Eine Verletzung des Urheberrechts ist immer verboten. Ob man Geld damit verdient oder nicht entscheidet vielleicht über die Lizenzgebühr oder das Strafmaß.
was eine überhaupt eine verletzung ist bestimmt ein gesetz, und das sind nur die beiden dinge, die ich nannte (und seit einigen jahren auch das entfernen von schutzvorrichtungen)
es ergibt sich auch daraus, wie verletzung definiert ist, denn verletzung bedeutet, dass der verletze in der ausübung seiner rechte behindert wird.
die allgemein idee, dass schon die bearbeitung eines werkes als solches eine verletzung darstellt, ist eine binsenweisheit, tatsächlich ist es immer erst die veröffentlichung der bearbeitung, die rechte dritter verletzen kann.
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
(1) Wer 1.
auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,
2.
auf einem Vervielfältigungsstück, einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) auf eine Art anbringt, die dem Vervielfältigungsstück, der Bearbeitung oder Umgestaltung den Anschein eines Originals gibt, oder ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück, eine solche Bearbeitung oder Umgestaltung verbreitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
du merkst ja, dass es hier genug leute gibt, die schon die frage nach der nutzungsart "
wenige millisekunden in ein eprom kopieren und verfremden" für "
verboten" halten, weil sie noch nicht mal verstanden haben, was das wort "verboten" bedeutet, geschweige denn die normen kennen.
wieder andere sind der meinung, dass man verbotene handlungen immer dann begehen darf, wenn der verletzte sich nicht wehren kann.
die ausgangsfrage "ist das verboten" ist halt eine juristische frage und die ließe sich daher auch nur auf der entsprechenden ebene beantworten.
und ver- und gebote und strafandrohungen gelten eben auch nur für gegenstände, die überhaupt unters urheberrecht fallen.