EinTon
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Mr.Lobo schrieb:lt. aussage von idoch ging es ihm nicht darum, des lesens unkundige ebayerchen abzuzocken
Aber genau das tut er doch faktisch mit seinen "Versandkosten"!
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Mr.Lobo schrieb:lt. aussage von idoch ging es ihm nicht darum, des lesens unkundige ebayerchen abzuzocken
kpr schrieb:trickbeat schrieb:Dieser Thread scheint bis jetzt zu beweisen, wie wenige Musiker Anwälte sind.
Ich möchte doch davon ausgehen, daß die Vorgehensweise dieses Verkäufers unter Anwendung rechtlichen Sachverstandes einen massiven
Bumerang-Effekt innehat.
Und, um es mal archaisch zu sagen: Unrecht Gut gedeihet nicht!
Der eBay Deal mit den Fantasieversandkosten dürfte als sittenwidrig eingestuft werden.
Musiker und Anwälte, das passt nur dann super zusammen, wenn es in 2 Einheiten aufgeteilt ist: Musiker musiziert, Anwalt streitet rum. Ein musizierender Anwalt, oh oh, das sind dann die "Singenden Juristen" und ähnliche Ensembles.
Oder wie es in BTTF II so schön heißt: "In der Zukinft hat man zum Glück alle Anwälte abgeschafft."
Moogulator schrieb:Ich sag euch mal so: Ebay wird das nicht kratzen, solang für die die Kohle stimmt.. ganz einfach..
Moogulator schrieb:wäre imo leicht zu verhindern, indem man in das Versandfach solche Preise nicht eintragen kann.. Peng.
Jörg schrieb:Moogulator schrieb:wäre imo leicht zu verhindern, indem man in das Versandfach solche Preise nicht eintragen kann.. Peng.
Jedenfalls sollte Ebay sich Auktionen mit solchen Angaben näher anschauen.
Ganz unmöglich sind solche irren Summen nicht. Kannst ja mal anfragen, was die Beauftragung einer Spedition zum Transport eines GX-1 mit den dazugehörigen Boxen aus Australien nach Europa kostet.
iconos schrieb:Wie gesagt: man müsste das Originalangebot einsehen. Wenn da unmissverständlich und sehr deutlich, praktisch für jedermann ins Auge stechend, auf die "Versandkosten" hingewiesen wird, dann wird man eine Betrugsabsicht bzw. arglistige Täuschung in Bezug auf den Käufer verneinen müssen.
Es bleibt dann "nur noch" ein Verstoß gegen die ebay-AGBs übrig. Das ist aber auch rechtswidrig. Ebay könnte die angemessene Provision unproblematisch als Schadensersatz einfordern. Weitere Sanktionen sind offenbar auch möglich (vgl. Jörgs Posting).
Wer das dann kauft, ohne die "Versandkosten" wahrgenommen zu haben, kann ja anfechten oder sich aus dem Vertrag wegen einer Aufklärungspflichtverletzung befreien. Dann ist er aus dem Schneider.
Wenn die "Versandkosten" versteckt waren (was idoch bestreitet und wir nicht nachprüfen können), ist es strafbar. Natürlich kommt der Käufer auch hier aus dem Vertrag, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Zusätzlich droht Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
etc. etc. etc.
kpr schrieb:Ich würde nicht im Traum auf die Idee kommen, ein Musikinstrument von einem Schlitzohr zu kaufen. Ein Teil, das von solchen Händen angefasst wurde, iiiigitt.
Ich würde nicht im Traum auf die Idee kommen, ein Musikinstrument von einem Schlitzohr zu kaufen. Ein Teil, das von solchen Händen angefasst wurde, iiiigitt.
XeroX schrieb:ups, ne.
mein link funktioniert nur nicht.
ich versuch es mal so :
http://cgi.ebay.de/Roland-SH5-SH-5-...ryZ46984QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem