Elektronikbausatz und der Zoll

Ich bestelle auch regelmäßig bei Tayda. Allerdings immer bis maximal 22 Euro (Freigrenze). So kommt jede Sendung direkt zu mir nach Hause und ich spare mir den Stress und die Kosten mit dem Zoll. Tayda bietet auch mehrfach im Monat 15% Gutscheine an. Damit ist dann der Versand praktisch umsonst.
 
hab das schreiben nochmal gescannt und im originalpost geändert (ich Esel hab aber die letzte Seite vergessen, die ist immer noch Abfotografiert)

@KlangGenerator: gut zu wissen, dass es bei < 22€ durch kommt. (da könnten die ja rein theoretisch mit der selben Schiene kommen.) Die Rabbataktionen auf der Tayda Facebookseite kenne ich. War blos diesmal zu ungeduldig auf die nächste zu warten ;-)
 
hab nochmal länger gegoogelt und gelesen um zu versuchen, deren Rechtsauffassung nachzuvollziehen.

Die Tatsache, dass es andere Zollämter anders sehen, zeigt ja aber, dass die Auffassung des Zollamt in meiner Stadt zummindest zweifelhaft ist.



Scheinbar kennt das ProdSG, auf das die sich berufen, nur noch "Produkte". Da fällt, wenn ich das richtig verstehe praktisch ALLES drunter ("Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind").
Dann gibts im ProdSG aber nochmal strengere Regeln für bestimmte Produkte nämlich "Verbraucherprodukte". Außerdem gibts für manche Sachen nochmal spezielle Rechtverordnungen. (Da können auch noch welche dazu kommen - Es scheint aber keine zu geben, wo Bauteile drunter fallen könnten.)

Was das Zollamt scheinbar unterstellt, ist dass es sich bei Bauteilen aber um Verbraucherprodukte handelt. (Das schreiben sie aber nicht explizit in ihrem Schreiben und haben es auch nicht mündlich so gesagt.)

Für Verbraucherprodukte müsste dann tatsächlich z.b. eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeliefert werden, wenn man auch noch unterstellt, dass für Bauteile dies hier greift: "...dass, bei der Verwendung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln beachtet werden müssen, damit der Schutz von Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet ist".

Dazu noch massig andere Regelungen, die in Frage kommen könnten.

Der Begriff "Verbraucherprodukte" ist scheinbar auch schwammig und weit gefasst.


Zu der Sache, dass der Hersteller einen "Firmensitz in der EU" haben muss, (Das haben die mündlich in anderen Worten gesagt) hab ich auch was gefunden, das gemeint gewesen sein könnte. Ich vermute, die meinen einen "Bevollmächtigten" (nämlich:"„jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die der Hersteller schriftlich beauftragt hat, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, um seine Verpflichtungen nach der einschlägigen Gesetzgebung der Europäischen Union zu erfüllen") Das ist aber, wenn ich nicht völlig falsch liege, eine KANN-Regelung. (muss der Hersteller nicht haben)


Die Sache mit dem CE Kennzeichen ist ebenfalls im ProdSG geregelt. (Das zieht aber bei Bauteilen nicht.) Da die Herrschaften beim Zollamt sich aber ja nicht im einzelnen anschauen wollten, was ich genau bestellt hab und auch scheinbar den unterschied zwischen elektronischen Bauteilen und fertigen Elektrogeräten nicht ganz verstanden haben, sehen sie das vermutlich auch anders.


Was ich nicht gefunden ab, ist was jetzt mit der "neuen Gesetzeslage" sich 2017 genau geändert haben soll. Das ProdSG gibts seit Dezember 2011.

Bin leider halt kein Jurist und hab das Ganze bei weitem nicht durchschaut, aber mir halt versucht nen Überblick zu verschaffen.

Bei google findet man alles mögliche zu dem Thema. Dies hier fand ich halbwegs Hilfreich: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/produktsicherheitsgesetz.html


Mein Plan ist jetzt, Dienstag nochmal hin zu gehen und freundlich aber bestimmt mir genau erklären zu lassen, was ihnen fehlt. Ich werde viel Zeit mitbringen, im Zeifelsfall alle 104 Artikel meiner Bestellung einzeln mit denen durchzugehen...

schlimmstenfalls geht die Bestellung halt zurück und ich lass es mir mit DHL Express nochmal schicken. Dann gehts über Leipzig, wo sie ja hoffentlich noch eine andere Rechtsauffassung haben.

Was meint ihr?
 
... nochmal zur Klarheit: in meiner Bestellung sind echt nur Widerstände, Kondensatoren, Transistoren, ICs, etc.
Potikappen, Alugehäuse und Schrumpfschlauch sind dass einzige, das nicht verlötet werden muss.
Keine Platinen, Bausätze, Werkzeug o.ä. - alles nur Bauteile.
 
Zur Not lässt Du es zu mir senden.
Unser Zollamt ist im Umgang mit DIY Teilen "geschult", arbeite mit denen seit 5-7 Jahren zusammen und hab denen alle Bauteile und elektronische Klangerzeuger erklären müssen.
Inzwischen bin ich "der mit den Metallplatten und Platinen für elektronisch erzeugte Musikinstrumente".
Ist halt schwierig für die Zöllner ein Frontpanel bzw. eine Aluplatte einzuordnen, da der Zweck entscheidend für die Zolleinstufung ist.
Ist meistens sehr lustig dort, weil man in Ahnungslose Gesichter schaut, wenn man nur paar Transistoren bekommt und man ihnen erklärt das man dafür 300€ bezahlt hat, die denken dann scheinbar dass man einen an der Waffel hat.
 
Der Zoll bemängelt die fehlende Kennzeichnung (CE, Hersteller, Bedienungsanleitung).

Aus meiner Sicht fallen deine Teile gar nicht unter das ProdSG als übergeordnetes Gesetz, weil du sie für den Eigengebrauch importierst (wenn ich das richtig verstanden habe). In dem Schreiben vom Zoll selbst steht überall "auf dem Markt bereit stellen...". Das hast du ja gar nicht vor.

Nach ProdSG, §2 Begriffsbestimmungen ist

  • 4. ... Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit
Und selbst wenn du das wolltest, muss es doch möglich sein, Muster/Prototypen einzuführen, sie hier auf die Konformität mit den einschlägigen Richtlinien/Normen zu prüfen, ggf. noch Änderungen vorzunehmen und erst dann die Kennzeichnung und Anleitung zu erstellen. Vorher kannst du ja gar nicht wissen, ob das Produkt allen Vorgaben entspricht und damit überhaupt ein CE-Zeichen tragen darf.
Das wird so tausendfach jeden Tag gemacht.

Darüber hinaus: Nochmal, wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um Bauteile wie Kondensatoren etc. Die sind so klein, dass eine CE-Kennzeichnung nach Vorgabe aus EU-Verordnung 765/2008 gar nicht möglich ist:

  • Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw. seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild angebracht werden. Die Größe muss mindestens 5 mm sein; bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht.
Das gleiche gilt für die Herstellerkennzeichnung. Wenn diese Angaben aus technischen Gründen nicht angebracht werden können, können sie in den Begleitdokumenten/Anleitung gemacht werden. Aber wie soll es für Kondensatoren Anleitungen geben ...

So könnte man argumentieren, wenn sich nicht noch was anderes ergibt.
 
Habe ähnliche Erfahrungen. Auch bei mir wurde beim Zoll WI dann der "Experte" hinzugezogen, der ein englisches Netzteil nicht als solches erkannte (denn zumindest dieses hätte ja in die EU Eingeführt werden dürfen). Das CE Zeichen darauf "ist sicher eine Fälschung". Gut, bei dem Gerät (zum Netzteil, die Sendung bestand aus Gerät & Netzteil) hatte er Recht, so wie sie jetzt CE auslegen durfte ich das nicht einführen. Was ich von Gängeleien dieser Art halte habe ich schon geschrieben.
Freundlichkeit hilft vielleicht, hat es aber bei mir auch nicht gebracht. Wie Du schon festgestellt hast gibt es keine genaue Auskunft, da sie es offensichtlich selbst nicht wissen, sucht man selbst danach wird man vom Juristendeutsch erschlagen, und wenn man - gerade in WI - selbst auch nichts weiß, ist man von sich dort doch sehr überzeugt. Und man ist der Willkür eines Ahnungslosen ausgeliefert...
Viel Glück, bin gespannt wie es weitergeht....:nihao:
 
Danke für eure Rückmeldungen!

Hab übrigens auch bei muffwiggler einen englischsprachigen thread erstellt. (weils mich auch interessiert, wie es in anderen EU-Ländern aussieht) https://www.muffwiggler.com/forum/viewtopic.php?t=187845


Ich geh morgen nochmal zum Zoll und frag nochmal, was die genaue Rechtsgrundlage ist. B.z. Was sie genau wollen. Wenn ich irgendwelche Dokumente besorgen soll, müssten sie mir ja nochmal etwas präziser sagen können, was sie von mir brauchen aufgrund welcher Gesetze - auch damit ich dem Shop (in diesem Fall Tayda) möglichst präzise sagen kann, was das Problem ist.

Werde berichten, wie es weitergeht...
 
War heute nochmal beim Zoll..
Hab nicht mein Päckchen, aber nochmal einige Erklärungen bekommen.

ich versuche mal zusammenzufassen, was ich verstanden hab:

Die sind jetzt auch für die Einhaltung des ProdSg zuständig. (das war die Änderung der Gesetzeslage, die das neue Vorgehen begründet.)
Deshalb haben sie vor nem halben Jahr das noch anders gemacht.

Dieses legen sie so aus, dass die Regelungen wie bei gewerblichem Import ziehen, da ich das ganze ja gekauft hab. (Daher gewerbliche Tätigkeit) Deshalb brauchen sie ne Deutsche Gebrausanweisung und der Hersteller muss ne Vertretung in der EU haben. (so verstehen sie es aus dem ProdSG)
Diese wollen sie erst mal sehen.
Erst im nächsten Schritt schauen sie ggf. in die einzelnen Verordnungen, die für bestimmte Waren die Bestimmungen aus dem ProdSG noch präzisieren. (CE, Niederspannungsgeräte, etc.)

Er meinte, es gibt immer die Möglichkeit, die Waren auf eigene Rechnung begutachten zu lassen. Das würde aber meist auch nicht dazu führen, dass sie es frei geben.
Deshalb geht das Packet jetzt zurück:achso:

Auf meine Fage, ob er es für möglich hält, dass andere Zollämter das anders sehen hat er nicht direkt geantwortet.

Hatte das Gefühl, sie legen im Zweifelsfalls hier alles möglichst streng aus, um selbst auf der sicheren Seite zu bleiben. (Wurde andeutungsweise so geäußert, dass sie befürchten, selbst juristisch belangt zu werden, wenn sie was durchlassen, dass irgendweilche Schäden anrichtet.)
 
Er meinte, es gibt immer die Möglichkeit, die Waren auf eigene Rechnung begutachten zu lassen. Das würde aber meist auch nicht dazu führen, dass sie es frei geben.
Deshalb geht das Packet jetzt zurück:achso:
Haha, genau das haben sie mir auch gesagt, der Satz der immer funktioniert. Mit gleichen Ergebnis.
 
Dieses legen sie so aus, dass die Regelungen wie bei gewerblichem Import ziehen, da ich das ganze ja gekauft hab. (Daher gewerbliche Tätigkeit) Deshalb brauchen sie ne Deutsche Gebrausanweisung und der Hersteller muss ne Vertretung in der EU haben.

Die Jungs brauchen dringend eine Schulung. Der Hersteller muss keine Vertretung in der EU haben (wenn das so wäre, hätte jede kleine chinesische Bastelbude, aus der Körbe, Keramik oder andere sicherheitstechnisch unkritische Produkte kommen, eine Vertretung in der EU). Unbezahlbar. Als Einführer giltst du als Hersteller vor dem Gesetz und bist verantwortlich für den Fall, dass irgendwas mit deinem Produkt passiert.

Deren Vorstellung von Gewerbe ist auch Interessant.

Sehr ärgerlich. Ich würde es nochmal versuchen und sicherstellen, dass der Paketdienst die Verzollung durchführt (z.B. DHL über Leipzig). Dann sollte es klappen.
 
Mir geht es - wie schon gesagt - ziemlich auf den Sack auf diese Art und Weise gegängelt zu werden, als hätten wir keine anderen Probleme in der EU.
Das die Umsetzung dann auch noch ungeschultem, dafür aber, wie ich selbst erfahren durfte, umso mehr von sich selbst überzeugten Erfüllungsgehilfen überlassen wird finde ich mehr als befremdlich. Wie soll man sich in diesem Staat noch richtig verhalten, wenn dieser noch nicht mal dazu in der Lage ist, sein Personal anständig zu schulen? Und hier hatten wir noch den "Experten", die anderen scheinen gar nichts zu wissen. Oder es war der Chef für die speziellen und verantwortungsvollen Aufgaben, und die anderen sind schon per definitionem doofer... Höflichkeit verlangt man ja schon gar nicht mehr, aber zumindest sollten sie wissen was sie tun.
Was hilft in so einem Fall? Eine offizielle Beschwerde? Schlechter (als Willkür der Unwissenden) kann es ja nicht mehr werden...:nihao:
 
Die Jungs brauchen dringend eine Schulung.

Das würde denen nen haufen Arbeit sparen. Mir wurde gesagt, seit sie für das ProdSG zuständig sind, schicken sie ca. 8 von 10 Päckchen zurück. (bin nicht sicher, ob allen Päckchen, oder speziell Elektroniksachen gemeint waren.)

Was hilft in so einem Fall? Eine offizielle Beschwerde?
Das würde mich auch interessieren. Wenn dabei ne Schulung und weniger Arbeit für den Zoll heraus kommt, haben alle was davon. Kommt mir sowieso auch seltsam vor, dass die einzelnen Zollämter sich scheinbar nicht in ihrem vorgehen abstimmen.
 
inzwischen hab ich die Sendung neu bestellt. Mit dhl Express keine Probleme - wurde ganz normal verzollt.
Die Ursprüngliche Sendung ist auch inzwischen wieder bei Tayda angekommen.
 
würde es einen unterschied machen wenn ich dem zoll mitteile das die bestellten einzelteile wie transistoren esistoren dioden etc nur rein einem Dekozweck dienen wie zb eine kolage an der wand... ich steh halt auf elektrozeugs und ich will meine wand damit tapezieren...

kann ich unter diesem vorwand auch mit smd bauteilen bestückte pcbs einführen?
das habe ich grad vor undzwar aus Usa von modularaddict...

danke
 
Dekozweck dienen wie zb eine kolage an der wand
Dem Zoll brauchst Du nichts zu erzählen. Die sind echt nicht auf den Kopf gefallen. Die kennen alle dummen Ausreden. Augenzwinkernder Spruch eines Sachbearbeiters, der eine Frau am Schalter neben mir bediente: "Jetzt lügen Sie mir mal was vor".
 
es geht rein nur um den verbrauchszweck... ich würde mit meiner aussage dagegen halten und den vorgesetzten sprechen wollen... denn das wär ja unter aller sau das ich für ein profilfoto für eine LP zumbeispiel nicht mein eigenes panorama herstellen darf...
 
würde es einen unterschied machen wenn ich dem zoll mitteile das die bestellten einzelteile wie transistoren esistoren dioden etc nur rein einem Dekozweck dienen wie zb eine kolage an der wand... ich steh halt auf elektrozeugs und ich will meine wand damit tapezieren...

kann ich unter diesem vorwand auch mit smd bauteilen bestückte pcbs einführen?
das habe ich grad vor undzwar aus Usa von modularaddict...
Habe gerade 30 Kalaschnikows in Russland geordert und werden den gleichen Grund vorbringen.
 
es geht rein nur um den verbrauchszweck... ich würde mit meiner aussage dagegen halten und den vorgesetzten sprechen wollen...

Ich halte es im Umgang mit den Zollbeamten (die im Zweifelsfall am längeren Hebel sitzen) nicht für zielführend, bei ihnen den Eindruck zu erwecken, sie verarschen zu wollen oder völlig unnötig einen Streit unter Hinzuziehung eines Vorgesetzten* vom Zaun zu brechen.

Deklariere die Sachen ehrlich mit dem vorgesehenen Verwendungszweck. Spart im Zweifelsfall Ärger.

* Ich wette 10:1, dass der sich in so einer Situation auf die Seite seines/r Mitarbeiters/in stellt.
 
Ich wette 10:1, dass der sich in so einer Situation auf die Seite seines/r Mitarbeiters/in stellt.
Was soll er auch anderes tun? Er kennt die Vorschriften auch nicht besser, dafür hat er ja Mitarbeiter. Und dann geht er den bequemen Weg...
 
Habe gerade 30 Kalaschnikows in Russland geordert und werden den gleichen Grund vorbringen.


wenn diese nicht scharf sind und auch niemehr hergerichtet werden können... ausgestopfte AKs sozusagen könnte das ein gutes Lpcover werden wenn das deine message ist...

naja hätt ja sein können das alleinig der verwendungsgrund entscheident gewesen wär für die aushändigung der bauteile/bausätze...
 


Neueste Beiträge

Zurück
Oben