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will er ja nicht, es könnte ja geklaut werden.intercorni schrieb:Ich würde es releasen, denn mit dem Releasedatum hast du ja einen belegbaren Beweis erbracht, wann du in die Veröffentlichung gegangen bist.
Naja, man gewinnt so den Eindruck.Polarelch schrieb:Also jetzt lügst du, sorry.
Sorry, hatte ich anders aufgefaßt.Polarelch schrieb:Meine einziges Restbedenken ist, ACHTUNG THEORIE! dass wenn ich einen von mir komponierten und geklauten Song spielen will, ich umgekehrt eine Urheberrechtsverletzung in die Schuhe geschoben bekomme. Ich hätte keine Lust, ein Lied von mir, nicht aufführen zu dürfen, da ein Plagiator behaupten würde ich hätte es von ihm geklaut (dabei wäre es anders herum).
Also. Wie bereits durchgekaut, sehr unwahrscheinlich. Aber wegen der ganzen Sache unsachlich und unterstellend zu werden, das geht mir nicht in den Sinn.
Ernsthaft? Das war mir neu.Bernie schrieb:...
Alternativ kann man bei der Kirche nachfragen, die machen sowas auch und es kostet weniger. Die Kirche kann nämlich auch Dokumente beglaubigen, rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Notar.
Eine Kirche darf z. B. eine Abschrift beglaubigen, wie ein Notar auch und das habe ich auch schon gemacht.Steril schrieb:Was soll die Kirche denn bitte genau beglaubigen? Mal im Ernst, ich bin seit einigen Jahren als Justiziar und Rechtsanwalt in der Medienbranche tätig, und ich habe noch keinen einzigen Prozess erlebt oder Urteil gelesen, in dem die Urheberschaft per beim Notar, der Kirche oder sonstwo hinterlegtem Material nachgewiesen wurde. Wichtig war stets nur der Nachweis, dass man es als Erster mit entsprechendem Urhebervermerk rausgebracht hat...
Keine Ahnung. Wir hatten vor vielen Jahren mal eine Copyrightübertragung, die dann von einem Kirchenheini beglaubigt wurde, frag mich nicht nach seiner Position.mookie schrieb:Ernsthaft? Das war mir neu.Bernie schrieb:...
Alternativ kann man bei der Kirche nachfragen, die machen sowas auch und es kostet weniger. Die Kirche kann nämlich auch Dokumente beglaubigen, rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Notar.
Geht das bei allen Dokumenten?
Aufführen oder Releasen? Das sind nämlich zwei Paar Schuhe.Polarelch schrieb:Meine einziges Restbedenken ist, ACHTUNG THEORIE! dass wenn ich einen von mir komponierten und geklauten Song spielen will, ich umgekehrt eine Urheberrechtsverletzung in die Schuhe geschoben bekomme. Ich hätte keine Lust, ein Lied von mir, nicht aufführen zu dürfen, da ein Plagiator behaupten würde ich hätte es von ihm geklaut (dabei wäre es anders herum).
Und wo und wie bringt man den raus ?Steril schrieb:dass man es als Erster mit entsprechendem Urhebervermerk rausgebracht hat...
Nix da !Philipp S schrieb:Hallo,
die immer noch 'wasserdichteste' Möglichkeit wäre eine GEMA Mitgliedsschaft und die Zusammenarbeit
mit einem Musikverlag, dies ist in Deutschland die einzige Möglichkeit sein Werk zu sichern und
durch das Verlegen eben bei einem Dritten, dem Verlag, ein Tonträger zu hinterlegen.
Dies ist nur die beschriebene Verfahrensweise, ich möchte hier weder Werbung für die GEMA noch
für Musikverlage machen, noch auf Pro und Contras bzwl. der GEMA eingehen
Gruß
Sind meine Werke durch die GEMA-Mitgliedschaft automatisch geschützt?
Antwort:
Nein.
Philipp S schrieb:Hallo,
die immer noch 'wasserdichteste' Möglichkeit wäre eine GEMA Mitgliedsschaft und die Zusammenarbeit
mit einem Musikverlag, dies ist in Deutschland die einzige Möglichkeit sein Werk zu sichern und
durch das Verlegen eben bei einem Dritten, dem Verlag, ein Tonträger zu hinterlegen.
Dies ist nur die beschriebene Verfahrensweise, ich möchte hier weder Werbung für die GEMA noch
für Musikverlage machen, noch auf Pro und Contras bzwl. der GEMA eingehen
Gruß
Pfarrer und Amtshandlungen, böses wer schlimmes denkt.robotwalla schrieb:nö, man muss kein sektenmitglied sein
sondern nur für die amtshandlung zahlen
tomk schrieb:@vorredner
Ohne Gema keinen Cent durch Verwertung, ohne Verlag kein Urheberschutz. Bei Nichtnutzung siehst du sowieso keinen Pfifferling.
Für den Pfaffenbeitstand muss man bestimmt Mitglied in dieser Sekte sein, somit ist dies nicht umsonst.
1.) Wer archiviert bitte einen Tonträger rechtssicher, wenn nicht ein Notar?Philipp S schrieb:und zusätzlich ein Tonträger archiviert wird
Nochmals zur Erhellung: Ein Verlag kann archivieren, was er will; das interessiert aber im Streitfall den Richter soviel, als ob der Verleger ins Treppenhaus gepupst hätte. (Ich hab selbst während meines Studiums zwei Jahre lang das Archiv eines Musik-Verlages restauriert und "gebackupt" - ich weiß, was die archivieren; das tun die aber zu anderen Zwecken)Philipp S schrieb:Aus Erfahrung und Praxis weiß ich, dass Tonträger archiviert werden, evtl. auf Wunsch des Autoren.