Mit Samples Geld verdienen - Angebot erhalten, wie gehts weiter?

Es gibt kein "gewerbesteuerpflichtig".
Bist du selbständig tätig?
Gewerbesteuerpflichtig sind alle die, die einem Gewerbe nachgehen. Wann die Gewerbesteuer anschlägt ist vom Umsatzvolumen abhängig. Tut euch doch den Gefallen und informiert euch im Netz (oder beim Steuerberater eures Vertrauens) hierzu, anstatt hier aus dem Bauch heraus falsche Tipps abzugeben.

Sounddesigner, die via Einzelauftrag arbeiten, fallen unter freischaffende Künstlertätigkeit.
Ich mache das selbst seit ca. 20 Jahren. Meine Einkommensteuererklärung wird (und muss inzwischen) vom Steuerberater erarbeitet und beim FA eingereicht werden. Ich habe kein Gewerbe sondern arbeite in allen meinen Bereichen im Sinne der freischaffenden, selbstständigen Tätigkeit.
 
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Ja, alles ganz schlau & richtig... ab zu eng u. evtl. ohne Phantasie betrachtet: Irgendwann kommt der TE evtl. auf die Idee, dass Thema Sampleerstellung stärker bzw. öffentlich zu bewerben. Zum Beispiel über eine eigene Webseite, auf der die Herstellung von Samples und evtl. anderen Audiodienstleistungen angeboten wird. Bäm... schon kann dann recht einfach unterstellt werden, dass es sich hierbei um eine regelmäßige und auf Gewinn abzielende Tätigkeit handelt. Und dann wollen die deutschen Behörden relativ schnell von Dir, dass Du Dein geschäftliches Gebaren als Gewerbe anmeldest.

Mir kann es im Prinzip ja egal sein, was der TE daraus macht... ich hoffe nur, er nimmt sich die gut gemeinten Ratschläge von mir zu Herzen und bespricht das Thema mit einem Steuerberater und vor allen Dingen mit seiner Firma. Nochmal: Auf die in Foren dieser Art gemachten Aussagen würde ich mich niemals allein verlassen... maximal als Impulsgeber!
Wenn der TE erst soweit ist, dass seine Tätigkeiten ins Raster der Gewerbetätigkeit fallen, dann ist der Gewerbeschein zu beantragen und jedes Jahr beim FA entspr. inkl. Umsatz auszuweisen. Dann erst. Sonst kostet das nur unnötig Geld (beim Steuerberater) und Aufwand, hinsichtlich der Trennung zwischen Umsätzen gem. freischaffender Tätigkeit und den, die es nicht sind.
 
Und immer dran denken, von jedem Euro Gewinn aus Nebenberuflicher Arbeit bleiben am Ende nur ~55 Cent übrig. Ein paar hundert Euro juckt das FA noch nicht so. Wenn es mal vierstellig oder mehr wird sollte man mE gerade in den ersten Jahren 200%ig mit den Angaben korrekt sein, sonst haut einem das FA Monschätzungen um die Ohren die nur mit hohen Anwaltskosten (und mit Glück) abgewendet werden können.

Zudem lassen die sich absichtlich seeeehr viel Zeit und kassieren nach Jahren mit 6% Zins/anno ab. Das ist deren Geschäftsmodell, gerade weil sich viele nach Jahren in den den „Grauzonen“ ohne Konsequenzen sicher fühlen.
 
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Muss noch mal nachbohren.
Ist der Handel mit Samples kein Gewerbe?
Also wenn die Samples kostenpflichtig auf Datenträger oder zum Download angeboten werden.
 
Sounddesigner, die via Einzelauftrag arbeiten, fallen unter freischaffende Künstlertätigkeit.
Ich mache das selbst seit ca. 20 Jahren. Meine Einkommensteuererklärung wird (und muss inzwischen) vom Steuerberater erarbeitet und beim FA eingereicht werden. Ich habe kein Gewerbe sondern arbeite in allen meinen Bereichen im Sinne der freischaffenden, selbstständigen Tätigkeit.
So ist das bei mir auch, ich war mir damals auch nicht sicher.
Meine Tätigkeiten sind dann von meinem Steuerberater in direkter Absprache mit dem Finanzamt, abgestimmt worden.
Mache also eine freischaffende Tätigkeit, aber die Grenzen sind da etwas verwaschen.
 
Bist du selbständig tätig?
Gewerbesteuerpflichtig sind alle die, die einem Gewerbe nachgehen. Wann die Gewerbesteuer anschlägt ist vom Umsatzvolumen abhängig. Tut euch doch den Gefallen und informiert euch im Netz (oder beim Steuerberater eures Vertrauens) hierzu, anstatt hier aus dem Bauch heraus falsche Tipps abzugeben.
was ich korrigieren wollte: du hast dich etwas unklar ausgedrückt siehe unten.
Wenn man ein Gewerbe hat ist man nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig, sondern erst wenn der Freibetrag überschritten wird.
Und ja, ich weiss wovon ich rede, ich bin selbständig seit vielen Jahren, und ich habe ein Gewerbe angemeldet.

und es ist auch nicht vom Umsatzvolumen abhängig, was ist das denn für ein Begriff? Es ist von der Höhe des Gewinns abhängig.

Künstler, die (auch auf Bestellung) Musik, Sounds, Gemälde, etc. anfertigen, sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Nur wenn man einen Vertrieb für die vorgenannten Güter und/oder Dienstleitungen betreibt - dann ja.
Das hätte heissen müssen: "Künstler, die (auch auf Bestellung) Musik, Sounds, Gemälde, etc. anfertigen, sind nicht gewerbepflichtig. Nur wenn man einen Vertrieb für die vorgenannten Güter und/oder Dienstleitungen betreibt - dann ja."
Man zahlt eben nicht automatisch Gewerbesteuer wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Sondern erst... siehe oben.
Dein Satz ist mißverständlich.

Nachtrag: besser formuliert - zu diskutieren ist das Gewerbe - ja oder nein, und nicht die Gewerbesteuer, die nur eine Folge des Gewerbes ist unter bestimmten Umständen - Freibetrag überschritten.
 
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Ich empfehle dir - Mach einfach ne kleine Website,
mach es selbst und notfalls manuell.
Also so viel wird sowas nicht geklickt dass sich da eine Monsterinfrastruktur lohnte, aber es gibt dafür natürlich auch Lösungen.
Schon weil es überall Fallstricke bei juristischem Korrektsein gibt, die meist mit dem Kleinvermarktungsproblem zusammen hängen wenn mal jemand aus Nicht-D bestellt etc.

Oder mit einem, wo eben schon einiges übern Tisch geht und das gut läuft, wenn nicht ist es nur "nocheiner". In der Branche gibt es eh zu viel.

Aber dennoch kannst du ja einfach einen pauschalen Satz nehmen und das überweisen lassen oder Paypal und dann gibts halt direkt das Zeugs - notfalls per Serverlink, Dropbox whatever..
Das ist vollkommen ok, wobei ein "sofort kriegen" immer besser ist - gerade bei sowas, weil da dann kein Nachdenken mehr dazwischen liegt.

Aber - mach es selbst, wenn das was du da sagst auch nur ein Heinz mit ner Website ist.
Das Thema ist für wenige wirklich lohnend, in der Hinsicht höre mehr auf Kollegen, deren Zeug du sogar schon kennst und andere, die sagen dir dann auch das Richtige.
Natürlich werden alle abraten, weil es wirklich ein sehr verlorener Posten ist, so wie Musik eben auch.
Aber noch ne Website mehr schadet nicht, aber davon zu hören - das ist das Ding, da muss sich was rumsprechen unter Leuten die du nicht kennst. DAS ist das schwere dabei.

Der ganze Rechnungs und Gewerbekram spielt erstmal keine Rolle, denn das wird erstmal so wenig sein, dass du das auch privat machen kannst und später dann als Kleinstunternehmer, wenn es da je drüber kommt, kannst du noch immer alles formell machen, solang du eben keine Steuern klaust ist das alles ok.
 
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Ich mache das selbst seit ca. 20 Jahren. Meine Einkommensteuererklärung wird (und muss inzwischen) vom Steuerberater erarbeitet und beim FA eingereicht werden. Ich habe kein Gewerbe sondern arbeite in allen meinen Bereichen im Sinne der freischaffenden, selbstständigen Tätigkeit.

das freischaffend ist nicht mal zwingend notwendig, jede freiberufliche tätigkeit ist kein gewerbe, und zwar selbst dann, wenn sie arbeitnehmerähnlich ist.
 
Muss noch mal nachbohren.
Ist der Handel mit Samples kein Gewerbe?
Also wenn die Samples kostenpflichtig auf Datenträger oder zum Download angeboten werden.

wenn du es selbst machst, dann ja, aber wirklich nur dann.

wobei dir allerdings niemand verbieten kann den sitz der handelsfirma dann einfach von offenbach nach miami zu verlegen.
 
Du brauchst keinen Gewerbeschein dafür, das ist erst später nötig. Anfangen geht jetzt, und erst wenn es an die Grenze kommt, anmelden als Kleinstunternehmung, und dann erst mehr wenn du 17k Umsatz überschreitest, alles nicht so schlimm - das ist das kleinere Problem - wenn du soweit gekommen bist, hast du schon einiges geschafft. Also mit Samples und Sounds. Deshalb - wieso nicht einfach tun? Und mit dem machen lernen?
 
das freischaffend ist nicht mal zwingend notwendig, jede freiberufliche tätigkeit ist kein gewerbe, und zwar selbst dann, wenn sie arbeitnehmerähnlich ist.
Freischaffend = Freiberuflich



Im Gegensatz dazu ..

 
"freischaffend" bist du eigentlich nur als künstler, wissenschaftler, erfinder oder sowas, und zwar auch dann, wenn du gar nicht professionell tätig sondern von beruf sohn bist oder im wald lebst, und im steuerrecht wirst du den begriff daher auch nicht finden.

freiberuflich bist du wenn du wenn du als anwalt, architekt, oder versicherungsmakler - oder eben als urheber - selbstständig und zum erwerbszweck tätig bist.

auf jeden fall sollte man immer versuchen, dass man beim finanzamt in der kategorie "komplett verrückt" landet, dann hat man seine ruhe.
 


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