fab schrieb:
(...) meiner meinung nach kann man dazu alles mögliche vertreten und für allein richtig halten.
Ich sehe das anders. Man sollte als Anwalt nur das vertreten, was rechtens ist.
Um einmal hier einmal ein Hausnummer zu geben: Im Bereich Rock/Pop/Techno ist es gänzlich unmöglich, dass eine eintaktige Bassfigur wie im Fall von Peter irgendwelche Schutzrechte für sich beanspruchen kann, wenn sie nachgespielt wird. Wer hier nachspielt/sequencert, liegt
immer auf der richtigen Seite. Sollte irgendein OLG-Dämlack mal was anderes entscheiden, geht man halt in die höhere Instanz. Sorry, ich sehe da kein Rechtsrisiko. Gar keins.
Ich weiß, dass es jede Menge Urheberrechtsanwälte gibt, die auch bei nachgespielten,nichtmelodischen Kurzmotiven (Bass/Drum usw.) ganz laut stöhnen und irgendetwas von "
machen Sie das besser nicht!" faseln. Dieses übervorsichtige und i.d.R. wenig kenntnisreiche Getue (sogenannte Ratschläge) schadet deutlich mehr als das es nützt. Genauer gesagt, es nützt niemanden, außer vielleicht der Bequemlichkeit der anwaltlichen Berufsausübung. Ich sehe derartige Rechtsberatungspraktiken, pardon, als Ausdruck der zunehmenden Verlotterung eines Berufsstandes.
Auch, wenn es etwas unhöflich klingt: Zu meinen Tätigkeiten mache ich allerdings keine Angaben - und Rechtsberatung gebe ich auch keine. Nur, damit hier keine Missverständnisse entstehen, sorry.