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Rastkovic
Guest
Schon bekannt? Urteil wird für heute erwartet...
http://www.taz.de/1/leben/musik/artikel ... zwei-takte
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Das druck ich mir aus und häng's eingerahmt anne Wand!usual suspect schrieb:lieber gott,
schenke doch,
den jungs von kraftwerk ein riesenloch,
lass sie reinfallen und machs zu,
dann is auf der erde ruh!
salz schrieb:Alten Herren an alten Kisten
mutierten im Alter zu Contentfaschisten
ihr Gedudel war flau, der Ertragswinkel mau
dem Kontostand drohte die Flaute
und so verklagt man geschwind ein Musikerkind
das sich zu wehren getraute
Das war eine der Sternstunden in der deutschen Unterhaltung.usual suspect schrieb:das moses sich wehren kann musste ja auch stefan raab seinerzeit schmerzlich feststellen als moses faust gar unsanft sein gesicht betörte
Ich glaube eigentlich nicht, dass sich viele Käufer von Kraftwerk-Platten oder Besucher von Kraftwerk-Konzerten dafür interessieren welcher Gangsta nun wieder welchen Takt wo stibitzt hat. ich glaube also nicht dass die Sampelei einen sooo großen Einfluss auf Kraftwerks Status hatten/haben.Dass Kraftwerk (zusammen mit James Brown) die wahrscheinlich einflussreichste Band der vergangenen dreißig Jahre sind, und heute einen gottgleichen Status genießen, liegt nicht nur an ihren ästhetischen Innovationen. Es liegt auch daran, dass sie immer wieder gesampelt wurden - legal oder illegal.
Planet Rock von Afrika Bambaataa dürfte Kraftwerk zumindest außerhalb Deutschlands berühmter gemacht haben, als Kraftwerks eigene Nummern.Jörg schrieb:ich glaube also nicht dass die Sampelei einen sooo großen Einfluss auf Kraftwerks Status hatten/haben.
Natürlich ist das Spekulatius.
Schätze, Bushido und seiner Posse geht ohnehin gerade die Düse.DerRidda schrieb:Nun ja, Bushido hat es ja auch mal wieder geschafft.
Das spricht doch schon für sich selbst.Es kam mir überhaupt nicht in denn Sinn, das einzig Vernünftige zu tun,
Nikolausi schrieb:Zum Urteil von heute:
http://www.ksta.de/html/artikel/1227106707012.shtml
Nicht das ich mißverstanden werde, ich sehe das genauso! Aber sorry, hier geht es nicht um die Weiterentwicklung kleiner begabter Indie-Künstler, sondern um dickes Geld. Und wenn der Moses Leistungen eines anderen nutzt, um damit ein Produkt zu erstellen und zu vermarkten und damit dick Knete zu machen, dann soll er den Dritten auch daran beteiligen, punkt, aus!usual suspect schrieb:ich finde das im gegenteil eher spannend was andere begabte aus dem material machen. hab auch noch nie anfragen nach bestimmten sounds abgelehnt.
Wo ist das Problem? Hätte das heutige Urteil den Streit lösen sollen, gäbe es keinen Verweis an das OLG HH, sondern der BGH hätte es gleich selbst entscheiden können.kpr schrieb:Also ich hab mir den Text mal kopiert, um ihn durch nochmaliges Lesen vielleicht irgendwann mal auch zu kapieren. Die generelle Erlaubnis ist mit so vielen Fußnoten und Ausnahmen und Bestimmungen versehen, und der Fall geht zudem zurück ans OLG. Klare Sache ist das irgendwie nicht, vielleicht, könnte aber möglich sein, oder doch nicht
ist,Das sogenannte "Sampeln" von Musikstücken ist juristisch grundsätzlich zulässig.
Was dies für die jeweiligen Einzelfälle heißt, darüber wird dann noch viel gestritten werden und zukünftige Urteile werden den Sachverhalt präzisieren. Da völlige juristische Klarheit nur möglich wäre, wenn Samplen generell verboten oder erlaubt wäre, sind die verbleibenden Unklarheiten das geringere Übel.wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet[...]
BGH=Revisionsinstanz, die dürfen grob gesagt nur rechtliche Vorgaben präzisieren, nicht aber den tatsächlichen Sachverhalt prüfen.Ilanode schrieb:Wo ist das Problem? Hätte das heutige Urteil den Streit lösen sollen, gäbe es keinen Verweis an das OLG HH, sondern der BGH hätte es gleich selbst entscheiden können.
Und wo ist der Unterschied zwischen Tonsequenz und Melodie?Ilanode schrieb:Zu dem ist doch recht deutlich, dass
ist,Das sogenannte "Sampeln" von Musikstücken ist juristisch grundsätzlich zulässig.
wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet[...]
Steril schrieb:Und wo ist der Unterschied zwischen Tonsequenz und Melodie?
§ 24 UrhG
Freie Benutzung
(1) ...
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zu Grunde gelegt wird.
Eben, ganz klare Entwertung der Leistung eines Künstlers. Da man sich ja gleich komplett an dem Material vergreift, also der endgültigen Version von etwas ein Teil entnimmt. Nicht nachbauen ist angesagt, sondern der viel leichtere Griff zum Endresultat eines Künstlers. Wirklich sehr kreativ. Das ist nichts anderes als Diebstahl.Nikolausi schrieb:Somit darf anscheinend eine besondere und einmalige, von anderen Menschen nicht nachstellbare künstlerische Leistung, die gleichsam einen Fingerabdruck eines Werkes darstellt und für den Künstler identitätsstiftend ist, in jedweden beliebigen musikalischen Kontext gestellt werden. Entwertung.
Illya F. schrieb:Da brauche ich aber jetzt mal Hilfe. Das heißt also, das z.B. eine von mir per Phaser (SQR Wave LFO) entstandene für mich klar hörbare Tonfolge/Tonsequenz, zwei Noten in dem Fall, nicht gesampelt werden darf, richtig ? Also der ganze Part in dem Fall.
Ich kann das sogar prima auf dem Klavier nachspielen, deshalb handelt es sich also um ein eigenständiges Werk, auch richtig ? Muss ich jetzt and den Track auch eine Klavierversion anhängen, damit auch ein Gutachter das noch nachvollziehen kann ?