Gema Alternative - C3S

Also wie ich es verstehe muss man einen oder mehrere Genossenschaftsanteile kaufen,
um dann Mitglied zu sein.
 
Scherer schrieb:
Hmm.. hatte mich damals als angehendes Mitglied eingetragen und warte seitdem darauf, dass was passiert. Dass ne Eintragung stattgefunden hat, bekam ich nicht mal mit. Also rein theoretisch bin ich Mitglied, ich weiß nur nix davon :/
Du müsstest regelmäßig Mails bekommen. Es gab schon zwei Mitgliedsvesammlungen (Ich konnte bei keiner von beiden). Ich vermute, Du bist nicht wirklich eingetragen - es gab da eine Art Rückmeldebestätigung, die man abschicken musste.
 
Kannst Du das kurz mit den Antielen erläutern?
Man erwirbt einmalig einen Anteil und es gibt keine laufenden Mitgliedsbeiträge?
 
fanwander schrieb:
Scherer schrieb:
Hmm.. hatte mich damals als angehendes Mitglied eingetragen und warte seitdem darauf, dass was passiert. Dass ne Eintragung stattgefunden hat, bekam ich nicht mal mit. Also rein theoretisch bin ich Mitglied, ich weiß nur nix davon :/
Du müsstest regelmäßig Mails bekommen. Es gab schon zwei Mitgliedsvesammlungen (Ich konnte bei keiner von beiden). Ich vermute, Du bist nicht wirklich eingetragen - es gab da eine Art Rückmeldebestätigung, die man abschicken musste.

Ich erinner mich noch noch an ein Dokument, das ich unterschrieben versendet hab. Daraufhin kam nur nie wieder was.
 
Die C3S ist tapfer am arbeiten, dass was aus der Sache wird. Hier mal der letzte Rundbrief.

Besonders interessant finde ich die beiden Sachen:
https://mliftw.c3s.cc/
https://open-music.org/

Liebes C3S-Mitglied,

in diesem Rundbrief möchten wir Dich über folgende Themen informieren:

0. Protokoll der Generalversammlung
1. Die neue Satzung
2. Förderung durch den Prototype Fund
3. Neuwahl des Verwaltungsrates
4. Fortschritte auf dem Weg zur Zulassung
5. Angriff auf unsere Homepage
6. Die C3S auf dem 36C3


Protokoll der Generalversammlung
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Hier der Link zum Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom
23.06.2019:

https://url.c3s.cc/ga6bminutesde


Die neue Satzung
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Die Generalversammlung hat am 23.06.2019 eine neue Satzung beschlossen.
Diese Satzung ist das Ergebnis von gut zweieinhalb Jahren Diskussion mit
dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA; Staatsaufsicht für
Verwertungsgesellschaften), nachdem im Frühjahr 2016 das
Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in Kraft getreten war. Die
Detailänderungen waren dabei so zahlreich geworden, dass wir anstatt einer
unübersichtlichen Sammlung von Änderungsanträgen gleich eine ganz neue
Satzung verabschiedet haben. Die neue Fassung findest Du hier:

https://archive.c3s.cc/aktuell/legal/C3S_SCE_de.pdf

Als wir unsere Gründungssatzung ausgearbeitet hatten, galt noch das nun
obsolete Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, und mit dem VGG kamen eine Reihe
von neuen Normen, die in der Satzung einer VG geregelt werden müssen. Mit
dem Update der Satzung konnten nun all diese offenen Fragen geklärt werden,
ohne den Charakter der ursprünglichen Satzung zu verändern.

Wirklich alle Fragen? Leider nein, denn die Diskussion mit dem DPMA ist in
einem zentralen Punkt noch nicht abgeschlossen: Wie umgehen mit juristischen
Personen (also Firmen, etwa Musikverlage)? Wir traten ja mit dem Ziel an,
eine VG nur für echte Menschen aufzubauen, die selbst unmittelbar am
kreativen Schaffensprozess beteiligt sind. Wir wollen idealerweise exklusiv
die Rechte derjenigen vertreten, die Musik komponieren, texten und machen.
Denn aus unserer Sicht sind reine Verwerter*innen von Rechten an Musik, die
andere geschaffen haben, mitunter von Interessen geleitet, die mit denen
der Schöpfenden in Konflikt stehen. Diese Gruppe von Rechtsinhaber*innen
sollte sich daher besser in einer eigenen VG organisieren, um
widerstrebende Interessen nicht zu einem internen Problem einer VG zu
machen.

Bei der Wahrnehmung von Verwertungsrechten untersagt das VGG allerdings die
Diskriminierung in Bezug darauf, ob es sich um eine natürliche oder
juristische Person handelt. Eine VG darf sich nicht aussuchen, wessen Rechte
sie vertritt, sondern muss alle zu fairen Bedingungen aufnehmen. Für das
DPMA ist ein Ausschluss von juristischen Personen problematisch, wenn sie
über Verwertungsrechte verfügen, die wir grundsätzlich für unsere
Mitglieder wahrnehmen. Mit der Wahrnehmung ginge zudem zwingend eine
Beteiligung an den internen Entscheidungsprozessen einher. Die
Herausforderung für uns besteht also darin, eine VGG-konforme Verwertung
von Rechten zu regeln, ohne Firmen damit gleichzeitig die schleichende
Kontrolle über die Genossenschaft zu ermöglichen.

Die Satzung bringt aber auch einige Verbesserungen, die wir uns selbst
gewünscht haben. Hier möchten wir vor allen Dingen die nun geschaffene
Möglichkeit erwähnen, an den Entscheidungen einer Generalversammlung vorab
per Urabstimmung bzw. Briefwahl teilzunehmen. Ergänzend zur gesetzlich
vorgeschriebenen Möglichkeit der elektronischen Teilnahme, die an den
Zeitpunkt der Versammlung gebunden ist, hoffen wir so, die
Entscheidungsprozesse auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Um diese
Mitbestimmungsoption zu erhalten, haben wir die Satzungsneufassung nun auch
vorgezogen, ohne das o.g. offene Problem bereits abschließend gelöst zu
haben. Denn wenn wir dazu zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen
müssen und dadurch Abweichungen von früheren Positionen zur Diskussion
stehen sollten, sollen alle Mitglieder mitentscheiden können -- auch
diejenigen, denen es nicht möglich ist, an einer Generalversammlung live
teilzunehmen.

Hierzu noch ein kleiner Aufruf an die Jurist*innen unter Euch: Wir können
gar nicht genug juristische Expertise in unserem Team haben! Wenn Du unser
Projekt spannend findest und Du Dich gerne selbst einbringen möchtest,
melde dich bitte!


Förderung durch den Protoype Fund
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Seit Anfang September bis einschließlich Februar nächsten Jahres arbeiten
unsere Softwareentwickler in einem durch das Bundesministerium für Bildung
und Forschung geförderten Projekt zur Online-Lizenzierung von Musikwerken.
Details dazu gibt es hier:

http://mliftw.c3s.cc

Zwar verschiebt sich dadurch die zweite Betatestphase der
Repertoireverwaltung, aber wenn alles nach Plan läuft, werden wir diese im
Frühling 2020 im Zusammenspiel mit dem Lizenzierungs- und Abrechnungsmodul
testen können, womit wir rein technisch alles beisammen hätten, um
grundlegende Abläufe einer Verwertungsgesellschaft abbilden zu können.


Neuwahl des Verwaltungsrates
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Im Juni wurde turnusgemäß auch der Verwaltungsrat (VR) von der
Generalversammlung neu gewählt. Historisch, d.h. in der ersten Zeit nach
unserer Gründung, war der VR quasi auch das aktive Team, das das Projekt
voran trieb. Als wir uns nach ein paar Jahren mehr Flexibilität zur
Einbindung von Freiwilligen wünschten, strukturierten wir um: Die
inhaltliche Arbeit erledigt ein Kernteam, das sich aus dem VR und
Freiwilligen zusammensetzt; der VR konzentriert sich auf das formal
Notwendige wie offizielle Beschlüsse und Kontrolle der Genossenschaft.
Kandidaturen für den VR ergeben sich, dem Prinzip der Meritokratie folgend,
meist aus dem Kreis des Kernteams. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Mitglieder des neuen Verwaltungsrates sind Christoph Scheid, Elmar Schuck,
Johanna Breuckmann (stellvertretende Vorsitzende), Julian Tillmann, Meik
Michalke, Oliver Dietle, Stephan Fritzsche (Vorsitzender) sowie
Thomas Mielke.


Fortschritte auf dem Weg zur Zulassung
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Wir machen langsam aber kontinuierlich Fortschritte auf unserem Weg zur
Zulassung. Nachdem es bisher vor allem um Satzungsfragen ging, erbittet das
DPMA nun einen aktuellen Geschäftsplan. Darin legen wir die erwartete
Entwicklung für die ersten Jahre nach der Zulassung dar, unter
Berücksichtigung der Mitgliederentwicklung und Tarifsparten, in denen wir
zum jeweiligen Zeitpunkt aktiv sein wollen.

Wir halten am Plan fest, erst nach und nach Tarife anzubieten. Welche Tarife
wir direkt am Start im Programm haben, hängt auch vom Zeitpunkt der
Zulassung ab -- einen Live-Tarif haben wir im Entwurf fertig, zwei weitere
sind derzeit in Arbeit. Doch erst, wenn auch die Infrastruktur für die
Meldung und Abrechnung von Nutzungen steht, kann ein Tarif praktisch
genutzt werden.

Für die Aufnahme der eigentlichen Verwertungstätigkeit werden wir in jedem
Fall schlagartig eine mehrköpfige Belegschaft von Angestellten finanzieren
müssen, weil ein Unternehmen dieser Größenordnung nicht zuverlässig genug im
Ehrenamt fortgeführt werden kann. Es ist ja offenkundig, wie viel Zeit
manchmal ins Land geht, bis wir Meilensteine in Freizeitarbeit erreicht
haben. Auch an dieser Front, dem Erschließen von Finanzierungsquellen,
können wir noch mehr kompetente Unterstützung gebrauchen. Wenn Du Erfahrung
mit Fundraising bzw. dem Einwerben von Fördermitteln hast und eine
spannende Herausforderung mit Aussicht auf glänzendes Karma sucht, bist Du
in unserem Team genau richtig


Angriff auf unsere Homepage
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Wer Mitte Oktober versucht hat, unsere Homepage zu besuchen, wurde ungefragt
auf eine fremde Seite umgeleitet. Ursächlich dafür war ein Angriff auf ein
Plugin unseres Content Management Systems, der erfolgreich eine wenige Tage
zuvor bekannt gewordene Schwachstelle ausnutzte. Wir haben die Seite
umgehend vom Netz genommen und den Server ausgiebig analysiert. Den
Angriff, seine Auswirkungen sowie Empfehlungen für Verbesserungen auf
administrativer und infrastruktureller Ebene haben wir in einem 41-seitigen
Bericht dokumentiert. Die Umsetzung der empfohlenen Schritte haben wir
eingeleitet.

Dank verschlüsselter Passwörter und strikt voneinander getrennter Dienste
hielt sich der Schaden in Grenzen: Personenbezogene Daten o.ä. waren nicht
betroffen. Dennoch ist so ein Vorfall sehr ärgerlich und verursacht unnötige
Arbeit (Extranachtschichten für Admins, tagelange Analysen, Aufsetzen neuer
Server aus geprüften Backups). Ganz zu schweigen vom Eindruck, den so etwas
nach außen macht. Wir nehmen das sehr ernst und möchten damit transparent
umgehen, denn entscheidend ist für uns, wie man auf einen Angriff auf die
eigene IT-Infrastruktur reagiert. Wir konnten hieraus auch wertvolle
Informationen ziehen, welche Maßnahmen bereits größeren Schaden verhindert
haben, aber natürlich auch, was wir noch optimieren können, um erfolgreiche
Angriffe in Zukunft noch weiter zu erschweren.


Die C3S auf dem 36C3
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Nach einer längeren Babypause wird die C3S dieses Jahr wieder mit einer
Assembly auf dem Chaos Communication Congress (36C3) vom 27. bis 30.12.2019
in Leipzig vertreten sein. Komm vorbei und informiere Dich aus erster Hand
über den aktuellen Stand, oder lass Dir von unseren Entwickler*innen einen
Überblick über unsere laufenden Softwareprojekte geben. Du findest uns im
about:freedom-Orbit.


Viele Grüße :: Dein C3S-Team
 
hm, aber auch der soundsovielste versuch gesellschaft - oder auch nur das recht - durch technologie zu verändern wird vermutlich scheitern.

zumal das projekt nach wie vor von staatlicher förderung abhängig ist, die jederzeit auch wieder eingestellt werden kann.

und vor allem, was hindert die GEMA, wenn da jemals was dabei raus kommt, die dinge einfach zu kopieren und sie selbst so zu machen? dann war das alternative projekt nur der nützliche idiot und wird hinterher obsolet.


meines erachtens werden da immer noch viel zu wenig die kämpfe geführt, die geführt werden müssten:


- der um die generelle zulassung alternativer VGs (also einer kompletten neufassung bzw. dem ersatz der urheberwahrnehmungsgesetzes)

- und der damit in verbindung stehende kampf gegen die unmöglichkeit von titel-exklusivität bei der registrierungsspflicht

- der um die verkürzung der gesetzlichen schutzfristen für werke der musik

- der um eine bessere praktische durchsetzungsmöglichkeit der rechte einzelner, kleiner rechteinhaber vor ordentlichen gerichten auch wenn diese sich keiner VG angeschlossen haben, die sie vertreten kann - denn heute ist ja die überwiegende mehrheit von komponisten (und der meisten anderen urheber) überhaupt nicht in der lage dazu, ihre rechte auch wirklich durchzusetzen.


kann man die systematische verfolgung solcher ideen von einem haufen berufspiraten, die sich einen bezahlten hackerjob auf staatskosten gebastelt haben, überhaupt erwarten? ich bin mir da nicht so sicher.*)

leider habe ich keine bessere alternative dazu zu bieten und freue mich daher erst mal über jeden kleinen erfolg des projekts. irgendwelche hoffnungen sollte man aber nicht haben, das wären dann wohl reine illusionen.


-110


*) es mutet auch ein wenig merkwürdig an, wenn inzwischen an "online-lizensierung" gearbeitet wird. das ist eigentlich aufgabe des verlagswesens. einige der leute, die ich dort kenne, habe sich früher immer gegen das verlagswesen an sich ausgesprochen. jetzt will die c3s das selbst machen? alles sehr merkwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
leider habe ich keine bessere alternative dazu zu bieten und freue mich daher erst mal über jeden kleinen erfolg des projekts. irgendwelche hoffnungen sollte man aber nicht haben, das wären dann wohl reine illusionen.
So ist es. Und ich mag Dir auch in keinem der anderen Punkte widersprechen. Aber garnix machen war auch keine Alternative.
 
- der um die generelle zulassung alternativer VGs
Das ist ja schon gegeben. Grundsätzlich darf jeder eine VG aufmachen. Er muss allerdings nachweisen, dass er auch in der Lage ist, die Rechte seiner Komponisten angemessen zu vertreten. Und das bedeutet, dass er mit jedem Radiosender, jeder Arztpraxis die Musik laufen lässt und jedem Musikverein, der ein noch so kleines Heckenfest veranstaltet, einen Vertrag abschließen bzw. eine Rechnung schreiben muss.
Und für mich als Veranstalter bedeutet es, dass statt der bisherigen Meldung "Fünf Stunden Top 40 Tanzmusik" nun die Arbeit an mir hängen bleibt, ob von den 100 gespielten Titeln vielleicht doch zwei irgendwo anders verwertet werden. Billiger wird es nicht, nur mehr Arbeit für alle Beteiligten.
Und das stört mich an der Sache.
 
Das ist ja schon gegeben. Grundsätzlich darf jeder eine VG aufmachen.

das gesetz gibt das noch nicht wirklich her. die erlaubnis vom patentamt ist ja an all diese möglichweise völlig zurecht(!?) unerfüllbaren bedingungen geknüpft.

ja, ich weiss, mein zweiter name ist vermutlich kafka.

Billiger wird es nicht, nur mehr Arbeit für alle Beteiligten.

das verstehe ich total.

es stellt sich daher einerseits die frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, und ob es überhaupt unter jeden umständen ein fortschrittliches projekt wäre, wenn plötzlich jeder hinz und kunz (oder besser gesagt jeder google, uber, oder blackrock) die gründung diverser in konkurrenz untereinander stehender VGs eröffnen könnten, die um mitglieder buhlen um mitzuverdienen.

andererseits hast du heute bereits artverwandte probleme: zum beispiel würdest du den gleichen satz oder die gleiche individualvergütung als vereanstalter auch dann bezahlen, wenn du neben gema repertoire noch 50% freie musik spielst, was dein mitbewerber nicht tut.
ist zwar nicht mehr bürokratie, aber du kämst dir abgezockt vor.

wenn du heute kneipenwirt bist und hast einen jamendo player in der ecke stehen, musst du aufpassen, dass nicht dein handy (mit radioempfangsgerät) auf dem tresen liegt und auf laut gestelllt ist, wenn die gema kontrolletti kommen.


ich denke auch hier wieder, dass es aufgabe des gesetzgebers wäre, die VGs einfach dazu zu zwingen das zeugs füreinander abzurechnen, so dass das für dich als veranstalter oder radiosender funktioniert.

international funktioniert das seit 80 jahren. warum sollte das nicht auch zwischen 3 deutschen VGs funtionieren? (wenn ich der gesetzgeber wäre, würde ich nämlich das inkasso weiterhin zentralisieren - oder sogar ganz verstaatlichen)

aktuell hat die bundesregierung das an die gekaufte geförderte c3s ausgelagert darüber zu forschen und vorschläge zu machen und damit druck aus der politischen bewegung genommen, die für veränderung hätte sorgen wollen.


über die situation der e-musik spricht auch niemand mehr.

die reformisten wollen die besserstellung eh abschaffen, bei der gema sitzt schon lange kein e-komponist mehr im vorstand, airplay bekommst du regelmäßig nicht mehr anerkannt, und die anforderungen an die form von aufführungen nehmen absurde züge an.

gleichzeitg nehmen geschäftsmodelle zu, wo leute 15-minütige klavierkonzerte vor 2 statisten in dorfkirchen geben und damit das gema system abzocken, weil sie für 2 solcher "konzerte" mehr raus bekommen wie so eine dorfkirche im jahr einbezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
statt der bisherigen Meldung "Fünf Stunden Top 40 Tanzmusik"
Naja, es geht ja der C3S genau darum, dass Musik, bei der es eben nicht um "Fünf Stunden Top 40 Tanzmusik" geht, einen für die Urheber besseren weg geben soll. Deswegen hängt sich ja die C3S so auf der Softwareseite rein, damit eben offene Schnittstellen etabliert werden können, die dann zB in Serato Traktor und Co reinkommmenen können. Das ist ja genau die Ecke, wo sich die GEMA wohlweislich zurückhält, weil dann plötzlich ihr Pauschalabrechnungsystem ins Wanken geriete, und die ordentlichen Mitglieder plötzlich nicht mehr das aus Töpfen absahnen können, was eigentlich den angeschlossenen Mitgliedern zustünde.
 
Sorry aber das würde nur bedeuten, dass das etablierte System drei Wasserköpfe bekäme.

ja ich weiß. aber stell dir vor es gäbe 10 konkurrierende systeme, da kann ich die ängste von haebbmaster und anderen "dritten" abgabepflichtigen auch verstehen.

und es würde ja dann doch auch bedeuten, dass es für bestehende gema mitglieder einfacher werden könnte als jetzt, ins andere system zu wechseln.
 
so dass das für dich als veranstalter oder radiosender funktioniert.
Ja, momentan zieht die GEMA ein und leitet dann an ASCAP oder sonstwen weiter. Natürlich könnte sie auch für C3S einziehen, aber was würde das dann bringen? Im Sinne einer GEMA-Alternative?
Und natürlich müsste ich dann trotzdem für den Tanzabend eine Titelliste einreichen, damit die das ordentlich an C3S abführen können. Das muss ich momentan nicht. Oder es gibt genauso wie aufgrund von Listen und Radioplay erstellte Pauschale, wie jetzt auch.
Naja, es geht ja der C3S genau darum, dass Musik, bei der es eben nicht um "Fünf Stunden Top 40 Tanzmusik" geht, einen für die Urheber besseren weg geben soll.
Sobald es eine zweite Verwertungsgesellschaft gibt, gilt sogenannte die "GEMA-Vermutung" nicht mehr und ich muss mich drum kümmern, welche Titel gespielt werden. Auch wenn dann in 99% der Fälle rauskommt, dass kein C3S Titel dabei ist. Oder es bleibt bei der GEMA-Vermutung, dann ziehen die C3S Urheber den kürzeren, wenn doch mal deren Titel bei mir gespielt wird.
 
Ja, momentan zieht die GEMA ein und leitet dann an ASCAP oder sonstwen weiter. Natürlich könnte sie auch für C3S einziehen, aber was würde das dann bringen? Im Sinne einer GEMA-Alternative?

dass du nur eine statt 2 playlists ausfüllen musst.

Sobald es eine zweite Verwertungsgesellschaft gibt, gilt sogenannte die "GEMA-Vermutung" nicht mehr und ich muss mich drum kümmern, welche Titel gespielt werden.

augenblick.

die gesetzgebervermutung, dass inhalte unbekannter herkunft der wahrnehmung einer VG unterliegen, ist doch - da hat der BGH sehr schön erklärt - letztlich einfach nur dem urheberrecht geschuldet.

und ihre hauptsächliche wirkung ist eine art beweisslastumkehr.

will sagen: dass du als nutzer von werken entweder

- dir slebst einen kopf drum mahcen musst, welche werke du unter welchen umständen nutzen darfst

- oder einfahc immer alles aufschreibst (also eben auch die promo copy, das selbstkomponierte, oder creative commons material mit und ohne erlaubnis zur kommernziellen verwendung)

ist doch gar nicht vermeidbar.

meines erachtes müssten hier die forderungen eher in die richtung gehen, dass die gema - so lange sie noch das quasi monopol dafür hat - kleinen veranstaltern wie dir es leichter möglich macht, pauschale vergütungen zu vereinbaren.

und das z.b. dieser quatsch mit der quadratmeterberechnung aufhört, weil das einfach einem museum oder einer sehr schelcht besuchten kneipe mit viel raum aber wenig stühlen einfach nicht gerecht wird.

aber ob du nun beim erstellen einer playlist neben dem titel auch noch die VG eintragen musst, macht doch keinen großen unterschied.

da haben urheber ja mehr arbeit mit ihrem papierkram!
 
pauschale vergütungen zu vereinbaren.
Das tut sie doch? Für Tanzabende zahlen wir pauschal nach Zeit und Quadratmetern ohne Titelliste. Das würde wegfallen, wenn man nicht mehr weiß, welche Verwertungsgesellschaft welchen Anteil an Stücken bringt.
Wenn ich nicht mehr Arbeit haben soll, dann müsste man die momentan stichprobig erstellte Verteilung zwischen den Komponisten der GEMA ersetzen durch durch eine stichprobig erstellte Verteilung zwischen Komponisten verschiedener Gesellschaften. Das wäre natürlich möglich (und wird wohl auch so gemacht werden) aber dann wäre ein guter Teil des angeblich besseren Verteilungsalgorithmus der C3S wieder dahin.

Für die von uns selbst gespielte Musik zahlen wir pauschal pro Jahr nach Anzahl der Musiker und reichen eine Titelliste ein, damit das Geld gerecht verteilt werden kann. Da wäre es tatsächlich egal, wenn es eine zentrale Stelle macht. Man hätte nur mehr Teilnehmer an den sowieso schon langwierigen Vertragsverhandlungen.
Und über gleichzeitige Erfassung von Quadratmetern und Eintrittsgeldern (=Anzahl der Zuhörer, nur für Konzerte mit Eintritt) konnte in den letzten Jahren erreicht werden, dass unsere Pauschale unsere geringer werdende Zuhörerzahl berücksichtigt und nicht mehr von gefüllten Hallen ausgeht.
 
nach quadratmetern, eintrittspreisen und zeit ist nicht wirklich pauschal. :) das geht ja alles nach katalogpreisen und wird nicht individuell ausgehandelt, so wie bei mcdonalds oder fussballclubs, kirchen und schulen.


ja, nun, deswegen schlug ich ja als theroetische lösung vor, dass das inkasso irgendwo zentral bleiben könnte.

nur, noch einmal: auch heute musst du die komplette veranstaltung zu diesem quadratmetertarif auch dann latzen, wenn du nur einen einzigen gema titel spielst und ansonsten live spielst oder CC musik. das wiederum würde sich bei einzelabrechnung verbessern: du müsstes dich nicht mehr dazu entscheiden NUR freie musik zu spielen oder nicht... heute ist es ein entweder/oder, ähnlich wie bei der wahrnehmung von werken.

natürlich verstehe ich worauf du hinauswillst: wenn du nachher 5 gleich große VGs hast geht es nur noch mit playlists, und dann ist die freiheit auch wieder am arsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
und wird nicht individuell ausgehandelt
Der Rahmenvertrag des BDB (für die selbstgespielten Konzerte) mit der GEMA ist individuell ausgehandelt. Quadratmeter und Eintrittspreise dienen dazu, auf realistische Zahlen zu kommen.

Was ist denn "wirklich pauschal"? Irgendwelche Grundlagen muss man ja haben. Und ich will nicht mit meinem einen Tanzmusikabend pro Jahr für jemanden mitzahllen, der das zehnmal pro Jahr macht.

wenn du nur einen einzigen gema titel spielst und ansonsten live spielst oder CC musik.
Ja, aber das tue ich nicht. Das was unser Tanzpublikum hören will ist bei der GEMA und das was wir spielen auch.
 
vielleicht macht es noch mal einen unterschied, ob man in einem interessensverband mitglied ist oder nicht, und du bist es offenbar nicht, aber grundsätzlich werden die tarife mit großen interessensverbänden geschlossen und sind dann all gleich.

es gibt tarife für clubs, für straßenfeste, für kirchen, für austellungen, für kaufhäuser bei denen nur eine schleife läuft, und es gibt einen für autobahntoiletten.

individuell ausgehandelte tarife sind meiner erinnerung nach der absolute ausnahmefall und du müsstest schon macdonalds oder starbucks sein, dass man sich da mit dir zusammensetzt.

wenn du eh nur gema material spielen willst, wüsste ich wenn ich eine VG wär, nicht, warum ich mit dir individuell verhandeln sollte.

dann bist du tarif MCD und wenn du eine klassische wochenenddisko bist zahlst du 57 eier pro 100 qm, und gut ist. mehrabgaben wegen potentieller vervielfältigung durch einen mp3-DJ kommen ggf on top.

vielleicht kann man darüber auch individuell verhandeln wenn man das einfach einfordert? (und nicht mitglied in einem verband ist, der einen verbandsterif ausgehalt hat...) das weiß ich dann nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, es geht ja der C3S genau darum, dass Musik, bei der es eben nicht um "Fünf Stunden Top 40 Tanzmusik" geht, einen für die Urheber besseren weg geben soll. Deswegen hängt sich ja die C3S so auf der Softwareseite rein, damit eben offene Schnittstellen etabliert werden können, die dann zB in Serato Traktor und Co reinkommmenen können. Das ist ja genau die Ecke, wo sich die GEMA wohlweislich zurückhält, weil dann plötzlich ihr Pauschalabrechnungsystem ins Wanken geriete, und die ordentlichen Mitglieder plötzlich nicht mehr das aus Töpfen absahnen können, was eigentlich den angeschlossenen Mitgliedern zustünde.


Sorry, aber das ist nicht richtig. Die ordentlichen Mitglieder werden nicht anders abgerechnet als die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder. Vielmehr gibt es immer noch die unsägliche Trennung zwischen E- und U-Musik (sowie zahllose Unterkategorien wie Bühnenmusik, Kirchenmusik, TV, improvisierte Musik etc. denen ein unterschiedlicher "Kulturfaktor" zugeordnet wird).

Dies ist m.E. das viel größere Problem, da man von der GEMA in eine Kategorie eingestuft wird, eben E- oder U.
Wenn man in beiden Feldern arbeitet, muss man seine Werke beim Wertungsausschuss einreichen und hoffen, dass dieser das Werk richtig kategorisiert.
Also, wenn man als U-Komponist auch mal ein ernstes Werk schreibt, muss das erst als "ernst" bestätigt werden.
Dies ist eine einzigartige Unterscheidung in der Verwertungsgesellschaftswelt, an die sich übrigens auch die GVL ranhängt.
Ich habe da schon schöne Stilblüten als Kommentare bekommen, warum ein Werk nun eben E- oder U ist.

Ich halte es daher nach der Devise, dass ich die unterhaltende Musik sehr ernst nehme und hoffe, dass meine ernsten Werke auch einen gewissen Unterhaltungwert haben.

Wenn es einer dritten/vierten etc. VG gelingen sollte, die Streaming-Dienste und DJ-Einsätze korrekt und gerecht abzurechnen würde ich das sehr begrüßen.
Zwar hat die GEMA nun für ARD und ZDF auch das digitale Audio-Fingerprint-Verfahren eingeführt, aber das ist angesichts der weltweiten Nutzung über Streaming-Dienste nur ein Tropfen auf dem heissen Stein.

Achja und die GEMA hat gerade die Mehrheitsanteile an einem digitalen Vertriebssystem gekauft (Zebralution), mithin erweitert die GEMA damit ihren Einflußbereich. Mal sehen, wohin das fürht.
 
Sorry, aber das ist nicht richtig. Die ordentlichen Mitglieder werden nicht anders abgerechnet als die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder.

nur halt langsamer, ne. :)

Dies ist m.E. das viel größere Problem, da man von der GEMA in eine Kategorie eingestuft wird, eben E- oder U.

was findest du an der trennung unsäglich? das einzige, was mies ist, ist doch dass es so schwer ist eine e-musik aufführung als solche abgerechnet zu bekommen.

dass eine bach-bearbeitung in einer disco als u-musik abgerechnet wird ist klar.

dass auch der professor, der seine sinfonie vor seinen studenten und deren eltern vorführt da erst klagen muss, weil die VGs behaupten, dass sei keine stilgemäße aufführung vor öffentlichem publikum, ist hingegen eine schande.

ich würde ja noch eine dritte rubrik einführen, sub-U oder so: für hip hop, deutschrock, minimal, lowercase, auftragsarbeiten, werbegedudel und quasi-plagiate. ;D
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ordentlichen Mitglieder werden nicht anders abgerechnet als die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder
Ja, aber aufgrund der Verbreitungsstruktur sind sie bei den Töpfen bevorteilt.
Die Abrechnungsbasis für Töpfe ist die direkt pro Vervielfältigung gemeldete Einheit. Also zB Presswerk, Rundfunk oder Fernsehmeldung. Wenn Urheber A zehn Meldungen Rundfunk für ein dezidiertes Stück hat und Urheber B hat eine Meldung Rundfunk, dann kriegt A zB aus dem Bibliothekstopf 10 Teile, während der B nur 1 Teil bekommt. Dabei hat niemand nachgeprüft, ob überhaupt das Stück von A in Bibliotheken ausgeliehen wurde. Das gilt für alles was nach solchen Pauschalen abgerechnet wird. Das führt dann dazu, dass ein 50er-Jahre Schlagerkomponist heute an Diskotheken-Pauschalen verdient, obgleich sein Stück nie nie nie in einer Diskothek laufen wird.

Sorry, aber die ordentlichen Mitglieder werden massiv dominiert von Leuten, die auf den konventionellen Einzelabrechnungswegen erfolgreich sind. Die versuchen alles zu verhindern, was zur Abschaffung des Topf-Konzeptes führen würde.
 


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