Sampling von Filmdialogen erlaubt?

Ein Freund aus England hat mal ein Musikvideo gemacht mit einem Künstler zusammen, für das sie auch diverses Audiomaterial aus Filmen genommen haben. Ganz leicht mit Effekten bearbeitet natürlich.
Als dann Anwälte ankamen, haben sie behauptet, es wären ihre eigenen Stimmen bzw. diejenige eines befreundeten Stimmenimitators, der den Dialog nachgesprochen habe.
Sie sind damit durchgekommen :)

Ich verwurste regelmäßig Zitate aus Filmen, und Videos. Meistens legale aus extra gekauften Libraries oder Public Domain Filmen, aber gerne auch aus TV Serien und Kinofilmen oder Zitate aus Interview-Videos und Dokus.
Bisher hat sich da niemand für interessiert, ich sehe dem auch sehr gelassen entgegen, falls sich daran was ändern sollte.
Ich hab angefangen zu samplen vor ca. 20 Jahren und damals war es halt normal, ich kenne das gar nicht anders und werde meine Arbeitsweise auch nicht ändern.
 
mich würde interessieren wie es aussieht wenn man jemanden bekanntes sampelt, ..habe da ne vorliebe für ...naja politiker :oops: :oops: :lol:
dieser bekannte mensch durch abspielmanipulaltion plötzlich ganz andere sachen sagt, man aber die stimme noch erkennt.

ist ja eigentlich noch viel schlimmer........also wenn sojemand plötzlich was faselt von "gehn wir ficken" ......
mir aber nie irgendjemand nachweisen könnte dass eben "die" das gesagt hat, weil sies nie gesagt hat.....
wie siehts denn damit aus ?

wäre dann ja reine mutmassung zu behaupten es sei die und die person aus der und der aufnahme weil mit digitalen daten analysen bekommst in dem fall keine beweise her ?
einfach verwenden ?
ich selber finde so gesehn, .......wäre ich betroffener, das unterstellen von aussagen die nie gemacht wurden viel schlimmer wie originale aussagen zu verwenden.

und wie siehts aus mit stark verfremdeten stimmen die man aber eigentlich auch noch erkennt ?
und wie siehts aus wenn man nur sprachfetzen als perkussive elemente verwendet, im ganzen aber auch noch heraushört von wems stammt ?
wenn alles aus einer rede stammt

fragen, fragen, fragen
 
was filme anghet gibts glaube ich ne verjährung btw. weiss nur nicht mehr wie lange. 70 jahre oder so
 
siebenachtel schrieb:
was filme anghet gibts glaube ich ne verjährung btw. weiss nur nicht mehr wie lange. 70 jahre oder so
Cool, Samples aus Stummfilmen! :-x

Spaß beiseite: archive.org <= nach Public-Domain-Material suchen.
 
2016 gab es ja das Kraftwerk Urteil... Gibt’s bez. TV-Mitschnitten, Reden was Neues? Ist die Verwendung ebenfalls künstlerische Freiheit?
 
Cool, Samples aus Stummfilmen! :-x

Spaß beiseite: archive.org <= nach Public-Domain-Material suchen.

Aktuell wäre das älter 1948, das sind schon so ein paar nette Sachen dabei, Goodbye Mr Chips, Münchhausen, Der Dieb von Bagdad: "Ist es ein Verbrechen zu Denken - Für ein Volk das größte Verbrechen". Wäre doch ein gutes Sample ;-)

 
Sampling ist heute fies - aber hängt vom Kläger ab - wenn der Urheber nicht klagt, gibts kein Problem - das auszuschließen geht gesichert wohl nur mit Absprache.
 
Wie sieht es mit Sample-Hehlerware aus? Also Diebstahl vom Dieb.
 
Wie sieht es mit Sample-Hehlerware aus? Also Diebstahl vom Dieb.
Das sind drei Rechtsverhältnisse
1.) Tatsächlicher Urheber <-> Sampledieb als Anbieter der SampleCD
2.) Sampledieb als Anbieter der SampleCD <-> Raubkopierer der SampleCD
3.) Tatsächlicher Urheber <-> Raubkopierer


Sachverhalt 1: klarer Verstoß gegen Urheberrecht

Sachverhalt 2: der Verstoß des Raubkopierers der CD hat nichts mit dem Rechtsmangel beim Erstellen der SampleCD auf Seiten des Anbieters zu tun. Er hat raubkopiert. Fertig. Dass die dem SampleCD-Anbieter entgangenen Gewinne eigentlich dem tatsächlichen Urheber zustehen, wird im Verfahren zu Sachverhalt 1 geklärt.

Sachverhalt 3: Das Prinzip lautet hier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und man ist im Bereich Fahrlässigkeit, eventuell gar groben Fahrlässigkeit. Der Verwerter muss wissen, dass man für Verwendung von Samples die Berechtigung des Urhebers braucht.
Wenn auf der CD eine (gelogene) Freigabe drauf stand. Dann wird er nicht bestraft werden, aber er muss trotzdem den Urheber an seinem Werk beteiligen.
Wenn auf der CD nix zum rechtlichen Sachverhalt draufstand, dann wäre es sein Pflicht gewesen sich zu erkundigen. Und dann kann er ggf auch bestraft werden.
 
Bei allen drei Aspekten gilt jedoch: die Rechteinhaber sollten über die Verwendung informiert sein, damit sie Einspruch erheben können (aber auch, damit sie nicht im Nachhinein mit unlauterren Forderungen kommen können).

Die Schwierigkeit fängt oft doch schon damit an, klar zu ermitteln wer überhaupt welche Rechte hat.

Gabs nicht auch schon genug Fälle wo die Band bzw. der Künstler die Freigabe gab, der/die jedoch gar nicht in Besitz dieser Rechte war ?
Rechte kann man ja auch abtreten und werden vererbt.
 
Was beweisst eigentlich ob jemand oder etwas (bei ner Firma) überhaupt im Besitz der Rechte ist ?
Gibts zu jedem Musik-/Filmstück ein Vertragswerk das ich einfordern/einsehen kann ? Gibts irgendwo ein Register ?
 
Übel... mich interessieren mehr Auszüge aus politischen Reden... muss ich wohl die Redner fragen
 
Ja, sowas in der Art, aber Summa hat mich diesbezüglich aufgeklärt :sad:
 
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