Unsinn 50Euro(?) Beitrittsgebühr und dann mindestens sieben Jahre lang Jahr 25 Euro direkten Mitgliedsbeitrag an die Gema zu zahlen, damit man einmal ein oder zwei Jahre Geld von einer VÖ bekommt. Bei Leuten die eben nur eine einzige Fernseh-VÖ (sagen wird 2Minuten Musik in einer Folge einer Serie die in RTL läuft) haben, fressen ja diese 225 Euro Beitrag den gesamten Tantiemenertrag auf.



(*)Mit der C3S kommt dann hoffentlich eine Alternative.
 
Das hatten wir letztens schon an andere Stelle. Ich bin da anderer Meinung. Wäre schön wenn sich darüber mal weitere äußern würden, weil das Thema sehr wichtig für mich ist.

Hatte nämlich erst genau das Problem. Außerdem hab ich mitbekommen dass Verlage Leute gekickt haben weil sie nicht in die Gema gegangen sind und sie somit keine Chance auf ein Anteil hatten. Ich glaub normalerweise unterschreibst du ja auch schon im Vertrag vom Verlag dass du in die Gema gehst.

Aber ich lasse mich da sehr gerne belehren ! Sehr sehr gerne sogar, weil dann hätte ich chancen auf weitere Kohle :mrgreen:
 
fanwander schrieb:
Bis heute(*) ist das auch die einzig empfehlenswerte Variante, wie man als Gelegenheits-Komponist eine singuläre Veröffentlichung deixeln sollte. Es ist ja Unsinn 50Euro(?) Beitrittsgebühr und dann mindestens sieben Jahre lang Jahr 25 Euro direkten Mitgliedsbeitrag an die Gema zu zahlen, damit man einmal ein oder zwei Jahre Geld von einer VÖ bekommt. Bei Leuten die eben nur eine einzige Fernseh-VÖ (sagen wird 2Minuten Musik in einer Folge einer Serie die in RTL läuft) haben, fressen ja diese 225 Euro Beitrag den gesamten Tantiemenertrag auf.
Sorry, aber ich würde einem Verlag eher nicht vertrauen, da sind viele Musiker doch schon so oft betrogen worden. Der Laden macht vielleicht Pleite und die Kohle kassieren sie trotzdem noch weiter, der Musiker selber bekommt das oft garnicht mit.
Die meisten Verlage sind doch jämmerliche Ein Mann Buden, die nix auf der Naht haben und die größeren Verlage nehmen keinen Musiker, der nur so unpopuläres elektronisches Instrumentalgedudel macht.

Außerdem: Wenn die gesamten jährlichen Gema Ausschüttungen nicht mal den lächerlichen Mitgliedsbeitrag von schlappen 25 Euros abdecken, sollte man wirklich nicht weiter versuchen, mit Musik Geld sein zu verdienen.
Wer in sieben Jahren nur 225 Euro mit Musik eingenommen hat, dem möchte ich ernsthaft anraten seine "Kalkulation" mit Hilfe eines Betriebswirtes oder Steuerberaters zu überdenken.
 
Bernie schrieb:
...möchte ich ernsthaft anraten seine "Kalkulation" mit Hilfe eines Betriebswirtes oder Steuerberaters zu überdenken.
Sehr realistisch wenn jemand dabei ist nur von der Musik zu leben... Die meisten können sich nichtmal ein Steuerberater leisten wenn sie kein Mainstream machen. Aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Aber wer ist heute schon in der Gema ? Hat ein ganz schlechten Ruf mittlerweile bei Musikern.
Ich hab z.B. jemanden kennengelernt dessen Musik fast 10 Jahre lang tausendfach im öffentlichen Rechtlichen lief und er fast nichts bekommen hat. Nach einem Jahr arbeit Geld einzufordern hat er gerade mal bischen über 2000 Euro herausbekommen :selfhammer:

Die sicherste Einnahme in der Gema ist immernoch die Ausschüttung der Pressung. Also wenn man z.B. Gebühren für seine eigene Release zahlen muss die man pressen lässt und davon großteil von der Gema wieder zurückbekommt :mrgreen:
 
GEMA hat keinen schlechten Ruf bei Musikern sondern bei den Veranstaltern, weil die keine Lust haben, die Gebühren zu bezahlen. Auch Labels die Compilation vertreiben, sparen sich gerne mal GEMA.
 
intercorni schrieb:
GEMA hat keinen schlechten Ruf bei Musikern sondern bei den Veranstaltern, weil die keine Lust haben, die Gebühren zu bezahlen. Auch Labels die Compilation vertreiben, sparen sich gerne mal GEMA.
Was aber auch in gewisser weise nicht okay ist, denn man verwehrt dem Künstler ja sein Einkommen. Nur weil die ganzen Hobbymucker fast immer umsonst spielen, müssen das noch lange nicht alle Musiker so machen.

Ich habe nur noch eine Teilmitgliedschaft, d. h. meine Konzerte sind mittlerweile GEMA-frei, die Verwertungsrechte an Tonträgern liegen aber immer noch bei der GEMA.
 


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