rauschwerk schrieb:
Was hat dich dazu bewegt, aus der gema auszusteigen?
Der Grund ist folgender: Ich möchte gerne tracks auf netlabels releasen; downloads von netlabels sind ja bekanntlich für den Nutzer kostenfrei. Das Problem ist, daß für jeden Download pro track von Gema-Mitgliedern, -auch wenn er umsonst zum Download angeboten wird- 15ct Gema-Gebühren anfallen. Bei einer EP mit 4-5 tracks, sind das vielleicht 10.000 downloads; und das netlabel zahlt über 2000 EUR Gema-Gebühren (die wie wir alle wissen ja noch nicht mal dem Künstler direkt zufliessen). Unter den Umständen released natürlich kein einziges netlabel.
Der Gedanke dahinter ist natürlich die Promotion. Wenn im Moment und in naher Zukunft keine CD/Platte in Aussicht ist, würde ich gerne auf diese Weise gewisse Aufmerksamkeit erreichen wollen, um in "echt-release"-losen zeiten nicht total in der Versenkung zu verschwinden.
Werden sie über online-poratle, wie iTunes, musicload, beatport..etc. verbreitet, dann müssen sie nicht angemeldet werden (macht jedoch sinn es doch zu tun, wegen der ausschüttung).
Ich denke, Du meinst für den Nutzer konstenpflichtige Downloads.
Meiner Information zufolge ist es egal, ob sie angemeldet sind oder nicht. Das gilt für alle tracks des Gema-Mitglieds. Sobald die Gema sieht, auf dem netlabel wird von einem gema-mitglied ein track angeboten, muss das netlabel gebühren zahlen.
Wenn Du Deinen track nicht anmeldest und dieser track trotzdem irgendwo veröffentlicht wird, wirst Du nur nicht bei der Ausschüttung berücksichtigt, Geld eingetrieben wird ggf. trotzdem.
Kann sein, daß beatport und Konsorten spezielle Absprachen mit Gema gemacht haben.
Beim Googlen habe ich in dem Zusammenhang noch folgende interessanten Zeilen entdeckt:
Zwar geht jeder, der seine Werke bei der GEMA meldet einen Komplett-Deal ein (das heißt, er muss dann alle Werke melden und kann nicht einzelne Stücke extra über wen anders oder sich selbst verwerten lassen), aber er kann einzelne Nutzungsformen, [...] ein- oder ausschließen lassen. Der Witz dabei ist also der, junge Komponisten meinethalben, können explizit die Nutzungsform Internet rauslassen. Nachträglich geht das wohl erst nach einer Sperrfrist von fünf Jahren.
http://www.kritische-masse.de/blog/item/1449
Das wäre natürlich eigentlich eine sehr schöne, wenn nicht sogar ideale Konstellation: Im Internet kann das Gema-Mitglied soviele seiner tracks zum download anbieten (auf welchen Seiten auch immer) wie er möchte und niemand muß etwas zahlen - denn hier muß er sich selbst um die wahrnehmung seiner rechte kümmern-; kommt es zu einem release auf platte/cd/tv/etc., springt die Gema automatisch ein.
Schönheitsfehler ist die genannte Sperrfrist, die das ganze ja u.U. faktisch witzlos machen würde; aber es steht leider nichts genaueres für was Sperrfrist gemeint ist (nur für alle bereits angemeldeten tracks oder für alle zukünftigen bis 5 Jahre).
Eigentlich müsste die einschränkung dieser nutzungsform doch durch eine vertrags-änderung auch kürzerfristig möglich sein.
Hat damit vielleicht schon jemand Erfahrung gemacht?
EDIT: ... tja da gibts wohl auch widersprüchliche meinungen ob das so geht oder nicht. wär ja auch zu schön gewesen
http://irights.info/index.php?id=461
@moogulator: Danke für den Tip! Ist ja schonmal etwas motivierend, daß man anscheinend mit denen reden kann.