Drumfix schrieb:
Steht doch da:
"Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden"
"Kann" ist das Zauberwort. Das las sich bei nanotone eben anders.
[/quote]
Noch ein Hinweis: Die Herstellergarantie geht in der Regel weder auf den Erst- noch auf
den Zweitkäufer über. Sie gilt nur zwischen Hersteller und Händler [/quote]
Nein, das stimmt so pauschal nicht. Für wen die Garantie gilt, und wer die Abwicklung macht, legt der Hersteller fest - und viele leisten die Garantie eben auch direkt dem Endkunden.
Herstellergarantie für den Endkunden
gibt es sonst nur per Rücksendung etwaiger Garantiekarten, die dem Gerät beiliegen.
Nö, auch das stimmt so pauschal nicht. Ja, manche Hersteller leisten Endkunden nur Garantie, wenn sie Garantiekarten einreichen. Viele, die Garantiekarten beilegen, leisten auch ohne diese Karten.
Normalerweise gilt also:
Wenn ein Hersteller ein vom Endkunden als Garantiefall eingeschicktes Gerät
repariert oder austauscht geschieht das allenfalls aus Kulanz.
Wie gesagt: das "Normalerweise" kann ich nicht sekundieren, zumal jeder Hersteller bei den Garantiebedinungen sein eigenen Süppchen kochen kann, und viele Hersteller die Garantie in der Praxis anders handhaben, als sie sie über die Garantiebedingungen theoretisch festlegen.
Meine Erfahrung ist, dass es immer lohnt erstmal direkt beim Hersteller nachzufragen, ob eine Garantieabwicklung über ihn möglich ist. Das geht nämlich meist schneller und problemloser, als über den Händler.