tomk
Fleischesser
http://www.heise.de/tp/news/Das-Ende-de ... 65396.html
Zitat aus oben verlinkten Artikel: Das Berliner Kammergericht hat auf die Berufung des Musikers (und Musikverlegers) Bruno Geert Kramm festgestellt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht. Diese Beteiligung hat bislang zur Folge, dass die Verleger in den Gremien der GEMA sitzen und Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation ausüben ...
Zitat aus oben verlinkten Artikel: Das Berliner Kammergericht hat auf die Berufung des Musikers (und Musikverlegers) Bruno Geert Kramm festgestellt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht. Diese Beteiligung hat bislang zur Folge, dass die Verleger in den Gremien der GEMA sitzen und Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation ausüben ...