Das mit dem Rechtsstreit fand ich bloß lustig. Ich bin der Meinung, dass es hier mit einem simplen "Bitte nicht mehr bieten" rechtlich einfach nicht getan ist und schon gar nicht, wenn das an einem Ort passiert, der nicht zur Artikelbeschreibung gehört. So einfach ist das, sonst läuft der Verkäufer Gefahr, dass es noch mehr Probleme gibt. Wenn man als Höchstbietender aus einer Auktion hervorgeht, hat man einen Kaufvertrag geschlossen, bei dem man als Verkäufer und Käufer auch Pflichten hat. Und wenn dann eine Seite den Vertrag bricht, also z.B. der Verkäufer nicht liefern will oder den Vertrag einfach so annulliert, sind _theoretisch_ die Bedingungen für einen möglichen Schadenersatz gegeben. Im besten Falle einigen sich ja doch beide Seiten irgendwie.
Im konkreten Fall geht es mir nicht darum. nicht bieten zu können, sondern darum, ob man einen später ordnungsgemäß ersteigerten Artikel nicht bekommen soll, weil sich der Verkäufer irgendwo an irrelevanter Stelle mit einem lässig hingelegten Satz von seinen Pflichten entbinden möchte. So kommt es mir jedenfalls vor. Es gibt soviele Möglichkeiten, eine Auktion zu stoppen, da hört sich so eine Ansage nach einer billigen Ausrede mit einem bestimmten Hintergedanken an. Würde mich nicht wundern, wenn bei sowas vielleicht der eine oder andere Profi versucht, die Auktion zu gewinnen und dann sein Recht durchzusetzen. Das heißt ja nicht, dass ich sowas gut finde.
Viele Grüße
Stress F.