Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

oh mann......sowas nervt doch.

ich muss ehrlich sagen das ich weder kraftwerk, noch moses pelham mag. jedoch bin ich der meinung das sich die opi´s n bissi arg pekieren was ihre "2takte" angeht.

das man auch dauernd irgendwie was von denen hören muss, ist doch der musikalische output schon arg zum gähnen. innovativ und "neu" ist was anderes als jedesmal den alten durchgeleierten klimbatsch wieder und wieder neu zu verwursten....das suckt.

lieber gott,
schenke doch,
den jungs von kraftwerk ein riesenloch,
lass sie reinfallen und machs zu,
dann is auf der erde ruh!

hach, ich meins ja nur gut mit euch.....hahahahahaha!!!
 
usual suspect schrieb:
lieber gott,
schenke doch,
den jungs von kraftwerk ein riesenloch,
lass sie reinfallen und machs zu,
dann is auf der erde ruh!
Das druck ich mir aus und häng's eingerahmt anne Wand!
 
geil, oder? und das am frühen morgen, nach nur 2h schlaf noch(neue freundin fordert - hrhr), planlos+nixtuend an der arbeit sitzend UND ohne kaffee intus. :D

aber ich muss gestehen - auch ich habe geklaut, bzw. mit diesem spruch otto waalkes geremixt.....und ich gebs auch offen zu! ich wars. ich ganz allein! :roll:

na na na nanana :lol:
 
Alten Herren an alten Kisten
mutierten im Alter zu Contentfaschisten
ihr Gedudel war flau, der Ertragswinkel mau
dem Kontostand drohte die Flaute
und so verklagt man geschwind ein Musikerkind
das sich zu wehren getraute
 
salz schrieb:
Alten Herren an alten Kisten
mutierten im Alter zu Contentfaschisten
ihr Gedudel war flau, der Ertragswinkel mau
dem Kontostand drohte die Flaute
und so verklagt man geschwind ein Musikerkind
das sich zu wehren getraute

DEN häng ich mir an die wand......saugeil! ich brech ab.....und wach bin ich jetzt auch!

EDIT: das moses sich wehren kann musste ja auch stefan raab seinerzeit schmerzlich feststellen als moses faust gar unsanft sein gesicht betörte
 
usual suspect schrieb:
das moses sich wehren kann musste ja auch stefan raab seinerzeit schmerzlich feststellen als moses faust gar unsanft sein gesicht betörte
Das war eine der Sternstunden in der deutschen Unterhaltung.
 
Interessant in dem Kommentar finde ich diesen Abschnitt:
Dass Kraftwerk (zusammen mit James Brown) die wahrscheinlich einflussreichste Band der vergangenen dreißig Jahre sind, und heute einen gottgleichen Status genießen, liegt nicht nur an ihren ästhetischen Innovationen. Es liegt auch daran, dass sie immer wieder gesampelt wurden - legal oder illegal.
Ich glaube eigentlich nicht, dass sich viele Käufer von Kraftwerk-Platten oder Besucher von Kraftwerk-Konzerten dafür interessieren welcher Gangsta nun wieder welchen Takt wo stibitzt hat. ich glaube also nicht dass die Sampelei einen sooo großen Einfluss auf Kraftwerks Status hatten/haben.
Natürlich ist das Spekulatius. ;-)
 
ich sags ja immer wieder

wer nachprogrammiert fährt besser wer es nicht kann sollte es sein lassen

ob moses. p(immel) musik macht pffffff.der klaut doch auch nur und benutzt die neusten libarys

tja wenn man etwas nachbastelt müssen die interpreten des orginals es erst mal beweisen :D

und das kostet auch ...
 
die sollten dann n mashup machen

GangsterGothic ;-)

Aber mal Ernst, hier wollen doch wieder alle nur Ihr Stück vom Kuchen weil der gierige Hals nicht voll wird..
 
Habe es jetzt auch gelesen und eigentlich reicht mir schon der Teil hier aus dem ersten Satz:

Quelle: Siehe Link im ersten Post dieses Thread.
Es kam mir überhaupt nicht in denn Sinn, das einzig Vernünftige zu tun,
Das spricht doch schon für sich selbst.
 
Also, ich finde das ja ein bißchen einseitig betrachtet hier:

Der Typ nimmt eine prägnante Drumloop aus einem Kraftwerk-Stück, baut da einen Song drumrum mit bekannter Künstlerin (der übrigens "Nur mir" und nicht "Mit mir" heißt, gut recherchiert, liebe TAZ), teurem Video, fettem Marketing usw. und denkt nicht dran, die Rechte vorher zu klären? :shock:

Mal ehrlich, das ist ganz simpler Klau geistigen Eigentums! Wenn die Drums so belanglos wären, hätte er sie ja auch eben nachprogrammieren können. So aber hat er durch das Samplen Arbeit gespart auf Kosten der Urheber, und dafür muss er jetzt löhnen. Wo ist das Problem?
 
sehr gut!

vor allem das gefällt mir(zitat www.ksta.de):

......Allerdings sehe das Urheberrecht eine Ausnahme von dieser Regel vor: das Recht zur "freien Benutzung" - eine Vorschrift, mit der das kulturelle Schaffen gefördert werden solle. Danach könne die Benutzung fremder Tonträger erlaubt sein, wenn das neue Stück dazu "einen so großen Abstand hält, dass es als selbstständig anzusehen ist", heißt es in der Begründung des Gerichts.........

ich hab mich jedenfalls nie dran gestört wenn bei uns geklaut wurde, auf mindestens 4 mir bekannten und vorliegenden ep´s hab ich meine vocal und frickeldrumsachen schon gehört. na und? ein vocal war bzw ist sogar ohne meine erlaubnis auf einer samplekollektion gelandet.

ich finde das im gegenteil eher spannend was andere begabte aus dem material machen. hab auch noch nie anfragen nach bestimmten sounds abgelehnt.

dieses engstirnige denken ist ein relikt aus alten tagen die nun hoffentlich bald vorbei sind und man mutiger neue wege der kreativität beschreiten kann.

und ja, ich klaue auch selber gerne! :D

weiter so!
 
Ich hoffe, die komplette Urteilsbegründung ist etwas ausführlicher!

Dem Artikel nach darf man also "originelle" Samples in Rahmen eigenständiger Werke benutzen, solange sie nicht "selbst nachspielbar" sind? Das wird den Gutachter aber freuen, wenn ihm die Frage vorgelegt wird, ob die Loop "nachspielbar" ist...
 
Nikolausi schrieb:

Also ich hab mir den Text mal kopiert, um ihn durch nochmaliges Lesen vielleicht irgendwann mal auch zu kapieren. Die generelle Erlaubnis ist mit so vielen Fußnoten und Ausnahmen und Bestimmungen versehen, und der Fall geht zudem zurück ans OLG. Klare Sache ist das irgendwie nicht, vielleicht, könnte aber möglich sein, oder doch nicht :D
 
usual suspect schrieb:
ich finde das im gegenteil eher spannend was andere begabte aus dem material machen. hab auch noch nie anfragen nach bestimmten sounds abgelehnt.
Nicht das ich mißverstanden werde, ich sehe das genauso! Aber sorry, hier geht es nicht um die Weiterentwicklung kleiner begabter Indie-Künstler, sondern um dickes Geld. Und wenn der Moses Leistungen eines anderen nutzt, um damit ein Produkt zu erstellen und zu vermarkten und damit dick Knete zu machen, dann soll er den Dritten auch daran beteiligen, punkt, aus!
 
kpr schrieb:
Also ich hab mir den Text mal kopiert, um ihn durch nochmaliges Lesen vielleicht irgendwann mal auch zu kapieren. Die generelle Erlaubnis ist mit so vielen Fußnoten und Ausnahmen und Bestimmungen versehen, und der Fall geht zudem zurück ans OLG. Klare Sache ist das irgendwie nicht, vielleicht, könnte aber möglich sein, oder doch nicht :D
Wo ist das Problem? Hätte das heutige Urteil den Streit lösen sollen, gäbe es keinen Verweis an das OLG HH, sondern der BGH hätte es gleich selbst entscheiden können.

Zu dem ist doch recht deutlich, dass
Das sogenannte "Sampeln" von Musikstücken ist juristisch grundsätzlich zulässig.
ist,
wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet[...]
Was dies für die jeweiligen Einzelfälle heißt, darüber wird dann noch viel gestritten werden und zukünftige Urteile werden den Sachverhalt präzisieren. Da völlige juristische Klarheit nur möglich wäre, wenn Samplen generell verboten oder erlaubt wäre, sind die verbleibenden Unklarheiten das geringere Übel.
 
Ilanode schrieb:
Wo ist das Problem? Hätte das heutige Urteil den Streit lösen sollen, gäbe es keinen Verweis an das OLG HH, sondern der BGH hätte es gleich selbst entscheiden können.
BGH=Revisionsinstanz, die dürfen grob gesagt nur rechtliche Vorgaben präzisieren, nicht aber den tatsächlichen Sachverhalt prüfen.
Ilanode schrieb:
Zu dem ist doch recht deutlich, dass
Das sogenannte "Sampeln" von Musikstücken ist juristisch grundsätzlich zulässig.
ist,
wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet[...]
Und wo ist der Unterschied zwischen Tonsequenz und Melodie?

§ 24 UrhG
Freie Benutzung

(1) Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zu Grunde gelegt wird.
 
Es geht in diesem Rechtsstreit nicht um einen Teil einer Komposition (Melodie, Rhythmus etc.), sondern um die Verwendung von Ausschnitten (Samples) von Audiomaterial. In USA und England scheint das wohl geschützt zu sein, hier in Deutschland haben Kraftwerk das Thema mal in den Fokus der Öffentlichkeit gebracht. Nach meinem einfach strukturierten Rechtsempfinden stellt das Diebstahl einer künstlerischen Arbeit dar und sollte selbstverständlich nicht erlaubt sein.

Somit darf anscheinend eine besondere und einmalige, von anderen Menschen nicht nachstellbare künstlerische Leistung, die gleichsam einen Fingerabdruck eines Werkes darstellt und für den Künstler identitätsstiftend ist, in jedweden beliebigen musikalischen Kontext gestellt werden. Entwertung.
 
Steril schrieb:
Und wo ist der Unterschied zwischen Tonsequenz und Melodie?

§ 24 UrhG
Freie Benutzung

(1) ...
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zu Grunde gelegt wird.

Da brauche ich aber jetzt mal Hilfe. Das heißt also, das z.B. eine von mir per Phaser (SQR Wave LFO) entstandene für mich klar hörbare Tonfolge/Tonsequenz, zwei Noten in dem Fall, nicht gesampelt werden darf, richtig ? Also der ganze Part in dem Fall.

Ich kann das sogar prima auf dem Klavier nachspielen, deshalb handelt es sich also um ein eigenständiges Werk, auch richtig ? Muss ich jetzt and den Track auch eine Klavierversion anhängen, damit auch ein Gutachter das noch nachvollziehen kann ?

:dunno:
 
Nikolausi schrieb:
Somit darf anscheinend eine besondere und einmalige, von anderen Menschen nicht nachstellbare künstlerische Leistung, die gleichsam einen Fingerabdruck eines Werkes darstellt und für den Künstler identitätsstiftend ist, in jedweden beliebigen musikalischen Kontext gestellt werden. Entwertung.
Eben, ganz klare Entwertung der Leistung eines Künstlers. Da man sich ja gleich komplett an dem Material vergreift, also der endgültigen Version von etwas ein Teil entnimmt. Nicht nachbauen ist angesagt, sondern der viel leichtere Griff zum Endresultat eines Künstlers. Wirklich sehr kreativ. Das ist nichts anderes als Diebstahl.
 
Illya F. schrieb:
Da brauche ich aber jetzt mal Hilfe. Das heißt also, das z.B. eine von mir per Phaser (SQR Wave LFO) entstandene für mich klar hörbare Tonfolge/Tonsequenz, zwei Noten in dem Fall, nicht gesampelt werden darf, richtig ? Also der ganze Part in dem Fall.

Ich kann das sogar prima auf dem Klavier nachspielen, deshalb handelt es sich also um ein eigenständiges Werk, auch richtig ? Muss ich jetzt and den Track auch eine Klavierversion anhängen, damit auch ein Gutachter das noch nachvollziehen kann ?

:dunno:

Da kannst Du Dir selbst helfen: Melodie im juristischen Sinne ist nach überwiegender Meinung "jede in sich geschlossene und geordnete Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt". Jetzt musst Du nur noch schauen, ob Deine Sequenz dieser Definition entspricht oder nicht und fertig... ;-)
 
Prima, das tut sie. Weil geschlossen und geordneter als bei zwei Noten gehts ja wohl kaum. :D
 
"Helga Schatz, wärst du so lieb und legst mir schon mal unsere gesamte CD-Sammlung neben das Samplerrack? Danke - hab dich lieb! "
 


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