das spielt doch keine rolle.
du meinst weil du das prinzip nicht kennst (oder ablehnst?) deswegen gibt es das gar nicht?
schau mal ins deutsche urheberrecht - auch wenn das klassische fair use modell in kontinentaleuropa aus #gründen bei musik nicht geben kann - und versuche den unterscheid zwischen einer erlaubnis zur nutzung gegen bezahlung und einer erlaubnis zur nutzung ohne bezahlung und ohne rechtliche bindende erlaubnis hertauszuarbeiten.
es wird dir nicht gelingen.
selbst wenn du es dir aus der sicht des geschriebene rechts anschaust, ist es beides das gleiche. es stehrt jeden urheber frei wann und wie und wem er nutzungsrechte einräumt, und es steht auch jeden rechteinhaber frei, ob er verletzungen selbst gegen diesen "vertrag" verfolgen will oder nicht.
die damit verbundene behauptung, alle menschen die irgendwo an einem buffet stehen fressen sich voll bis ihgnen schlecht wird, ist schon inhaltich unzutreffend.
wenn es unwirtschaftlich wäre buffets anzubieten, würde das die gastronomie nicht mehr machen.
das ist nicht mal eine ansatzweise zutreffende analogie zur unrechtmäßigen speicherung von musik oder software unter verstoß gegen das urheberrecht.
ich hab auch schon viel schlechte erfahrungen gemacht, aber ich unterstelle nicht 100% meiner mitmenschen, dass mich alle grundsätzlich betrügen wollen.
es ist mir auch egal, weil ich meine lebenszeit sicher nicht damit verschwenden möchte, mir wöchentlich alle videoportale aus china, russland und indonesien nach meinen titeln zu durchsuchen und dutzende von rechtswälten für ausländisches recht damit zu beauftragen , 20 cent schadenersatz wieder rein zuholen, weils aber "meins" ist und mir irgendein kind aus einem entwicklungsland jetzt mein förmchen weggenommen hat.
ne, hast du nicht richtig verstanden.
unrechtmäßige kopien von software, musik oder texten kann man millionenfach herstellen, ohne das dem rechteinhaber wirtschaftlicher schaden ensteht. eine arbeitsstunde eines handwerkers hingegen ist nicht kopierbar. ihr stehen fixe kosten entgegen, die gedeckt werden müssen.
urheber und verleger berechnen in ihren betriebswirtschaftlichen überlegungen nicht potentielle umsätze mit ein, die gar keine potentiellen umsätze sind, das ergibt keinen sinn.
ob der kunde das produkt nicht kauft oder es nicht kauft sondern raubkopiert kommt aufs gleiche raus; der umsatz beträgt jeweils 0. verlust entsteht auch keiner.
wenn überhaupt hat der urheber sogar einen vorteil davon. denn der kunde, der nicht bezahlt, kennt jetzt sein produkt. vielleicht kann er es sich später leisten oder kauft die light version. vielleicht animiert ihn seine kopierte schallplatte ins konzert zu kommen.
richtig ist, dass seine rechte verletzt werden. aber mit umsatz und gewinn hat das alles rein gar nicht zu tun, umsatz macht man als label mit verkäufen, nicht mit nicht-nicht-verkäufen.
und wenn du schulkinder abmahnst, die deine musik auf youtube hochladen - während du selbst youtube gar nicht nutzt - dann handelst du sogar gegen deine eigenen wirtschaftlichen interessen, denn du hast nur ein kostenrisiko und arbeit damit aber generierst keinerlei umsätze.