Drums Shuffeln

E

Electrofreak

.
Hallo.
Wie kann man Drums in Ableton shufflen ?
Geht das mit einem Sampler ?
Da ich von Reason komme und es dort einen einfachen Shuffle Knopf sowie Global Shuffle gibt ist es sehr einfach ein paar Drums zu shufflen.
In Ableton weiß ich leider nicht weiter.
Kann mir jemand helfen ?

Außerdem gerade noch nebenbei .
Wir haben uns eine Vengeance Sample Cd (Minimal House) gekauft.
Jetzt habe ich die mal durchgehört un da sind ducrchweg loops dabei die ich aus bekannsten Produktionen kenne.
Stammen die von der Cd oder wurden die einfach gesamplet ?
Wenn ich diese benutze, was ich nicht vorhabe da ich wenig mit loops arbeite,
kann es da keine Probleme mit den Künstlern geben ?

Mfg
 
Electrofreak schrieb:
.....

Außerdem gerade noch nebenbei .
Wir haben uns eine Vengeance Sample Cd (Minimal House) gekauft.
Jetzt habe ich die mal durchgehört un da sind ducrchweg loops dabei die ich aus bekannsten Produktionen kenne.
Stammen die von der Cd oder wurden die einfach gesamplet ?
Wenn ich diese benutze, was ich nicht vorhabe da ich wenig mit loops arbeite,
kann es da keine Probleme mit den Künstlern geben ?

Mfg

Die werden doch um jede Ecke angeboten und angepriesen, diese Vengeance-Discs ...

Im Prinzip dürftest mit einem Künstler KEINE rechtlichen Probleme kriegen, weil der selber einfach nur einen Loop von der Sample-CD genommen hat. - Wenn du die Sample-CD gekauft hast.

WICHTIG:
Guck dir Lizenzbedingungen der Sample-CD genau an. Da kann drin stehen, das die nicht in kommerziellen Tracks verwendet werden dürfen, ohne den Hersteller vorher anzufragen (bei Big Fish Audio-Sample-CDs ist das oft so) - auch, wenn du die CD bei einem "legalen" oder authorisierten Händler gekauft hast

ACH SO:
Wenn du die Sample-CD "gebraucht" gekauft hast, das geht oft nicht, weil ....

Wenn du rechtlich auf Nummer sicher gehen willst, Sample-CDs nur NEU bei einem "richtigen" Händler kaufen - und man kann Sample-CDs eigentlich nicht "gebraucht" kaufen ...



Von Ableton hab ich leider so gut wie keine Ahnung

g, desynthese
 
DeSynth.ese schrieb:
ACH SO:
Wenn du die Sample-CD "gebraucht" gekauft hast, das geht oft nicht, weil ....

Wenn du rechtlich auf Nummer sicher gehen willst, Sample-CDs nur NEU bei einem "richtigen" Händler kaufen - und man kann Sample-CDs eigentlich nicht "gebraucht" kaufen ...

:?: :?: :?:

Was heißt das denn???
 
Danke für die schneller Antwort.
hab mir die Lizenzbedingungen natürlich durchgelesen.
Auf der Cd- Hülle steht bereits dass die Samples für die komerzielle Nutzung frei sind.
Aber es ging mir halt in erster Linie um die Loops die ich schon aus Produktionen kenne.
 
sadnoiss schrieb:
DeSynth.ese schrieb:
ACH SO:
Wenn du die Sample-CD "gebraucht" gekauft hast, das geht oft nicht, weil ....

Wenn du rechtlich auf Nummer sicher gehen willst, Sample-CDs nur NEU bei einem "richtigen" Händler kaufen - und man kann Sample-CDs eigentlich nicht "gebraucht" kaufen ...

:?: :?: :?:

Was heißt das denn???

Kann man natürlich machen.

Ist aber rechtlich sehr unsicher.

Bestimmt einige Sample-Library- und Sample-CD-Hersteller verbieten das definitiv.

Wenn man eine "gebrauchte" Sample-CD von einem "Vorbenutzer " kauft, hat der ja schon mal die Samples benutzt und möglicherweise auch noch auf seinem Audio-Rechner o.w. w. i. liegen hat

Desweiteren dürfen Programme und Librarsy von VSL und EW (East West-Symphonie-Krams, aber wahrscheinlich ALLES davon, AUCH die Allerbilligste) nicht weiterverkauft werden - steht so in den EULAs.

Auch diverse Soft-Synthie-Hersteller haben was gegen Wiederverkauf (Spectrasonic nimmt zumindest eine kräftige Umregistrier-Gebühr von 50 € - das ist schon 1/4 des K-Preises!, aber auch andere ...) und gegen Samples-Verkauf derer Synths (z. B. z3ta)

Also wenn man so alt wie ich bin, VSL und EW lieber nicht kaufen. Könnte sehr arm machen. Und wenn dann die Proggys gar nicht mal funktionieren auf dem Rechner, hat man die kompletteste A****karte gezogen.

g, desynthese
 
also zum shuffeln, in live hat es oben so eine Anzeige die auf 0 steht (rechts neben 4/4), raufschrauben und dann fängts an zu grooven.
In den einzelnen Clips, kannst du einstellen ob es auf die 8, 16 oder was auch immer shuffeln soll.

Zur Sample CD, die CD die du erwähnt hast (habe die mal gehört) ist ja sowas vom letzten, da hat es etwa 200 Samples (keine Loops) die von Trentemoller Tracks rausgesampelt wurden, dass man mit sowas Geld verdienen darf ist mir schleierhaft...
Also diese Loops (weiss jetzt zwar nicht welche) die du meinst stammen wahrscheinlich auch von Tracks der Künstler und nicht von dieser CD!

Zum rechtlichen, für mich wäre es nur logisch und nachvollziehbar, wenn der Besitzer der Sample CD (also nicht unbedingt der Erstkäufer) die Rechte an den Samples hat.
 
Ok. Passe bei der benutzung eh auf dass keine samples in meinen Tracks vorkommen die ich aus bekannten Tracks kenne. Benutze nur die einzelnen Percussion Hits und bassdrums oder Cymbals. Dürfte ja dann kein Problem sein .
In Luive hatte ich das Teil oben auch schon gefunden da shuffelt dann aber alles in dem Lied.
Das andere werd ich ma ausprobieren.
Danke.
mfg
 
ja du musst in den einzelnen Clips wählen ob es straight bleiben, 8, 16 geshuffelt werden soll...

Rechtlich sehe ich auch bei der Benutzung der Loops keine Probleme, haftet da nicht der SampleCD macher? Egal, wer will schon so tönen wie jemand anderes, auch wenn es nur ein Bleep ist...
 
Sonar hat nen extra "Shuffle" MFX Plugin das sich Quantize nennt. Vielleicht einfach mal nach dem passenden MFX Plugin suchen...
 
nochmal zu der Sache mit der Sample CD:
also wenn auf der CD Loops sind, die in anderen Produktionen verwendet wurden ist das nicht weiter tragisch. Solange Du die CD Original von einem autorisierten Händler gekauft hast (und nicht wie schon gesagt gebraucht von jemanden) UND diese oben genannten Produktionen die Loops von der CD haben und nicht umgekehrt! Wenn nämlich auf der Sampling CD bereits geklautes Material ist, kannst DU erheblich Probleme bekommen, die Firma Vengeance natürlich auch :). Aber leider ist das Recht in D. so, dass der Urheber sich auch an Dich UND an die Firma Vengeance wenden wird, wenn Du eventuell geklautes Zeug benutzt. Du hättest natürlich auch danach einen SChadenersatzanspruch an Vengeance, da die offiziell mit dem Kauf die lizenzfreie Verwendung gestatten. Also ich würd einfach bei Vengeance nachfragen und die Produktionen nennen, die angeblich dieselben Loops beinhalten. Man wird sicher Stellung dazu nehmen :).
 
DeSynth.ese schrieb:
Kann man natürlich machen.

Ist aber rechtlich sehr unsicher.

Bestimmt einige Sample-Library- und Sample-CD-Hersteller verbieten das definitiv.

Wenn man eine "gebrauchte" Sample-CD von einem "Vorbenutzer " kauft, hat der ja schon mal die Samples benutzt und möglicherweise auch noch auf seinem Audio-Rechner o.w. w. i. liegen hat

Desweiteren dürfen Programme und Librarsy von VSL und EW (East West-Symphonie-Krams, aber wahrscheinlich ALLES davon, AUCH die Allerbilligste) nicht weiterverkauft werden - steht so in den EULAs.

Für D. sind solche Bestimmungen nicht wirksam, da man die Rechte hier weitergeben darf bzw. die Weitergabe per Gesetz gegeben ist. In den EULAs steht viel drin, was ansich rechtswidrig ist (wettbewerbsrechtlich, paradebeispiel Microsoft und die EU).

Beim Verkauf hat dann allerdings der Verkäufer eventuell ein Problem, wenn er soundschnipsel verwendet hat und die lizens dazu weitergereicht hat. Der Käufer eher nicht.

Noch ein nettes Beispiel: Mein alter Mietvertrag ist komplett unwirksam was Nachbesserungen an der Wohnung anbelangt (Tapete, Boden etc.), weil strikte Fristen und sogar die Farbe der Wände vorgegeben sind. Da hilft auch die salvatorische Klausel nichts. ;-)
So bei 100'000en anderen pre 2008 Standard-Mietverträgen. Da darf der Vermieter renovieren.
Natürlich wissen das die meisten Mieter nicht. Trotzdem sind die jetzt üblichen Mietverträge in diesem Belang noch stark verbesserungswürdig, wohl gerade deswegen.
 
Gut, im Text berichtigt.
Ich lese solche bedingungen eh nie, solange ich nichts unterschreiben muss, und gehe von der allgemeinen Rechtslage aus. Auf OK kann mein PC auch automatisch klicken.
 
Zur Cd :
Hatte mich nur mal interessiert wie das so abläuft, ob man das nutzen darf.
Wie vorher schon gesagt hab ich eh niocht vor nen Loop zu nutzen.
Meine Tracks sollen ja individuell und nicht kopiert sein.

zum Shuffeln :

ich habe ne Hi Hat genommen und auf jedes 16. gesetzt, groove auf 8
und dann habe ich ein wenig quantisiert und nun habe ich ein schönes geshuffeltes Hat.



Mfg.
 
Leider noch ne Frage zu Ableton :
kann man eigentlich jeden beliebigen Midi Controller in Live nutzen oder nur die vorgegebenen ? Wenn ja wie ? Danke
 
Du kannst jeden beliebigen benutzen.
Einfach am Eingang, der mit dem gewünschten "MIDI-Was-auch-immer" das Kästchen, mit "als kontroller verwenden" oder so ähnlich anklicken und dann via midi Zuweisung die einzelnen Knöpfe Fader usw. belegen!
 
welchen style willst du schufflen
und mit wechlem tempos arbeitetst du hauptsächlich darin
 
na ,wenn man schon alees weis, hat man javoll den plan
und beui der nächsten situation kackt mann dann wieder am grab des vaters.bei dem sich der scheis doch irgendwie besser oder professioneller anhört.
insofern gräbt mann sich mit der eigenen arroganz das grab daneben .

insofern viel spass :twisted:
 
C0r€ schrieb:
Für D. sind solche Bestimmungen nicht wirksam, da man die Rechte hier weitergeben darf bzw. die Weitergabe per Gesetz gegeben ist. In den EULAs steht viel drin, was ansich rechtswidrig ist (wettbewerbsrechtlich, paradebeispiel Microsoft und die EU).

In Deutschland ist lediglich geregelt, dass die Weiterverbreitung von Software auf physikalischen Datenträgern nicht eingeschränkt werden darf. Dies verbietet dem Hersteller aber nicht, die Nutzung z.B. für kommerzielle Zwecke in den EULA einzuschränken. Und wenn es sich um eine Downloadversion handelt (also nicht auf CD/DVD geliefert), dann darf auch die Weitergabe untersagt werden. Wettbewerbsrecht hilft Dir als Kunden da übrigens relativ wenig, da Du ja kein Mitbewerber bist...
 
archeology schrieb:
na ,wenn man schon alees weis, hat man javoll den plan
und beui der nächsten situation kackt mann dann wieder am grab des vaters.bei dem sich der scheis doch irgendwie besser oder professioneller anhört.
insofern gräbt mann sich mit der eigenen arroganz das grab daneben .

insofern viel spass :twisted:

äh... was?
 
Steril schrieb:
In Deutschland ist lediglich geregelt, dass die Weiterverbreitung von Software auf physikalischen Datenträgern nicht eingeschränkt werden darf. Dies verbietet dem Hersteller aber nicht, die Nutzung z.B. für kommerzielle Zwecke in den EULA einzuschränken. Und wenn es sich um eine Downloadversion handelt (also nicht auf CD/DVD geliefert), dann darf auch die Weitergabe untersagt werden. Wettbewerbsrecht hilft Dir als Kunden da übrigens relativ wenig, da Du ja kein Mitbewerber bist...

Mir ist kein Fall in Deutschland bekannt, wo dies ein Hersteller gerichtlich durchgesetzt hätte ;-)
Weiterverkauf kann man nicht ausschließen, wenn man -nichts- zurückbehält, Samples z.B. noch nicht verwendet hat. Es sei denn man bekommt persönlich zugeschnittene spezielle Sonderkonditionen, EDU Rabatt und solche Geschichten, dann kann man aber an Leute mit gleichen Voraussetzungen weiterverkaufen (EDU trifft zu). Bei mitlaufenden Service-Verträgen kanns dann schon schwieriger werden, eventuell muss dann der Käufer auf den Service verzichten, aber selbst da kann man nicht alles ausschließen.
Es ist eben noch eine "Grauzone", in der noch nicht alles geregelt ist.
 


News

Zurück
Oben