1. Die Philosophie der PANArt Hangbau AG
Die Musikinstrumente der PANArt Hangbau AG sind sowohl konstruktiv als auch in klanglicher Hinsicht individuelle handgefertigte Schöpfungen der HangbauerInnen auf der Grundlage des Patentes Nr. 693 319. Es ist den InstrumentenbauerInnen ein Anliegen, mit diesen neuen Instrumenten die Pflege von traditionellen musikalischen Ausdrucksweisen zu fördern und diese Instrumente vielen Menschen ungeachtet der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zugänglich zu machen. Deshalb haben sich die Verantwortlichen der PANArt Hangbau AG entschieden, mit den Käufern von PANArt-Instrumenten Folgerechtsvereinbarungen zu treffen, welche eine Kommerzialisierung der Instrumente zum Nachteil der Herstellerin und der mit ihr verbundenen Institutionen verhindern sollen. Die unterzeichnende Käuferschaft anerkennt mit Unterzeichnung dieses Kaufvertrages folgende Pflichten:
• unverzügliche Information der PANArt Hangbau AG bei jeglicher Art von Veräusserung des Musikinstrumentes unter Angabe der Veräusserungsbedingungen und Adresse des Erwerbers / der Erwerberin, damit die Verkäuferin das Werkverzeichnis nachführen kann; die aus dieser Vereinbarung entstehenden Pflichten sind bei jeder Veräusserung den Erwerbern zu überbinden;
• die Eigentümer eines Hang-Instrumentes räumen PANArt Hangbau AG bei entgeltlicher Veräusserung ein Vorkaufsrecht ein. PANArt hat das Recht, das Instrument zu einem maximalen Preis in der Höhe des ursprünglichen Kaufpreises zurückzukaufen, ist dazu indes je nach Zustand des Instrumentes nicht zum Rückkauf verpflichtet;23
• falls die PANArt Hangbau AG vom Rückkaufsrecht nicht Gebrauch macht, ist die zur Veräusserung entschlossene Partei verpflichtet, PANArt Hangbau AG im vorstehenden Sinn zu informieren.
• Der Eigentümer verpflichtet sich, das Instrument nicht zu einem höheren als den Einstandspreis zu verkaufen