Copyright-Reform - Upload-Filter und Leistungsschutzrecht §17 - (bisher §13)

Interessanter Podcast (insgesamt empfehlenswert, obschon Mainstream!) zum Thema: „Lage der Nation“ vom 22.Feb., ab 11:40
 
wie ich ganz am anfang des thread schon erwähnte; die großen 5 haben eh alle schon seit jahren solche filter. der rest is politik.
 
Das grenzt ja echt langsam an Verfolgungswahn. Ich frage mich, welche Interessen dahinterstecken, so dermaßen unrealistische Szenarien aufzubauen.

Diese Inhalte werden kostenlos unter zumeist freien Creative-Commons-Lizenzen geteilt.
warum sollten CC Inhalte lizenziert werden müssen?

Ich mach mir jetzt auch gleich das zweitoberste Kragenknöpfchen wieder zu, damit mich meine Kolleginnen nicht wegen sexueller Belästigung anzeigen.
 
Theorie vs Praxis.
In der Praxis kann der Filter CC Inhalte nicht von © Inhalten unterscheiden.
Insbesondere kann er auch nicht den Zweck Lehrmittel vom Zweck kommerzielles Angebot unterscheiden.
Er kann auch nicht legitimes Zitat vom Klau unterscheiden.

Die Bedenken der Zentrale für Unterrichtsmedien sind wohl berechtigt.
 
(37a) The definition of an online content sharing service provider under this Directive targets only online services which play an important role on the online content market by competing with other online content services, such as online audio and video streaming services, for the same audiences. The services covered by this intervention are those the main or one of the main purposes of which is to provide access to a large amount of copyright-protected content uploaded
Der Zweck einer CC Plattform ist es eben NICHT, große Mengen an copyrightgeschütztem Material zu veröffentlichen.
 
Da würde ich keinem Gerichtsentscheid vorgreifen wollen was die "Zentrale für Unterrichtsmedien" angeht
die immerhin Werbung schaltet.
 
Eben.

CC Content ist im übrigen Copyright geschützt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Ersteller gibt es bei Hochladen frei.
Damit ist die Lizenzfrage geklärt und kein Filter notwendig.
Soso, aha. Na denn.
Weiß ich nicht was dann das Problem ist und wozu man überhaupt Filter und einen neue DiIrektive braucht
wenn der Ersteller es einfach beim Hochladen frei gibt.
 
Weiß ich nicht was dann das Problem ist und wozu man überhaupt Filter und einen neue DiIrektive braucht
wenn der Ersteller es einfach beim Hochladen frei gibt.
Genau, es ist nämlich gar kein Problem, wenn es um ein Portal dieser Art geht. Deswegen verstehe ich auch diese ganze Panikmache nicht.
Wenn du der Rechteinhaber bist oder das Zeug sowieso lizenzfrei ist ist kein Uploadfilter nötig.

Uploadfilter bzw. Vorabklärung der Lizenzfrage ist nötig, wenn der Zweck des Providers das Hochladen von lizenzpflichtigen Inhalten ist.
Youtube enthält sehr viel zu lizenzierendes Material, deswegen brauchen die sowas.

Für alle anderen gilt das, was sowieso schon immer gilt.
 
Von lizenzpflichtig steht da nichts, da steht copyright-protected.
Du meinst also es ändert sich nichts und die Direktive ist überflüssig?
YT könte ja einfach das Hochladen solchen Materials verbieten.
Aber das wäre ja dann der status quo, wozu dann die Regelung?

Und interessant daß du schon die nationale Gesetzgebung und die Rechtsprechung im Einzelfall vorwegnehmen zu können glaubst.
Ich würde mir das nicht zutrauen.
 
https://www.golem.de/news/uploadfilter-reform-bedroht-foren-und-lehrmittelangebote-im-netz-1903-139894.html schrieb:
[...]Solche Foren mit nutzergenerierten Inhalten, die sich meist über Werbebanner finanzieren, sehen sich mit völlig neuen Anforderungen konfrontiert. Sie müssten ebenso wie Youtube oder andere große Plattformen versuchen, mit Rechteinhabern "faire und angemessene Lizenzvereinbarungen" abzuschließen. "Ohne solche Verträge müssten wir durch 'angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen' dafür sorgen, dass illegale Werke nicht verfügbar sind", schreiben die Forenbetreiber und fügen hinzu: "Für einen Forumsbetreiber ist es schlicht unmöglich, mit allen Rechteinhabern eine Vereinbarung zu schließen. Sollte dies über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bild organisiert werden, bedeutet dies mit Sicherheit zusätzliche Lizenzkosten und bürokratischen Aufwand."[...]
Könnten die Werbebanner hier Probleme machen? Sind Werbebanner copyrightgeschützt?
Ich sehe zwar keine T. Werbung, aber viele andere wohl schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es steht in der Direktive, dass die Lizenzfrage beim Upload geklärt sein muss. Für CC ist sie geklärt.

Nein, ich meine auch nicht, dass die Direktive überflüssig ist. Das habe ich übrigens auch nicht geschrieben, also mir bitte nichts in den Mund legen. Ich meine, dass die Panikmache überflüssig ist für Leute, die es gar nicht betrifft.

Natürlich könnte sich Youtube in eine Plattform für CC Material verwandeln, dann bräuchten Sie auch kein Uploadfilter zu machen. Aber dann würden sie auch keine Milliarden mehr verdienen.

Und interessant daß du schon die nationale Gesetzgebung und die Rechtsprechung im Einzelfall vorwegnehmen zu können glaubst.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die nationale Rechtsprechung die Direktive in das genaue Gegenteil verkehrt ist relativ gering.

Die Auslegungsschwelle dürfte eher bei sowas wie Soundcloud sein.
 
mit allen Rechteinhabern eine Vereinbarung zu schließen. Sollte dies über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bild organisiert werden, bedeutet dies mit Sicherheit zusätzliche Lizenzkosten und bürokratischen Aufwand
Ja, in der Tat. Die Urheber, die früher kein Geld gekriegt haben, sollen zukünftig für ihre Leistung bezahlt werden.
 
Klingt logisch.
Also sollte sequencer.de Verträge aushandeln mit Werbebanner und den verlinkten Zitaten/Bildern/Videos/Musik/...?

Oder mach das sequencer Forum wieder like WEB-1.0 Style, mag das eh lieber. ;-)
 
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Na also, da steht es ja.
"not for profit educational and scientific repositories"

Danke für die übersichtliche Darstellung.
 
Das Problem das das Lehrmittel-Portal von etwas weiter oben hat wird wohl sein daß sie halt nicht
wirklich non profit sind. Die schalten ja Werbung.
 
Deswegen können sie trotzdem non Profit sein. Mit meinem Musikverein habe ich zigtausend Euro Umsatz und bezahle einen Dirigenten und bin trotzdem non Profit.
 
Außerdem ist es egal, ab die Ausschlusskriterien zutreffen, wenn die Einschlusskriterien nicht zutreffen. Wenn beides zutrifft, umso besser.
 


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