Roland Lifetime Lizenz verkaufen

Reikru

VST- und Soundsammler
Hallo zusammen,

da ich jetzt Zenology Pro mein Eigen nenne, in dem die Sounds des XV5080 integriert sind, habe ich eine Lifetime Lizenz XV5080 übrig. Hat jemand eine Ahnung, wie man die Lizenz verkaufen kann?

Danke fürs Lesen.

Gruß
Reinhold
 
Das wird nicht gehen - es ist nicht vorgesehen und an deinen Account mit deinem Login gebunden.
Es geht eh in die Richtung, dass Lizenzen nur für einen da sind und eher Nutzungslizenz als "allgemeine Lizenz" sind.
Diese Denkweise gibt es zwar nur in Software und aus dem Appstore und ist hier und da leicht entrückt, aber so ist es bei vielen Firmen und wird mehr werden.

Dh - nein, geht nicht. "Ich" würde sowas nicht kaufen, weil du "mir" diese Lizenz nicht übertragen kannst (und umgekehrt).
 
Zuletzt bearbeitet:
du könntest auch hier mal anfragen, evt. kriegst du eine brauchbare Antwort:
 
Anregung / OT: Ich hab es nicht explizit geschrieben - aber ggf. ist es sogar sinnvoll sich eine Art Gedanken zu machen, was wir als User wollen und das auch als Druck an Firmen zurück zu bringen. Nicht als erstes oder zweites, eher als Nebengedanken ggf. als eigenen Thread.
 
Dh - nein, geht nicht. "Ich" würde sowas nicht kaufen, weil du "mir" diese Lizenz nicht übertragen kannst (und umgekehrt).
So einen Müll würde ich von vornherein nicht kaufen. Wie nennt man das? Digitale Zwangsenteignung? ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das betreiben viele Firmen schon länger - du kannst auch keine Appkäufe im Appstore übertragen und die ganze Logik hinter dieser Art von Kauf für Software und digitale Inhalte (bis hin zu Musik zB) sind eigentlich dabei ein eigenes neues Thema, was bestimmt ähnlich gesellschaftlich bearbeitet werden muss wie Copyrights in Youtube und TV/Radio (uva.).

Das wäre eine neue Überschrift, neues Thema gf. mit Voting, wenn man es gut macht ohne Vorbelastung einfach neutral formulieren und abstimmen bzw diskutieren lassen.
 
Habe mich neulich auch an den Roland SUpport gewandt und die ließen mich abblitzen.

Auch mit dem Hinweis, dass dies nicht legal sein und Software wiederverkäuflich sein muss:

 


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