einseinsnull
[nur noch PN]
> wir kennen dieses argument ja auch aus dem sampling streit.
Nein. Beim Samplingstreit - mit Bezug auf Kraftwerk - ging es um das Wiederverwenden eines Ausschnitts aus einer Aufnahme von Kraftwerk. Das geht über ein Muster hinaus
von "muster" habe ich auch nichts gesagt, sondern vom wiedererkennungswert als prüfbaustein zur frage wer der urheber ist und ob es einen gibt.
da wurde ein Teil eines Werks wiederverwendet.
du hast ganz offenbar nicht verstanden, was ein werk überhaupt ist.
5 noten rythmus erreichen zweifelsfrei niemals die notwendige schöpfungshöhe.
das problem bei tonaufnahmen ist der wiedererkennungswert. und der ist beim metall sample zweifelsfrei vorhanden. es wurde ja sogar überhaupt nur deswegen verwendet.
Du hast den Kern meiner Argumentation nicht verstanden. Ich sage nicht, dass, weil etwas populär ist, es als Werk keinen Urheberschutz geniessen soll. Ich sage, dass etwas, das populär ist, in der Regel deshalb populär wurde, weil es sich bereits populären Mustern bedient. Und ich sage, dass ein Künstler ein solches Muster, das ein Gesellschaftsgut darstellt, nicht als "seins" einklagen kann, nur weil ein anderer ebenfalls auf einem solchen Muster ein Werk schafft.
und damit hast du sinngemäß gesagt, dass jeder das original kopieren und als seins ausgeben darf, weil das original nicht schützenswert sei, denn es bedient sich ja dieser muster.
ich würde da gar nicht widersprechen wollen, dass es manchmal glieche muster in musikstücken gibt, das hat nur einfach nichts mit dem eigentlichen thema "plagiat" zu tun, weil es bei plagiaten immer so ist: wenn alles gleich ist, dann sind es auch die grundmuster.
ist bei einem plagiat von hochkomplexer experimentalmusik aber auch so.
Mit anderen Worten: Er kann sein Werk schützen, zu dessen Schaffung er populäre Muster verwedent hat, aber kann nicht die populären Muster, die er verwendet hat, schützen, weil sie ihm gar nicht gehören.
eine melodie derart zu kopieren, dass man sie leicht wiedererkennt oder mit einer anderen verwechselt, ist aber nicht nur die verwendung eines angeblichen grundmusters, sondern eben möglicherweise ein plagiat.
Florian hat das meinem Verständnis vorher schon angesprochen: Du kannst keine Tonleiter schützen, du kannst nicht den 4/4 Takt schützen, du kannst nicht den Swing im Swing schützen,
die anwälte des angeblich verletzten rügen hier auch nicht, dass der 4/4 takt kopiert wurde, sondern die behaupten, dass ein plagiat vorliegt, weil die melodie nahezu identisch ist.
.... genauso wenig, wie du bestimmte Akkordfolgen und Melodienbögen schützen kannst, die Allgemeingut sind, weil sie eben von vielen Menschen, auf eine natürliche Art und Weise, als gefällig empfunden werden.
was allgemeingut ist bestimmt sich nicht darüber, dass du den eindruck hast etwas würde durch die mehrheit als gefällig empfunden.
derjenige, der festlegt, ob ab 17 noten und akkorden oder erst ab 40351 noten und akkorden ein plagiat vorliegt, ist im streitfalle ein richter.
wie du merkst, kannst auch du ja nicht sagen, ab wievielen "akkordfolgen und melodiebögen" ein plagiat vorliegt und wann nicht.
du schlussfolgerst daraus, dass eine folge von 3 akkorden oder das prinzip des 4/4 takts nicht schützenswert ist, dass ganze musikstile nicht schützenwert seien weil sie angeblich nur aus diesen 3 akkorden bestehen.
dabei irrst du meiner auffassung nach schon darüber, dass nur musik aus diesen 3 akkorden populär wäre. es gibt milliarden potentieller akkordfolgen, und es gibt zigtausende gematitel im minimal music bereich, die alle nur aus 3 noten bestehen und sich nur durch den klang unterscheiden und aber trotzdem als werke geschützt sind.
Wenn er aber nur die Anordnung von Backofen und Herd kopiert, ist er von Urheberschutz nicht mehr gedeckt, weil hier ein common sense besteht, weil es sich als eine best practise erwiesen hat, Backofen und Herd in einer von vielleicht 5 verschiedenen Kombinationen anzuordnen.
belanglose zufallsmeinung zu dies und das, die vom recht abweichen oder das recht einfach ignorieren.^^
die schöpfungshöhe ergibt sich aus der objektiv erkennbaren individualität des produkts geistiger arbeit, und nicht aus "common sense" über die "best practice". was soll das überhaupt sein?
alleine in einer computermaus sind 30 verschiedene sachen drin, die einem patenschutz unterliegen oder unterlagen, und du kannst darauf wetten, dass man auch die erstmals erfundene einbauküche ganz prima zum patent anmelden kann.
wo genau nun die grenze ist? das vermag ich genau so wenig zu sagen wie du.
vielleicht sollten wir mal die beiden fraglichen titel durchhören und eine abstimmung machen.
danach müssen dann alle, egal ob sie mit ja oder nein gestimmt haben, ihre einschätzung ausführlich erklären.
danach ist dann sicher auch dem letzten klar, warum man in der rechtsprechung auf objektive merkmale abstellt und nicht muster identifiziert oder noten zählt.