hab nochmal länger gegoogelt und gelesen um zu versuchen, deren Rechtsauffassung nachzuvollziehen.
Die Tatsache, dass es andere Zollämter anders sehen, zeigt ja aber, dass die Auffassung des Zollamt in meiner Stadt zummindest zweifelhaft ist.
Scheinbar kennt das ProdSG, auf das die sich berufen, nur noch "Produkte". Da fällt, wenn ich das richtig verstehe praktisch ALLES drunter ("Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind").
Dann gibts im ProdSG aber nochmal strengere Regeln für bestimmte Produkte nämlich "Verbraucherprodukte". Außerdem gibts für manche Sachen nochmal spezielle Rechtverordnungen. (Da können auch noch welche dazu kommen - Es scheint aber keine zu geben, wo Bauteile drunter fallen könnten.)
Was das Zollamt scheinbar unterstellt, ist dass es sich bei Bauteilen aber um Verbraucherprodukte handelt. (Das schreiben sie aber nicht explizit in ihrem Schreiben und haben es auch nicht mündlich so gesagt.)
Für Verbraucherprodukte müsste dann tatsächlich z.b. eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeliefert werden, wenn man auch noch unterstellt, dass für Bauteile dies hier greift: "...dass, bei der Verwendung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln beachtet werden müssen, damit der Schutz von Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet ist".
Dazu noch massig andere Regelungen, die in Frage kommen könnten.
Der Begriff "Verbraucherprodukte" ist scheinbar auch schwammig und weit gefasst.
Zu der Sache, dass der Hersteller einen "Firmensitz in der EU" haben muss, (Das haben die mündlich in anderen Worten gesagt) hab ich auch was gefunden, das gemeint gewesen sein könnte. Ich vermute, die meinen einen "Bevollmächtigten" (nämlich:"„jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die der Hersteller schriftlich beauftragt hat, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, um seine Verpflichtungen nach der einschlägigen Gesetzgebung der Europäischen Union zu erfüllen") Das ist aber, wenn ich nicht völlig falsch liege, eine KANN-Regelung. (muss der Hersteller nicht haben)
Die Sache mit dem CE Kennzeichen ist ebenfalls im ProdSG geregelt. (Das zieht aber bei Bauteilen nicht.) Da die Herrschaften beim Zollamt sich aber ja nicht im einzelnen anschauen wollten, was ich genau bestellt hab und auch scheinbar den unterschied zwischen elektronischen Bauteilen und fertigen Elektrogeräten nicht ganz verstanden haben, sehen sie das vermutlich auch anders.
Was ich nicht gefunden ab, ist was jetzt mit der "neuen Gesetzeslage" sich 2017 genau geändert haben soll. Das ProdSG gibts seit Dezember 2011.
Bin leider halt kein Jurist und hab das Ganze bei weitem nicht durchschaut, aber mir halt versucht nen Überblick zu verschaffen.
Bei google findet man alles mögliche zu dem Thema. Dies hier fand ich halbwegs Hilfreich:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/produktsicherheitsgesetz.html
Mein Plan ist jetzt, Dienstag nochmal hin zu gehen und freundlich aber bestimmt mir genau erklären zu lassen, was ihnen fehlt. Ich werde viel Zeit mitbringen, im Zeifelsfall alle 104 Artikel meiner Bestellung einzeln mit denen durchzugehen...
schlimmstenfalls geht die Bestellung halt zurück und ich lass es mir mit DHL Express nochmal schicken. Dann gehts über Leipzig, wo sie ja hoffentlich noch eine andere Rechtsauffassung haben.
Was meint ihr?